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Thema: Bescheid 2011


Hallo,

unser Bescheid enthält den Text:
Die in diesem Bescheid enthaltene Anrechnungsverfügung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs gem. § 120 Abs. 2 Nr.3 AO.

Was bedeutet das, und muß ich irgendwie darauf reagieren ( Einspruch etc.) ?

Gruß

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Das Hinzufügen dieses Satzes ist neu. (bei der Festsetzung von Vorauszahlungen)

Du musst nichts unternehmen.

Falls sich Eheleute trennen oder nachträglich die getrennte Veranlagung beantragen, hat sich das Finanzamt durch diesen Satz schon mal vorab abgesichert.

Die (getrennt lebenden) Eheleute können eine Aufteilung des Erstattungsbetrages auf ihre beiden jeweiligen Bankkonten beantragen.


Zuletzt bearbeitet: 02.05.12 14:54 von Brande
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