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Thema: Beitrag Berufsgenossenschaft 06-09 in Steuer '11


Hallo,

ich hatte vergessen eine Meldung an die Berufsgenossenschaft zu machen. Dies habe ich dann nachgeholt und musste in 2011 die Beiträge für 2006 - 2009 nachzahlen.
Wo (und überhaupt) kann oder muss ich diese Zahlung in der Steuererklärung für 2011 angeben (Formular EÜR)?

(Ich nutze die Software Steuersparerklärung und bin nahe dem Verzweifeln)

Tausend Dank für Eure Hilfe!

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Ich habe das Forumular jetzt nicht im Kopf, aber im Zweifel bei den sonstigen Betriebsausgaben.



Hallo,

und dort den gesamten Betrag für alle Jahre (da dies ja die Steuererklärung für das Jahr 2011 ist, andererseits die Ausgabe 2011 wirksam geworden ist).

Gruß



...Genau! Bei der EÜR zählt das Abflussprinzip (Auswirkung im Jahr der Zahlung).




Danke für die Hilfe!

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