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Thema: Außergewöhnliche Fahrzeugkosten


Vielen Dank. Die genannten Quellen scheinen mir weiter zu helfen.

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Brande:

LStH 2009 ist deshalb nicht mehr zu beachten.

Dieser Hinweis ist veraltet! Es gibt mittlerweile LStH 2012!
taxpert:
.. Unfallschäden sind schon neben der Entfernungspauschale anzusetzen, vgl. H9.10 LStH 2012!
...


taxpert

_____________________________________________
Your friendly bavarian tax collector

Mein Motto:
"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Album Revolver)

"Bitte, Danke und Verzeihung wandern auf die Liste der bedrohten Worte!"


taxpert:
Brande:

LStH 2009 ist deshalb nicht mehr zu beachten.

Dieser Hinweis ist veraltet! taxpert


Ist klar ,wenn das BMF das schon am 31.08.2009 geschrieben hat, ist das alt.

Seitdem wurde ja auch kein weiteres BMF-Schreiben zu diesem Thema heraus gegeben. Also ist das m. E. noch so gültig.


Zuletzt bearbeitet: 08.06.12 14:25 von Brande


Brande:
Seitdem wurde ja auch kein weiteres BMF-Schreiben zu diesem Thema heraus gegeben.

Nein, ein neues BMF-Schreiben nicht, aber neue LStH! Die LStH 2009 sind daher praktisch wie die Zeitung von gestern!

taxpert

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(The Beatles, Taxman, Album Revolver)

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taxpert:
Brande:
Seitdem wurde ja auch kein weiteres BMF-Schreiben zu diesem Thema heraus gegeben.

Nein, ein neues BMF-Schreiben nicht, aber neue LStH! Die LStH 2009 sind daher praktisch wie die Zeitung von gestern!

taxpert


Um den Fragesteller nicht zu verwirren:

Es geht @Taxpert nur um das Prinzip, dass hier immer die aktuellsten Quellenangaben gemacht werden sollten.

Ich hatte aus Steuerrat24 (Artikel mit Stand vom 27.03.2012) zitiert, die den Hinweis auf das aktuellste BMF-Schreiben aus 2009 bis heute noch nicht geändert haben.

Sicherlich deshalb, weil sich durch die neuen 2012-er Regelungen an der Tatsache bisher noch nichts geändert hat.

Die Unfallkosten sind weiterhin neben der Entfernungspauschale absetzbar.

Allerdings soll ab 2013 das Reisekostenrecht grundlegend reformiert werden. Was dann kommt, bleibt abzuwarten....

Jedenfalls wird es sicher wieder so manches Musterverfahren geben - wie immer, wenn zu Ungunsten der Steuerzahler reformiert wurde.

Also sollte m. E. alles beantragt werden was tatsächlich an Kosten entstanden ist. Bei Ablehnung kann man immer noch prüfen, ob bis dahin ggfls. ein Rechtsbehelfsverfahren sinnvoll erscheint. (siehe Tipps vom Bund der Steuerzahler, Steuerberaterverband usw.)

Das ist meine Meinung, weil gerade in der letzten Zeit so viele ähnlich gelagerte Verfahren zu Gunsten der Steuerzahler ausgegangen sind.

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