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Thema: Kapitalertragssteuer - Freistellungsaufträge dumm |
Hallo,
ich habe ein Problem. Ich habe Kapitalertragssteuer gezahlt, weil ich den Freistellungsauftrag zu niedrig hatte. Das muß ich doch jetzt irgendwie in der Steuererklärung wieder "rückgängig" machen können, oder?
Freitstllungsauftrag: 50€
Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages: 50€
Kapitalertragssteuer: 80€
Solidaritätszuschlag: 4€
Das Problem. Ich habe meine Freistellungsaufträge auf mehrere Banken aufgesplittet. Jedoch nie ausgenutzt(hier mal ein bischen, da mal gar nix).
Wie kann ich das jetzt wieder gerade bügeln in der Steuererklärung. Weil insgesamt habe ich den Freistellungsbetrag gar nicht voll ausgenutzt. Halt nur bei dieser einen Bank überschritten. Voll ärgerlich.
Was ich bislang gemacht habe:
Im Steuerprogramm alles so eingetragen wie in der Steuerbescheinigung der Bank angegeben.
Jedoch von den anderen Banken, wo ich den Freistellungsauftrag nicht überschritten habe, habe ich ein solches Schreiben(Steuerbescheinigung) gar nicht erhalten. Reicht das dann so aus? Das Steuerprogramm sagt mir zumindest jetzt, dass ich die 84€ zurückerhalte. Aber im Grund könnte dann ja jeder das so eintragen, auch wenn er bei anderen Banken den Freistellungsauftrag auch ausgenutzt hätte!?
Vielen Dank!!!!
Pascal
Zuletzt bearbeitet: 19.04.12 20:21 von o0Pascal0o
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Hallo @o0Pascal0o,
nichts für ungut, aber Du stellst so viele verschiedenartige Fragen, deren Antworten uns manchmal nicht wenig Arbeit machen. Auch wir müssen einiges erst nachlesen.
Da frage ich mich, ob Du andere kostenlos für Dich denken und arbeiten lassen möchtest.
Ein wenig vor-denken könntest Du bitte schon.
Ich würde Dir folgendes Buch zum Selbststudium empfehlen:
VZ 2010:
ISBN 978-3-648-00167-7
Bestell-Nr. 03125-0014
VZ 2011:
Bestell-Nr. E03125
ISBN: 978-3-648-01538-4
Autoren: Christoffel/Geiß
www.haufe.de
Es kostet unter 20 € und ist so geschrieben, dass vieles auch von steuerlichen Laien verstanden wird, da es mit Beispielfällen und Abbildungen von Original-Formularen versehen ist.
Wenn dann noch Fragen übrig bleiben, kannst Du sie hier gerne stellen.
Wie ich hier im Forum schon gefühlte 1000 Mal (gerade erst in dieser Woche wieder) geschrieben habe, musst Du Dir die nicht automatisch zugeschickten Steuerbescheinigungen selbst bei den Banken anfordern.
Siehe oder google:
BMF-Schreiben vom 18.12.2009, in dem dargelegt wird, dass jedes Geldinstitut durch das Finanzministerium zur Ausstellung einer jährlichen Steuerbescheinigung sogar nach amtlichem Muster verpflichtet wurde, falls diese vom Steuerpflichtigen angefordert wird. (diese gesetzliche Verpflichtung ist nicht jedem Bankmitarbeiter bekannt - Du kannst drauf bestehen!!!)
Du solltest mal hier im Forum die Suchfunktion ausprobieren. Viele Deiner Fragen wurden bereits beantwortet.
Zuletzt bearbeitet: 19.04.12 21:07 von Brande
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o0Pascal0o: Was ich bislang gemacht habe:
Im Steuerprogramm alles so eingetragen wie in der Steuerbescheinigung der Bank angegeben.
Wenn der Steuerabzug durch die Bank zu hoch oder nicht gerechtfertigt war, kann man eine Überprüfung durch das Finanzamt vornehmen lassen - und zwar durch eine Wahlveranlagung zur Einkommensteuererklärung.
Dann werden die Kapitalerträge jedoch nicht mit dem individuellen Steuersatz belastet, sondern mit dem Pauschalsteuersatz von 25 %.
Da die einbehaltene Kapitalertragsteuer auf die Steuerschuld angerechnet wird, kommt es im Allgemeinen trotzdem zu einer Steuererstattung. Die tarifliche Einkommensteuer wird für das zu versteuernde Einkommen - ohne Kapitalerträge - ermittelt und um die Pauschalsteuer für Kapitalerträge erhöht.
Soll also das Finanzamt den Steuereinbehalt überprüfen, trägst Du in der "Anlage KAP" in Zeile 5 eine "1" ein. In diesem Fall musst Du die Steuerbescheinigung von der Bank beifügen.
Trage in Zeile 7-14a die Beträge lt. Steuerbescheinigung sowie daneben die Deiner Ansicht nach zutreffenden Beträge ein.
Falls Du Dich aber für die Günstigerprüfung entscheidest, würde das Finanzamt mit Deinem individuellen Steuersatz rechnen, falls dieser geringer als 25 % ist. Dazu sind aber die Angaben laut Steuerbescheinigungen aller Banken erforderlich.
Bei der Günstigerprüfung ist man am ehesten auf der sicheren Seite, richtig besteuert worden zu sein. Wenn die Kapitalerträge insgesamt den Sparerfreibetrag nicht überschritten haben, kann kein nachteiliges Ergebnis heraus kommen.
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Brande:
Soll also das Finanzamt den Steuereinbehalt überprüfen, trägst Du in der "Anlage KAP" in Zeile 5 eine "1" ein. In diesem Fall musst Du die Steuerbescheinigung von der Bank beifügen.
Trage in Zeile 7-14a die Beträge lt. Steuerbescheinigung sowie daneben die Deiner Ansicht nach zutreffenden Beträge ein.
Aha, danke. Also das ist quasi dieses Formular hier:

Was komisch ist, wenn ich dort Beträge angebe & der "Noch nicht ausgenutzte Sparer-Pauschbetrag" unterhalb von 801€ liegt, dann wird meine Steuererstattung trotzdem gemindert.
Diese Variante wäre dann dieser "Wahlveranlagung zur Einkommensteuererklärung", richtig?
Überprüft das Finanzamt denn dann nicht meine Angaben? Da kann ja jeder sonst irgendwas eintragen...!?
Zuletzt bearbeitet: 20.04.12 10:46 von o0Pascal0o
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Hallo Pascal,
warum denn so kompliziert (sowohl die Fragestellung als auch die Antwort von Brande*)?
Du stellst den Antrag gem. Zeile 5, trägst alle gewünschten Steuerbescheinigungen ein, jeweils die Summe natürlich (dabei gilt Zeile 14, nicht Zeile 14a).
Und zu den anderen - nicht erklärten - Banken brauchst du nur den in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrag (das ist NICHT immer der Freistellungsauftrag - zur Not geht aber auch der, ist dann vielleicht etwas zu hoch, aber bei dir wohl egal) in Zeile 14a eintragen, fertig.
Bei insgesamt weniger als 801 Euro Kapitaleinkünften werden sämtliche Steuern erstattet bzw. auf die Nachzahlung angerechnet.
Was komisch ist, wenn ich dort Beträge angebe & der "Noch nicht ausgenutzte Sparer-Pauschbetrag" unterhalb von 801€ liegt, dann wird meine Steuererstattung trotzdem gemindert. Was interessiert dich das? Die Steuererklärung ist kein Wunschkonzert (von den verscheidenen Anträgen mal abgesehen), du musst es so eintragen wie es war. Ich könnte dir das erklären, aber sorry, für 84 Euro ist mir meine Zeit doch zu schade. Frag' nochmal, wenn es dich wirklich betrifft.
Diese Variante wäre dann dieser "Wahlveranlagung zur Einkommensteuererklärung", richtig? Nein, das gepostete Formular behandelt sicher nicht die Günstigerprüfung.
Überprüft das Finanzamt denn dann nicht meine Angaben? Da kann ja jeder sonst irgendwas eintragen...!? Doch, natürlich wird alles überprüft. Und das ist in diesem Fall auch ganz einach, denn dem Finanzamt werden alle in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbeträge nochmal direkt von den Banken übermittelt.
MfG Stefan
*@Brande: Die Günsteigerprüfung kommt hier doch absolut nicht in Betracht, den TE hast du aber ziemlich verwirrt; das meinte ich mit "zu umständlich".
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o0Pascal0o: Also das ist quasi dieses Formular hier
...
Überprüft das Finanzamt denn dann nicht meine Angaben? Da kann ja jeder sonst irgendwas eintragen...!?
Es handelt sich nicht um d a s Formular, sondern um die Eingabemaske Deines Steuerprogramms. Ich arbeite mit einem anderen Steuerprogramm und kenne mich deshalb mit den Eingabemöglichkeiten bei Dir nicht so gut aus.
Allerdings empfiehlt Dir Dein Steuerprogramm in blauer Schrift, alle Kapitalerträge zu erfassen (d.h. die noch fehlenden Steuerbescheinigungen zu besorgen). Das wäre dann die Günstigerprüfung, die ich auch meistens bei meinen Steuerfällen beantrage und somit auch Dir empfehle.
Das Finanzamt überprüft Deine Angaben. Sie können seit 2009 die Werte jederzeit bei den Banken abrufen und tun das tatsächlich immer häufiger.
Trotzdem solltest Du höllisch aufpassen. Die Fehlerquelle ist hoch. Der Steuerbescheid vom Finanzamt stimmt nicht immer. Sie "vergessen" manchmal - ohne Begründung - aus unerfindlichen Gründen Kapitalerträge einzelner Banken, obwohl die Nachweise vorgelegt wurden und die Beträge ordnungsgemäß eingetragen wurden. Es kann zu Diskussionen mit dem Sachbearbeiter führen, obwohl man im Recht ist und alles belegen kann.
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Hallo Pascal,
Du kannst @Reckoner vertrauen. Der ist sozusagen hier der "Anlage KAP - Profi".
Was mich auch noch etwas verwirrt, schüttelt er anscheinend aus dem Ärmel. Habe schon einige Zeit auf die Einwände gewartet, denn die kommen bei dem Thema mit Sicherheit.
(obwohl es mich freut, wenn @Reckoner nichts hinzu zu fügen hat)
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Danke Dir auch reckoner!
reckoner:
Du stellst den Antrag gem. Zeile 5, trägst alle gewünschten Steuerbescheinigungen ein, jeweils die Summe natürlich (dabei gilt Zeile 14, nicht Zeile 14a).
Also in Zeile 7 alle Kapitalerträge aufaddieren von den verschiedenen Banken? Oder nur von der einen Bank(wo ich Kapitalertragssteuern gezahlt habe als einziges), wo ich auch die Steuerbescheinigung von zugeschickt bekommen habe(weil ich wohl Kapitalertragssteuern bezahlt habe, haben die das wohl gemacht).
Bei den anderen Banken habe ich ja den Freistellungsauftrag immer groß genug gewählt gehabt.
reckoner:
Und zu den anderen - nicht erklärten - Banken brauchst du nur den in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrag (das ist NICHT immer der Freistellungsauftrag - zur Not geht aber auch der, ist dann vielleicht etwas zu hoch, aber bei dir wohl egal) in Zeile 14a eintragen, fertig.
Was meinst du mit "nicht erklärten Banken"? Die Banken, wo ich keine Kapitalerträge erzielt habe - also die die ich in der Zeile 7 nicht eingetragen habe? Wenn ja, dann habe ich ja genau bei diesen Banken keinen Sparerpauschbetrag in Anspruch genommen. Also würde das ja nicht so gehen, wie du gesagt hast.
einen schönen April!
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Hallo,
Also in Zeile 7 alle Kapitalerträge aufaddieren von den verschiedenen Banken? Oder nur von der einen Bank(wo ich Kapitalertragssteuern gezahlt habe als einziges), wo ich auch die Steuerbescheinigung von zugeschickt bekommen habe(weil ich wohl Kapitalertragssteuern bezahlt habe, haben die das wohl gemacht). Bei dir reicht nur die eine, dass meinte ich auch mit "alle gewünschten".
Die Banken, wo ich keine Kapitalerträge erzielt habe - also die die ich in der Zeile 7 nicht eingetragen habe? Nein, nicht die Banken ohne Kapitalerträge, sondern die Banken die du nicht erklären möchtest (in deinem Fall die mit ausreichendem Freistellungsauftrag).
Banken ohne Kapitalerträge (etwa das unverzinste Girokonto) gehören überhaupt nicht in die Anlage KAP.
Beispiel: Bank A hat Steuern abgeführt, weil der Freistellungsauftrag zu niedrig war. Und bei Bank B war alles freigestellt.
Nun übernimmst du nur die Steuerbescheinigung von Bank A incl. Zeile 14 in die Anlage KAP, die Daten von Bank B bleiben völlig raus mit einer Ausnahme, nämlich der Zeile 14a.
In Zeile 14 gehört der in Anspruch genommene (also ausgenutzte) Sparerpauschbetrag der erklärten Banken (im Beispiel Bank A), und in Zeile 14a der in Anspruch genommene Sparerpauschbetrag der NICHT erklärten Banken (im Beispiel Bank B).
In den Steuerbescheinigungen steht immer "für Zeile 14 oder 14a", es ist der selbe Betrag, die Bank weiß nämlich nicht, ob der Kunde erklären möchte oder nicht. Aber auf keinen Fall den selben Betrag in Zeile 14 und Zeile 14a eintragen.
Das alles gilt nur bei Antrag gem. Zeile 5, mit der Günstigerprüfung (Zeile 4) geht das nicht, da müssen dann grundsätzlich alle Banken erklärt werden.
@Brande:Du kannst @Reckoner vertrauen. Der ist sozusagen hier der "Anlage KAP - Profi". Danke, ich hoffe ich kann dem immer gerecht werden. Zum Glück geht es hier meist nur um Standardfälle, die kriege ich sogar aus dem Kopf hin. In speziellen Wertpapierforen gibt es aber manchmal so verquere Probleme wo ich auch passen muss (oder besser: wo ich keine Lust zu habe, mich erst einzulesen).
MfG Stefan
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reckoner: und in Zeile 14a der in Anspruch genommene Sparerpauschbetrag der NICHT erklärten Banken (im Beispiel Bank B).
Danke Dir. Also dann aufaddieren, wenn man bei mehreren Banken den Freistellungsauftrag hoch genug gewählt hat wie bei Bank B. Also auch Bank B2 in Zeile 14a eintragen.
BankB: 40€ ausgenutzer Sparerfreibetrag (von z.B. angegebenen 50€ Freistellungsauftrag)
BankB2: 20€ ausgenutzter Sparerfreibetrag (von z.B. angegebenen 30€ Freistellungsauftrag)
Also kommt in Zeile 14a: 60€
Das war es in Bezug auf die B-Banken.
gegen Ende der Woche zeigt sich die Sonne mehr!
Pascal
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Hallo,
Also kommt in Zeile 14a: 60€ Ja, genau richtig verstanden.
Es geht nicht um den gestellten Freistellungsauftrag, sondern um den davon genutzten Teil.
MfG Stefan
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Danke Dir reckoner. Ich habe jetzt alles so ausgefüllt. Jetzt kommt das kuriose:
Grundbedingung für beide Varianten: Ich habe insgesamt 801€ Freistellungsauftrag nicht überschritten.
Variante 1 -> Günstigerprüfung:
Fülle ich nur die gezahlte Kapitalertragssteuer ein + den bei dieser Bank in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrag, dann steht unten im Programm bei der Steuererstattung, dass ich die gesamten Kapitalertragssteuern zurückerhalte(sieht man am Wert).
So sähe dann die Anlage KAP aus:
Zeile 4: ja
Zeile 5: nein
Zeile 7: Kapitalerträge der Bank angegeben wo ich Kapitalertragssteuer gezahlt habe
Zeile 14: ausgenutzer Pauschbetrag bei dieser Bank angegeben
Variante 2 -> Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge:
Wenn ich nun aber es mache, wie du sagst, dann veringert sich der Betrag den ich zurückerhalte immer weiter, um jeden ausgenutzen Sparerpauschbetrag den ich von den Banken angebe(obowhl ja der Gesamtfreistellungsauftrag von 801€ längst nicht überschritten wird!!!), wo ich den Freistellungsauftrag nicht überschritten habe. Das sähe dann so aus in der Anlage KAP:
Zeile 4: nein
Zeile 5: ja
Zeile 7: Kapitalerträge der Bank angegeben wo ich Kapitalertragssteuer gezahlt habe
Zeile 14: ausgenutzer Pauschbetrag bei dieser Bank angegeben
Zeile 14a: alle ausgenutzen Pauschbeträge von den anderen Banken aufaddiert
Auf dem Foto habe ich mal testweise bis genau 801€ angegeben(die fehlenden 100€ habe ich ja direkt bei der Steuerbescheinigungserfassung angegeben(für Zeile 14).

Aber egal, mit jedem €uro den ich dort angebe, z.B. nur die 1. Bank erfasse mit einem €uro, wird der Steuerrückerstattungsbetrag dann gekürzt. ->obwohl ich ja die 801€ dann nicht ausnutze. Trage ich einen €ruo dort ein, hätte ich ja gerade mal 101€ ausgenutzt.
ein schönes Wochenende!
Zuletzt bearbeitet: 27.04.12 10:39 von o0Pascal0o
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Hallo Pacal,
was experimentierst du denn da rum, trag doch einfach das ein, was auf den Steuerbescheinigungen bzw. den Bankabrechnungen steht.
Ich dachte du hast weniger als 801 Euro Kapitalerträge (oder liege ich da falsch?). Und dann bekommst du sämtliche gezahlte Abgeltungssteuer erstattet (sie mindern deine Nachzahlung oder erhöhen deine Erstattung - je nach dem).
Deine Variante 1 ist übrigens schon mal falsch, bei der Günstigerprüfung (Zeile 4) kannst du dir die Banken nicht aussuchen, es müssen alle Banken mit Kapitalerträgen sein, auch die ohne Steuerabzug aufgrund eines ausreichenden Freistellungsauftrages.
Aber egal, mit jedem €uro den ich dort angebe, z.B. nur die 1. Bank erfasse mit einem €uro, wird der Steuerrückerstattungsbetrag dann gekürzt. ->obwohl ich ja die 801€ dann nicht ausnutze. Trage ich einen €ruo dort ein, hätte ich ja gerade mal 101€ ausgenutzt. Das verstehe ich nicht so ganz.
Wenn du aber 701 Euro einträgst (Zeile 14a), dann hast du die auch ausgenutzt (quasi am Finanzamt vorbei;-), dir stehen dann für die Steuererklärung praktisch nur noch 100 Euro zur Verfügung. Alles was darüber liegt wird mit 25%+... versteuert. Und wenn du bei deinen Experimenten dann nicht auch die Steuern selber (Zeile 49ff) mit manipulierst, dann stimmt das Ergbnis eben nicht.
Und bitte nicht die Begriffe durcheinanderwerfen, du schreibst immer "Freistellungsauftrag", meinst aber offenbar manchmal den "Sparer-Pauschbetrag", und das ist nicht unbedingt das gleiche.
MfG Stefan
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reckoner: Hallo Pacal,
was experimentierst du denn da rum
...
Variante 1 ist übrigens schon mal falsch
...
Und bitte nicht die Begriffe durcheinanderwerfen, du schreibst immer "Freistellungsauftrag", meinst aber offenbar manchmal den "Sparer-Pauschbetrag", und das ist nicht unbedingt das gleiche.
MfG Stefan
Das habe ich damit gemeint, als ich ganz am Anfang das Buch empfohlen habe.
Es fehlt Dir wichtiges Grundlagen-Wissen, um die Fragen konkreter stellen zu können und dann auch die Antworten besser zu verstehen.
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Man man man, nochmals Danke. Der Fehler liegt gewiss bei irgendner Kleinigkeit.. aber die verstecken sie am besten. Dabei sollte das Ganze ja gar nich soo kompliziert sein, nach euren Erklärungen.
reckoner:
Ich dachte du hast weniger als 801 Euro Kapitalerträge (oder liege ich da falsch?).
Nein, du liegst da richtig. Daher war ich ja so überrascht, wo ich das so ausgefüllt hatte & dann eben nicht alles erstattet bekomme.
reckoner:
Deine Variante 1 ist übrigens schon mal falsch
Jo stimmt, danke. Aber ist ja eh uninteressant für mich, da ich Variante2 anwenden möchte.
reckoner:
o0Pascal0o: Mit jedem €uro den ich dort angebe, z.B. nur die 1. Bank erfasse mit einem €uro, wird der Steuerrückerstattungsbetrag dann gekürzt. ->obwohl ich ja die 801€ dann nicht ausnutze. Trage ich einen €ruo dort ein, hätte ich ja gerade mal 101€ ausgenutzt. Das verstehe ich nicht so ganz.
Ich habe mal ein Video davon gemacht:
http://youtu.be/cXS34TQFC9E?hd=1
Bei Sekunde 50 sieht man, was ich damit meine. Ich habe in dem Beispielvideo mal zur Verdeutlichung 700€ Kapitalerträge eingetragen bei BankA. 100€ habe ich dort als Freistellungsauftrag eingetragen. Bleiben 801€-100€=701€ für die restlichen Banken. Wenn ich dort aber mehr als 101€ eintrage, dann schmilzt der Betrag, den ich von der Kapitalertragssteuer zurückerhalten würde(sieht man rechts unten an der Steuerrückerstattungszahl).
Man sieht, dass ich ohne diese Kapitalertragssteuergeschichte 51,22€ zurückerstattet bekommen würde. Ich habe bis Sekunde 30 in dem Video mal alle anderen Dinge durchgeklickt die ich original(Versicherungsnummer etc. unkenntlich gemacht) so angegeben habe und zu den 51,22€ führen. Danach wäre meine Steuererklärung eigentlich fertig, wenn ich diesen Freistellungsauftrag für BankA hoch genug gewählt hätte.
Mit der Angabe der Kapitalertragssteuer erhalte ich dann eben diese aufgeschlagen auf dei 51,22€ zurück, bis ich diese Eintragung in Zeile 5 mache(vorher macht er quasi Günstigerprüfung). Dann schmälert sich der Zurückerstattungsbetrag ab 101€(Video Sekunde 60). Obwohl ich ja die 801€ lange nicht überschritten habe! Also wenn ich den Freistellungsauftrag letztes Jahr groß genug gewählt hätte, dann hätte ich ja diese Steuern auch nicht bezahlt. Daher sollte ich sie doch jetzt zurückerstattet bekommen.
reckoner:
Wenn du aber 701 Euro einträgst (Zeile 14a), dann hast du die auch ausgenutzt (quasi am Finanzamt vorbei;-), dir stehen dann für die Steuererklärung praktisch nur noch 100 Euro zur Verfügung.
Am Finanzamt vorbei? Also Betrügen möchte ich Niemanden! Ich dachte, weil ich die 801€ nicht ausgeschöpft habe, könnte ich die mit deiner Methode so ganz legal wiederbekommen - die Kapitalertragssteuer von BankA. Und bei BankA habe ich ja auch schon einen Freistellungsauftrag angegeben, den müsste man ja noch zu den 14A hinzuaddieren. Also Zeile 14 ist das ja. 14a + 14 = Gesamter ausgenutzter Freistellungsauftrag.
reckoner:
Alles was darüber liegt wird mit 25%+... versteuert. Und wenn du bei deinen Experimenten dann nicht auch die Steuern selber (Zeile 49ff) mit manipulierst, dann stimmt das Ergbnis eben nicht.
Die werden vom Programm automatisch eingetragen. Also die Kapitalertragssteuern + Solidaritätszuschlag von BankA. Der Wert bleibt auch gleich, wenn ich den Betrag von BankB eintrage. Aber der Rückerstattungsbetrag ändert sich dann komischerweise(obwohl ja 801€ lange nicht überschritten sind).
reckoner:
du schreibst immer "Freistellungsauftrag", meinst aber offenbar manchmal den "Sparer-Pauschbetrag"
Jo.. also Freistellungsauftrag ist ja quasi das gleiche wie der Sparerpauschbetrag irgendwie. Oder liegt es am Ende daran, dass ich es falsch eintrage? Also vom Verständnis her stehen mir 801€ Freistellungsauftrag zu. Den habe ich ja leider nicht ausreichend an BankA gegeben, obwohl ich noch welchen gehabt hätte. Und jetzt möchte ich den quasi nachträglich an die BankA vergeben, weil ich den ja nicht ausgenutzt hatte. Somit würde ich dann die Abgeltungssteuer von 25% auf den Betrag zurückerstattet bekommen, den ich nicht per Freistellungsauftrag freigestellt hatte. Über diesen Betrag hat dir Bank mir ja eine Steuerbescheinigung geschickt(einen Teil hatte ich ja freigestellt - leider nicht alles).
Brande:
Es fehlt Dir wichtiges Grundlagen-Wissen, um die Fragen konkreter stellen zu können und dann auch die Antworten besser zu verstehen.
Also.. ich habe schon mal die ein oder andere Steuererklärung gemacht. Nur dieses mal halt zum 1. Mal mit soner Extrasache. Also grundsätzlich weiß ich eigentlich schon einigermaßen Bescheid. Irgendwie habe ich aber auch das Gefühl, dass es nur an einer Kleinigkeit liegt, was ich noch falsch habe. Im Grunde mache ich es jede Jahr gleich:
1. Lohnsteuerkarte abtippen
2. Vermögensbildende Leistungen eintragen
3. Weg zur Arbeit eintragen
4. Kontoführungsgebühren
5. Berufsunfähigkeitsversicherung eintragen
6. Haftpflichtversicherung eintragen
7. evlt. Kirchensteuer VZ Vorjahr eintragen
Fertig (im oben verlinktem Video bis Sekunde 30)
8. Nur dieses Jahr kommt halt diese Freistellungsauftragssache hinzu. Und da hapert es jetzt auf den letzten Metern
einen schönen Samstag!
Zuletzt bearbeitet: 28.04.12 16:34 von o0Pascal0o
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