| Autor |
Thema: Zahnarztkosten steurlich absetzbar? |
Hallo,
2011 habe ich mir meine sämtlichen Amalgamfüllung austauschen lassen und habe dafür ca.3600€ bezahlt...aus eigener Tasche.
Sind diese nun steuerlich absetzbar?
Auf den Rechnungen sind die 19% Mehrwertsteuer nicht aufgeführt
Dort steht nur Umsatzsteuerfrei nach §4 Nr. 14a UStG.
MfG
Rolf
|
|
|
|
Hallo Rolf,
das sind "andere außergewöhnliche Belastungen" (Krankheitskosten), einzutragen im Mantelbogen 2011 Seite 3, Zeile 68. Allerdings wirken sich die Kosten nur aus, soweit sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen.
HG Joy
|
|
Hallo Joy,
genau in der Zeile habe ich es eingetragen.
Den Bescheid vom Finanzamt bekam ich heute, da steht aber nichts davon drinne das die Zahnarztkosten berücksichtigt wurden.
2011 war ich ein halbes jahr am arbeiten, davon habe ich die Lohnsteuer zurückbekommen, die andere Zeit war ich Arbeitslos.
Sollte ich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen?
MfG
Rolf
|
|
Hallo Rolf,
genau in der Zeile habe ich es eingetragen
Das ist ja schon mal gut!
da steht aber nichts davon drinne das die Zahnarztkosten berücksichtigt wurden.
Hast du genau im Einkommensteuerbescheid nachgeschaut? Wenn das Finanzamt die Kosten dem Grunde nach nicht anerkannt hätte, dürftest du eine Begründung im Bescheid dazu finden. Vielleicht liegen auch die Kosten unter deiner zumutbaren Eigebenbelastung. Das siehst du bei der Berechnung.
2011 war ich ein halbes jahr am arbeiten, davon habe ich die Lohnsteuer zurückbekommen
Wenn du damit zum Ausdruck bringen möchtest, dass du die insgesamt gezahlte Lohnsteuer zurückbekommen hast, dann geht darüberhinaus natürlich nicht mehr.
Sollte ich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen?
Den Rechtsbehelf gegen den Einkommensteuerbescheid nennt man Einspruch. An deiner Stelle würde ich am Montag mal beim Finanzamt anrufen und mal nachfragen. Könnte auch sein, dass das Finanzamt einfach die Kosten bei der Veranlagung vergessen hat. So was kann auch mal vorkommen.
HG Joy
Edit: Woher hast du denn den animierten smily?
Zuletzt bearbeitet: 28.04.12 22:46 von Joy
|
|
Hallo Joy,
ist wohl besser wenn ich mich beim Finanzamt mal melde.
Vielleicht hat das Finanzamt einfach die Kosten bei der Veranlagung vergessen, kann ja sein...NOBODY IS PERFECT!
Die Begründung für die nicht Anerkennung der Zahnarztkosten stehen nicht im Bescheid, das hat mich nämlich gewundert.
2010 habe ich die Lohnsteuer noch voll zurückbekommen, da war ich 1/4 Jahr Arbeitslos.
Danke für deine Hilfe Joy.
MfG
Rolf
|
|
Hallo Rolf,
sehr gerne. Dein Anruf beim Finanzamt wird den Sachverhalt aufklären.
So, und wie geht das jetzt mit den animierten smilies?
HG Joy
|
|
Rolf8511: 2011 war ich ein halbes jahr am arbeiten, davon habe ich die Lohnsteuer zurückbekommen, die andere Zeit war ich Arbeitslos.
Das hört sich aber ganz nach einer Steuerfestsetzung i. H. v. 0
€ an.
Trifft meine Vermutung zu?
Dann haben sich deine außergwöhnlichen Belastungen nicht ausgewirkt. Weniger Steuer als 0 geht nicht.
Du obligst hoffentlich nicht dem Irrglauben, dass das Finanzamt bestimmte Aufwendungen 1:1 erstattet???
|
|
Hallo Hermelin,
Das hört sich aber ganz nach einer Steuerfestsetzung i. H. v. 0 € an. Das war auch mein erster Verdacht. Aber jetzt - nach dem letzten TE-Beitrag - spricht doch das folgende Zitat dagegen: "2010 habe ich die Lohnsteuer noch voll zurückbekommen, da war ich 1/4 Jahr Arbeitslos."
In 2010 noch voll, also 2011 nicht mehr voll. Und offenbar weiß der TE auch, dass mehr als alles nicht geht.
Andererseits, wenn 2010 alles erstattet wurde, warum nicht auch 2011 (vorausgesetzt, die Lohnhöhe hat sich nicht groß verändert und auch sonst keine besonderen Neuheiten).
Und die zumutbare Eigenbelastung ist imho auch eher unwahrscheinlich, da müsste ja schon mindestens 50.000 Euro verdient worden sein (im Halbjahr!). Aber OK, es gibt natürlich auch Besserverdienende. :-)
MfG Stefan
|
|
In 2011 hat er doch offensichtlich auch alles erstattet bekommen, denn er schreibt:
Rolf8511: 2011 war ich ein halbes jahr am arbeiten, davon habe ich die Lohnsteuer zurückbekommen, die andere Zeit war ich Arbeitslos.
Das hört sich doch nach Erstattung der gesamten einbehaltenen Lohnsteuer an. Oder es ist etwas unglücklich forumuliert.
Denn man könnte auch einen Widerspruch in Bezug auf die Lohnsteuer 2010 sehen.
Aber, wenn Rolf8511 sich hierzu nicht noch einem klar räuspert können wir rätzeln bis wir umfallen.
|
|
Hallo Hermelin,
Das hört sich doch nach Erstattung der gesamten einbehaltenen Lohnsteuer an. Oh ja, das hat ich jetzt überlesen. Wenn es so war, dann hat sich die Sache wohl erledigt.
Vielleicht noch mal grundsätzlich (und wie so oft;-): Mehr als die gezahlte Steuer kann nicht erstattet werden, vom Finanzamt gibt es keine Subventionen.
MfG Stefan
|
|
reckoner: Vielleicht noch mal grundsätzlich (und wie so oft;-): Mehr als die gezahlte Steuer kann nicht erstattet werden, vom Finanzamt gibt es keine Subventionen.
...jedenfalls nicht diesbezüglich...
Ja, und ansonsten erwartet der eine oder andere immer mal wieder Erstattung der gesamten Aufwendungen...
|
|
|
|
|