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Thema: Arbeiten in Österreich


anika285:
Da hatte ich bei der Frau Rechtsanwältin ja drauf geachtet.


Wieso wendest Du Dich an eine Rechtsanwältin und nicht an jemanden der sich auf Arbeitnehmer-Steuerrecht spezialisiert hat?

Wer den Fachkundenachweis oder sogar ein Zertifikat erworben hat, kann dies durch eine Urkunde nachweisen, da sie im Büro aushängt.

siehe hier:

http://www.zvlonline.de/pics/Urkunde_22_01_2008.pdf

und hier:

http://www.zvlonline.de/pics/Zertifikat_22_01_2008.pdf


Zuletzt bearbeitet: 08.05.12 13:26 von Brande
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Nein, die war halt Rechtsanwältin und vom Lohnsteuerhilfeverein...



anika285:
Nein, die war halt Rechtsanwältin und vom Lohnsteuerhilfeverein...


Sieht so aus, als ob sie die Beratungsstelle nur nebenberuflich führt und mit ihrer Anwaltstätigkeit schon voll ausgelastet ist.

Die würde ich auch links liegen lassen. Warum soll man sich an einen Rechtsexperten wenden, wenn es überall im Land verstreut so viele engagierte, fachlich hochqualifizierte Steuerfachleute gibt.

So wie es gute und schlechte Versicherungen und gute und weniger gute Finanzberater gibt, so muss man eben auch die Lohnsteuerhilfevereine und innerhalb derer die guten Beratungsstellen sorgfältig auswählen. Dafür wurden die Zertifizierungen eingeführt.

siehe hier:

http://www.zvlonline.de/

Man kann sich z. B. an die Hauptverwaltungen der Vereine wenden, um sich "zertifizierte Beratungsstellen" empfehlen zu lassen.

Wenn es geht auch gleich jemanden mit Berufserfahrung hinsichtlich der Auslandseinkünfte empfehlen lassen, da nicht jeder Beratungsstellenleiter damit schon mal konfrontiert war und deshalb allenfalls theoretische Kenntnisse hat, wenn überhaupt.

Am wichtigsten ist es, sich einen Verein auszusuchen, der sich um die regelmäßige Weiterbildung seiner Beratungsstellenleiter kümmert, damit die auch bei den ständigen Neuerungen auf dem Laufenden sind und nicht ausschließlich auf das gelegentlich veraltete Wissen aus einer mehrere Jahre zurück liegenden Ausbildung zum Steuerfachangestellten/Steuerfachwirt usw. zurück greifen müssen.


Zuletzt bearbeitet: 10.05.12 08:16 von Brande
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