Da die Beiträge an die Pensionskasse nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei blieben, sind die späteren Rentenleistungen in vollem Umfang als "sonstige Einkünfte" zu versteuern (nach § 22 Nr. 5 EStG).
Eintragungen für den VZ 2011 gehören in die Anlage R Zeile 31.
Das steht aber eigentlich auf der Leistungsmitteilung drauf, die Du von der Pensionskasse erhalten hast. Du brauchst die Werte nur in der angegebenen Zeile eintragen.
Die Leistungsmitteilung wird auch an die "Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen" versandt und von dort Dein zuständiges Finanzamt informiert. Du solltest also wissen, dass das Finanzamt weiß, welche Rentenbezüge Du erhalten hast.
Falls Du keine Leistungsmitteilung erhalten hast, solltest Du Dir eine Zweitschrift anfordern. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
Prüfe bitte, ob aus der Leistungsmitteilung hervor geht, dass es sich um die an das Finanzamt gemeldeten Daten für das richtige Kalenderjahr/Veranlagungsjahr handelt, damit Du die Eintragung in der richtigen Steuererklärung vornimmst.
PS:
Beachte bitte, dass eine Direktversicherung und eine Pensionskasse nicht so ganz das selbe sind. Du hast in diesem Thread beides erwähnt.
Zuletzt bearbeitet: 27.04.12 21:07 von Brande
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