Hallo Pacal,
Wenn ich dort aber mehr als 101€ eintrage, dann schmilzt der Betrag, den ich von der Kapitalertragssteuer zurückerhalten würde(sieht man rechts unten an der Steuerrückerstattungszahl). Das ist ja auch korrekt. Du hast 700 Euro Kapitalerträge eingetragen, dann bleiben nur noch 101 Euro für andere - nicht erklärte - Banken übrig. Jeder Euro darüber schiebt die 700 Euro ein kleines Stück weiter in die Steuerpflicht.
Die in Zeile 14 eingetragenen 100 Euro sind übrigens für die Berechnung nicht von Belang (du kannst da vermutlich auch 200 oder 500 eintragen, ohne dass sich etwas an der Erstattung ändert).
Am Finanzamt vorbei? Also Betrügen möchte ich Niemanden! Nein, nicht betrügen, genau darum hatte ich "quasi" geschrieben. Es ist vollkommen legal, bei den Kapitalerträgen das Finanzamt außen vor zulassen, solange alles korrekt verabgeltungsteuert* wurde.
* das Wort habe ich grad' mal erfunden :-)
Die werden vom Programm automatisch eingetragen. Also die Kapitalertragssteuern + Solidaritätszuschlag von BankA. Echt? Und was macht man dann, wenn die Bank nicht richtig rechnen kann? Ich vermute doch eher, dass du auch die Steuern selber eintragen/verändern kannst, und das automatische - wenn überhaupt - nur beim Ersteintrag läuft.
Auch kann ich nicht ganz nachvollziehen, wie sich die 146 Euro zusammensetzen, da rechnet das Programm dann meiner Ansicht nach falsch. Richtig wäre: (700-100)*25%=150 [Euro]
Jo.. also Freistellungsauftrag ist ja quasi das gleiche wie der Sparerpauschbetrag irgendwie. Jein. Ich möchte es mal wie folgt erklären:
Den Sparer-Pauschbetrag bekommt jeder Bürger vom Fiskus. Um nun nicht bis zur Steuererklärung warten zu müssen, kann man seinen Banken Freistellungsaufträge erteilen, dann bleiben Kapitalerträge bis zu der entsprechnden Höhe unversteuert. Diese Freistellungsaufträge können aber naturgemäß zu hoch oder zu niedrig sein (man weiß ja nicht immer im Voraus, wie das Jahr so läuft). Für die Steuererklärung spielen die Freistellungsaufträge aber gar keine Rolle (sie werden auch nirgendwo eingetragen), es muss nur der wirklich in Anspruch genommene Teil davon angegeben werden (eben in der Zeile 14/14a). Wenn du beispielsweise einer Bank einen Freistellungsauftrag von 500 Euro erteilt hast, dort aber nur 300 Euro Kapitalerträge hattest (natürlich steuerfrei), dann gehören in Zeile 14/14a auch nur diese 300 Euro (so sollte es auch auf der Steuerbescheinigung stehen).
Abschließend noch was: Du hast ja jetzt schon so einiges veröffentlicht, da dürfte es auch nicht mehr tragisch sein, wenn du mal alle deine Kapitalerträge (bei allen Banken) hier nennst, jeweils mit den abgeführten Steuern und den Freistellungsaufträgen. Vielleicht kann ich es dann besser erklären.
MfG Stefan
PS: Kannst du nicht die Bilder wieder rausnehmen? Das würde den Thread deutlich lesbarer machen (und viel aussagen tun sie auch nicht;-). Besser wäre auch, in Zukunft anstatt der Bilder nur Links zu einem Uploader zu posten. Danke.
EDIT: Da wir jetzt auf der zweiten Seite angekommen sind, kannst du die Bilder auch drin lassen.
Zuletzt bearbeitet: 28.04.12 17:18 von reckoner
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