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Thema: Gartengestaltung/haushaltsn. Dienstleistung |
Hallo,
ich ging bisher davon aus, dass die erstmalige Gartengestaltung bei einem Neubau steuerlich außen vor bleibt, was die Anerkennung als haushaltsnahe Dienstleistung betrifft.
Nun habe ich aber von einem anhängigen Verfahren beim Bundesfinanzhof gelesen (Az. VI R 61/10), dass diese Entscheidung des Bundesfinanzministeriums in Frage stellen könnten. weil das so wohl auch nicht im Gesertz steht.
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a) ist das so?
und b) wie sollte ich dann mit meinen in 2011 entstandenen diesbezüglichen, nicht unerheblichen Gärtner-Kosten (Lohn, Fahrt..) bei meiner aktuellen Erklärung verfahren? Ich habe gelesen, man könne die Bescheide offenhalten, nur, wie geht das?
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einfach die Kosten geltend machen, wenn FA ablehnt, Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrenbs beantragen, bis diese Frage geklärt ist.
E.
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Hallo,
wie wäre es mit Recherchieren, ob es bereits ein Urteil gibt:
Urteil vom 13.07.2011, VI R 61/10
Erd- und Pflanzarbeiten im Garten als Handwerkerleistung
Leitsätze
1. Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG kann auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses zu gewähren sein.
2. Insoweit ist ohne Belang, ob der Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird.
Gruss
Uwe
Warum muss ich als Laie jedes Jahr dem Finanzamt die Einkommensteuer erklären?
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