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Thema: NV-Bescheinigung |
Hallo zusammen,
ich versuche mich gerade an meiner Steuererklärung. Dabei gibt es mehrer Unklarheiten.
Ich war im Jahre 2011 von Januar bis einschliesslich November Student und hatte eine NV Bescheinigung UND Kapitalerträge.
So weit so gut....
Ab dem 1.12.2011 aber bin ich ein Arbeitsnehmerverhältnis eingegangen. Mein Jahresgesamtverdienst liegt aber, da ich ja nur den Dezember in 2011 "gearbeitet" habe unter 8000€.
Wie wirkt sich das jetzt auf meine NV-Bescheinigung bzw. die Kapitalsteuer aus? Gilt meine NV Bescheinigung noch? Muss ich in der Steuererklärung jetzt meine Kapitalerträge angeben oder nicht?
Vielen Dank im Vorraus!!!!!
BG
Max
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wie hoch waren denn die Kapitalerträge? Wenn diese + Verdienst insg. über Grundfreibetrag, dann müssen sie erklärt werden. Denn ohne diese Zinsen würde die für Dezember gezahlte Lohnsteuer voll erstattet.
E.
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Hallo,
das werde ich gleich nochma nachschauen.
Also wenn ich das richtig verstanden habe bedeutet dass, wenn meine Kapitalerträge + Jahresgesamtverdienst ÜBER 8004€ betragen muss ich die Kapitalerträge angeben? Wenn beides UNTER 8004€ liegt dann muss ich die Kapitalerträge nicht angeben, d.h. sie werden auch nicht versteuert?
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nicht ganz richtig, denn es werden Werbungskosten von 1000,-- abgezogen und auch Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer..., wenn dann alles unter 8.004,-- = keine ESt.
E.
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Hi,
also nur für mich zum Verständnis:
wenn ich 5000€ verdient habe und 4000€ kapitalerträge hatte wären das 9000€. Werden davon jetzt noch Vorsorgeaufwendungen und Werbungskosten abgezogen, so dass ich wieder unter 8004€ wäre?
Danke für die Antworten!
BG
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