Zurück zur Übersicht
Autor
Thema: Foto privat verkaufen


Guten Tag, ich fotografiere gelegentlich als Hobbyfotograf und stelle meine Fotos in's Netz. Wenn ich ein Bild verkaufen könnte, was muß ich dabei steuerlich beachten? VG, obelix

Werbung


Hallo,

theoretisch oder praktisch?

Gruss
Uwe


Warum muss ich als Laie jedes Jahr dem Finanzamt die Einkommensteuer erklären?



Ja, na ja. Ich müßte zum Beispiel eine Rechnung verfassen. Gibt es da irgendwelche Vorlagen und was müßte da alles drin stehen. Ich fotografiere nicht beruflich, hatte aber durch die Teilnahme an einem Fotoforum schon mal Anfragen, ob ich ein Bild verkaufe. VG, obelix



So wie ich den Sachverhalt verstehe, werden die Bilder nicht mit der Absicht ins Netz gestellt, sie zu veräußern.

Damit liegt keine gewerbliche/freiberufliche Tätigkeit vor, da das Auftreten am Markt fehlt. Die erzielten Einkünfte sind im Sinne des §22 Nr.3 EStG steuerpflichtig. Da keine Unternehmereigenschaft im Sinne des §2 UStG vorliegt, unterliegt der Verkauf nicht der USt. USt DARF also keinesfalls in der Recchnung ausgewiesen werden.

Besondere Formvorschriften für die Erstellung einer Rechnung gibt es hier nicht.

taxpert

_____________________________________________
Your friendly bavarian tax collector

Mein Motto:
"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Album Revolver)

"Bitte, Danke und Verzeihung wandern auf die Liste der bedrohten Worte!"
Werbung
Zurück zur Übersicht