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Thema: Auszahlung Einmalig Direktversicherung


Hallo,
ich versuche verzweifelt, meine Einkommenssteuererklärung zu machen. Ich hatte die Möglichkeit, meine ruhende Direktversicherung bzw. Pensionskasse zu kündigen und mir das Geld in einem Einmalbetrag auszahlen zu lassen. Kann mir jemand sagen, wo ich das in der ESt-Erklärung eintragen muß? Der Vertrag hat zum 01.12.2004 begonnen und war seit dem 01.04.2009 vom Beitrag freigestellt war.
Würde mich über eine Hilfestellung freuen!
Grüße
Claudia

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Kommt drauf an, ob Du bisher eine Pauschalversteuerung (20 %) durch den Arbeitgeber gewählt hattest.

Ich gehe davon aus, dass vom Auszahlungsbetrag keine Kapitalertragssteuer abgezogen wurde. (?)



Beim Auszahlungsbetrag ist keine Kapitalertragssteuer abgezogen worden. Die Sozialversicherungsbeiträge hat mein AG pflichtgemäß abgeführt und ich wurde darauf hingewiesen, daß ich den Betrag bei meiner ESt-Erklärung ausweisen muß.
Da der Vertrag schon eine ganze Zeit brach lag, bin ich mir nicht ganz sicher - glaube aber, daß hier keine 20% Pauschalversteuerung gewählt wurde. Das habe ich bei einer anderen DV gemacht. Hier ging das Geld monatlich 1:1 in den Vertrag und erst dann wurden von meinem Gehalt die SV-Beiträge abgezogen.



Jetzt weiß ich's - die Pensionskasse war nicht pauschal versteuert, sondern wurde nach § 3 Nr. 63 EStG in der Ansparphase steuerfrei behandelt.
Würde mich über Feedback freuen



Da die Beiträge an die Pensionskasse nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei blieben, sind die späteren Rentenleistungen in vollem Umfang als "sonstige Einkünfte" zu versteuern (nach § 22 Nr. 5 EStG).

Eintragungen für den VZ 2011 gehören in die Anlage R Zeile 31.

Das steht aber eigentlich auf der Leistungsmitteilung drauf, die Du von der Pensionskasse erhalten hast. Du brauchst die Werte nur in der angegebenen Zeile eintragen.

Die Leistungsmitteilung wird auch an die "Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen" versandt und von dort Dein zuständiges Finanzamt informiert. Du solltest also wissen, dass das Finanzamt weiß, welche Rentenbezüge Du erhalten hast.

Falls Du keine Leistungsmitteilung erhalten hast, solltest Du Dir eine Zweitschrift anfordern. Dann bist Du auf der sicheren Seite.

Prüfe bitte, ob aus der Leistungsmitteilung hervor geht, dass es sich um die an das Finanzamt gemeldeten Daten für das richtige Kalenderjahr/Veranlagungsjahr handelt, damit Du die Eintragung in der richtigen Steuererklärung vornimmst.

PS:
Beachte bitte, dass eine Direktversicherung und eine Pensionskasse nicht so ganz das selbe sind. Du hast in diesem Thread beides erwähnt.


Zuletzt bearbeitet: 27.04.12 21:07 von Brande
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