Zurück zur Übersicht
Autor
Thema: Verkauf Gesellschaftsanteile, goodwilll


Hallo,

mich würde folgendes Interessieren:

Freiberufler D möchte die Anteile von Gesellschafter A übernehmen. A hat mit B und C eine GbR, die nicht bilanzierend muss.
Der Firmenwert F wird aufgeteilt auf 20% (materieller Wert) und 80% Goodwill

Wird der Goodwill zukünftig in der EÜR der GbR berücksichtigt, oder nur für D?

Gruß,
Markman

Werbung


Hallo,

Gegenfrage: wer bezahlt denn für den Goodwill: D oder die GbR?

Gruss
Uwe


Warum muss ich als Laie jedes Jahr dem Finanzamt die Einkommensteuer erklären?



Moin,

D bezahlt den Goodwill,

Gruß,
Markman

Werbung