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Thema: Umsatzsteuer in Est-Erklärung.


Sehr geehrte Forumsmitglieder,

Ich habe eine Frage zu meiner Einkommensteuererklärung.

Ich bin derzeit nicht verpflichtet Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben. Somit mache ich meine Umsatzsteuererklärung fristgerecht zum 31.5. des Folgejahres und begleiche den Steuerbetrag. Wenn ich es richtig verstehe, zählt dieser Betrag (Umsatzsteuer für 2010, bezahlt in 2011) als Betriebsausgabe
für das Steuerjahr 2011 und muss in Zeile 45 "An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer" eingetragen werden. Ist das korrekt?

Vielen Dank

Mario Sestino

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ja, die USt ist Betriebsausgabe und gehört in die EÜR.

E.



Vielen Dank für Ihre Antwort.

MfG

M. Sestino

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