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Thema: Ermäßigunganspruch ausl. Kapitalerträge |
Hallo zusammen Es mag sein dass ich den Wald vor lauter Bäumen nicht sehe[siehe Lösungstext unten] aber warum werden von den ausländischen Dividendeneinkünften ( 50.000 ) noch 400€ abgezogen? Meiner Meinung nach handelt es sich dabei um den in §32d IV s.1 erwähnten Ermäßigungsbetrag aber ich verstehe beim besten Willen nicht wodurch der bestimmt wird... Ich habe schon mit der Formel aus §32d I s.4 versucht zu einer Lösung zu kommen nur endet dieser Weg meistens im Chaos.
Es wäre sehr nett wenn mir jemand von euch den nötigen Denkanstoss liefern könnte !
Vielen Dank im Voraus. Beutel
Anrechnungshöchstbetrag nach § 32d Abs. 5 EStG: per-item-
limitation
Dividenden:
inländischer Abgeltungssteuersatz х ausländische Kapitaleinkünfte
25% x (50.000 €- 400 €) = 12.400 €
tatsächlich bezahlte Quellensteuer 15.000 €
anrechenbar bis zur Höhe der deutschen Steuer - 12.400 €
Zahlung an deutschen Fiskus 0 €
=> Anrechnungsüberhang 2.600
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