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Thema: Rückkehr nach mehrjährigem Auslandsaufenthat


Guten Tag, ich hoffe Sie können mir weiter helfen.

Anfang September 2011 bin ich zusammen mit meiner Lebenspartnerin (kein Ehepaar) nach mehr als 6-jährigen Aufenthalt in Irland nach Deutschland zurückgekehrt. In Irland war ich als Architekt tätig. Wegen der schlechten Arbeitslage dort habe ich meine Arbeit in Irland selber gekündigt. Gleichzeitig wurde meine Lebenspartnerin (eine Irin) durch ihre Firma nach Deutschland versetzt und somit konnten wir zusammen umziehen. In Deutschland benötigte ich danach 4 Monate um eine neue Arbeitsstelle zu finden, d.h., ich hatte einen neuen Job erst in Januar d.J.

Es sind mir Umzugskosten und Provisionskosten für eine gemeinsame Wohnung in Deutschland entstanden, die ich als Sonderausgaben in meiner letzten Steuererklärung angegeben habe. Und da ich in 2011 kein Verdienst in Deutschland hatte, wollte ich die Ausgaben als Verlustvortrag für 2012 anrechnen.

Leider hat mir das Finanzamt die Kosten nicht anerkannt mit der Begründung: „Die geltend gemachten Umzugskosten konnten nicht berücksichtigt werden, da keine berufliche Veranlassung erkennbar ist. Vielmehr bin ich nach Deutschland verzogen, da meine Lebensgefährtin hierher versetzt wurde.“

Ich bitte hiermit um einen Rat, ob diese Begründung von Finanzamt steuerlich rechtlich ist. Müsste ich schon in Irland eine Arbeitszusage aus Deutschland gehabt haben, um die Umzugskosten später steuerlich gelten zumachen, oder konnte ich nach Deutschland jederzeit zurückkehren und von hier eine neue Arbeitsstelle suchen?

Danke im Voraus für alle nützlichen Infos.
Thomas

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Jeder Arbeitnehmer darf beruflich veranlasste Umgzugskosten geltend machen. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
1. das der Arbeitgeber den Umzug aus betrieblichen Gründen verordnet hat

oder

2. sich der Fahrweg um mindestens eine Stunde für Hin-, und Rückweg verkürzt, hier werden dann die privaten Gründe nicht berücksichtigt.

Meiner Meinung sollte man eine Anstellung sowie den Arbeitsvertrag vor dem Umzug nach Deutschland bekommen haben, damit man den Status Arbeitnehmer erhält. Ansonsten wird es schwierig.

Vielleicht hat jemand anders bereits Erfahrungen gerade mit Auslandsumzügen gesammelt?




Ich meinte natürlich als Werbungskosten geltend machen!!



Hallo und danke für die schnelle Antwort. Mein Patzer, ich meinte natürlich Werbungskosten und nicht Sonderkosten.



hatten Sie sich denn schon VOR dem Umzug beworben und können dies nachweisen?

E.



IPG:
Wegen der schlechten Arbeitslage dort habe ich meine Arbeit in Irland selber gekündigt. Gleichzeitig wurde meine Lebenspartnerin (eine Irin) durch ihre Firma nach Deutschland versetzt


Kannst Du z. B. die verschlechterte Lage nachweisen? (ausbleibender Lohn oder Ähnliches?)

Die zusätzlichen - nicht beruflich veranlassten - Beweggründe (Lebenspartnerin) sind doch wohl nicht dem Finanzamt mitgeteilt worden? Wozu?

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