| Autor |
Thema: verauslagte Kosten |
Ich habe mal eine Frage, wenn man als Gewerbetreibender (Einzelunternhemen) Reisekosten hatte u. a. Übernachtungskosten, Spritkosten und Bewirtungskosten und diese erstmal verauslagt hat und sich diese jetzt von seiner anderen Firma (GbR) wiederholen möchte (beide Firmen üben dieselbe Tätigkeit aus) stellt man dann nur 70% der Bewirtungskosten der GbR in Rechnung?
|
|
|
|
Hallo,
was Du in Rechnung stellst, ist Dir überlassen. Da gibt es kein richtig oder falsch ...
Gruss
Uwe
Warum muss ich als Laie jedes Jahr dem Finanzamt die Einkommensteuer erklären?
|
|
Vielen Dank für die Antwort!
|
|
|
|
|