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Thema: Kirchensteuererstattungen -> wo nachgucken?


Hallo,

mein Steuerprogramm 2012(für Steuererklrung 2011) sagt mir, dass ich Kirchensteuerersattungen noch eintragen soll. Wo finde ich denn die Information darüber? Meinen Steuerbescheid vom letzten Jahr habe ich verlegt.

Also letztes Jahr(für 2010) sah es folgendermaßen aus(kann ich im Programm nachgucken):
Festgesetzte Kirchensteuer: 229€
Anzurechnende Kirechensteuer: 208€

Muß ich dann also 21€ dort eintragen dieses Jahr? Wenn ich das testweise tue, ändert sich an meiner Erstattung für 2011 nix Ist die Eingabe also Wurscht? Bewirkt ja nix!?

Vielen Dank

Pascal


Zuletzt bearbeitet: 12.04.12 16:49 von o0Pascal0o
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Trage die 21 € der Vollständigkeit halber trotzdem ein.



Hallo,

........Also letztes Jahr(für 2010) sah es folgendermaßen aus(kann ich im Programm nachgucken):
Festgesetzte Kirchensteuer: 229€
Anzurechnende Kirechensteuer: 208€

Folglich hast Du keine Kirchensteuer erstattet bekommen, sondern 21,00 Euro nachgezahlt. Diese 21,00 Euro trägst Du mit in die Zeile "gezahlte Kirchensteuer" ein.

Frdl. Gruß



aha, danke. Also in das Feld, welches ich dort angewählt habe?



Denn laut Lohnsteuerbescheinigung sind es ja 39,68€ die ich gezahlt habe.



ja

und im Text: Nachzahlung für VZ 2010



Oh vielen Dank! Wofür steht dann dann VZ?



Hallo,

VZ = Veranlagungszeitraum

Frdl. Gr. und schönes Wochenende



Veranlagungszeitraum ist das Jahr für welches Du Deine Steuererklärung einreichst.

Veranlagung ist sozusagen die Tätigkeit des Finanzbeamten, wenn er Deine Steuererklärung bearbeitet und mit einem Steuerbescheid die festzusetzende Steuer ermittelt.



Jetzt habe ich meinen Bescheid für 2010 entdeckt. Dor steht folgendes:
Festsetztung(dann folgt eine Tabelle)
demnach bereits zu viel gezahlt: 20,10 (in der Spalte: Kirchensteuer €).

Trage ich die dann bei "Art der Erstattung" ein - wie bei dem Post weiter oben von mir auf dem Bild zu sehen?

Aber kann das sein, dass ich in einem Jahr gleichzeitig eine Erstattung von 20,10€ & eine Nachzahlung von 21,24€ hatte? Oder gilt nur der Bescheid vom Finanzamt, wo ja die 20,10€ stehen. Und nur diese trage ich dann in meiner Steuererklärung für 2011 ein?

Komischerweise ändert das alles nichts an dem Betrag den ich zurückerstattet bekommen soll - laut Steuersoftware.

Ich überlege beide Beträge einfach herauszunehmen. Mein Steuerprogramm sagt mir, dass das Finanzamt wahrscheinlich die Belege über die Kirchensteuererstattung & gezahlte Kirchensteuer anfordern wird. Und über die gezahlte habe ich ja kein Dokument(nur die Info aus meiner Steuersoftware vom letzten Jahr, wie in Post1 zu sehen).

Was soll ich jetzt am besten tun?

Vielen Dank


Zuletzt bearbeitet: 05.05.12 11:19 von o0Pascal0o


o0Pascal0o:
Trage ich die dann bei "Art der Erstattung" ein - wie bei dem Post weiter oben von mir auf dem Bild zu sehen?


Ja, bei "Art der Erstattung" für die Erstattungen vom Finanzamt und Nachzahlung gemäß ehemaligem Steuerbescheid bei "weitere Kirchensteuerzahlungen"

Es muss aber nichts nachgewiesen werden, denn das Finanzamt weiß selbst, was es Dir in dem betreffenden Jahr erstattet hatte oder von Dir bekommen hat.

Wenn Du in einem Kalenderjahr 2 Steuererklärungen gemacht hast bzw. 2 Steuerbescheide bekommen hast, musst Du natürlich die Beträge addieren und die Summe eintragen.



Hallo,

sei bitte nicht böse aber mein Rat wäre:
1. Steuerbescheide künftig sehr sorgfältig aufbewahren.
2. Steuerprogramm (das Dich offensichtlich überfordert) einmotten.
3. Steuererklärung auf den guten alten Formularen mit Kugelschreiber ausfüllen und einreichen.

Frdl. Gruß

Aber mal im Ernst. Nachzahlung bzw. Erstattung bei der Kirchensteuer schließen sich aus. Nach Deinem Steuerbescheid hast Du ja eine Erstattung bekommen. Deine urspünglichen Angaben aus dem Steuerprogramm des Vorjahres besagten aber das Gegenteil. Also richte Dich bitte bach dem Steuerbescheid.



Hier kannst Du für einen geringen Obulus Grundlagenwissen erwerben:

http://www.emagister.de/volkshochschule/vhs_einkommensteuer-ek2934.htm



Brande:

Ja, bei "Art der Erstattung" für die Erstattungen vom Finanzamt und Nachzahlung gemäß ehemaligem Steuerbescheid bei "weitere Kirchensteuerzahlungen"

Nadamas:

Also richte Dich bitte bach dem Steuerbescheid.

Danke Euch. So sieht das aus im Bescheid für 2010:

Also die 20,10€ eintragen in der Einkommenserklärung? So:




Zuletzt bearbeitet: 05.05.12 11:33 von o0Pascal0o


Hallo Pascal,

Also die 20€(20,10) eintragen in der Einkommenserklärung?
Ja, abgerundete(!) 20 Euro bei "Kirchensteuererstattungen".

MfG Stefan




Danke hab´ es mal ungerundet in dem Post über deinem eingefügt inzwischen.

Rechts steht jetzt im Steuerprogramm, dass ich für letztes Jahr jetzt einen geänderten Steuerbescheid bekomme evlt. Und Steuern muß ich auch nachzahlen. Ist das wirklich so? Warum haben die das denn dann nicht letztes Jahr direkt richtig berechnet, so dass bei der 20,10€ eine 0,00 dort gestanden hat!?

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