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Thema: Studiumkosten absetzen? Hilfe |
Hallo. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Kurz zu mir; ich bin Studentin und nächstes Jahr im Sommer fertig mit meinem Studium.
Ich studiere im Moment Logopädie an der Hochschule Fresenius in Idstein was monatlich 520 Euro kostet. Ich musste dafür einen Kredit von der KFW aufnehmen in der Höhe von ca.26 000 Euro.
So meine Frage:
Ich habe ein Urteil von 2011 gefunden wo ein Pilot und eine Studentin gekalgt hatten, dass Studienkosten auch Werbekosten sein udn somit abzusetzen sein. Sie bekamen wirklich recht. Jedoch habe ich im Finanzamt angerufen und die meinten, dieses Urteil wurde wieder gekippt. WEiß vllt von euch einer mehr? Kann ich meine hohen Studiengebühren absetzen??? Ich bedanke mich jetzt schon bei euch. Grüße
Ps: Hier der Link von der Tagesschau über das Urteil
http://www.tagesschau.de/inland/ausbildung128.html
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soweit ich informiert bin, sind die beiden Urteile noch offen und es wurde noch nichts gekippt.
Viel Erfolg und Grüße
www.steuer-info-blog.de
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Beachte den Unterschied Erststudium, Erstausbildung, nachfolgende Aus-, Fort- oder Weiterbildung bzw. Zweit-/Drittstudium.
Dazu gibt es unterschiedliche aktuelle Urteile bzw. noch offene Verfahren.
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Im Fall einer Studentin hat der BFH die Fahrten zur Hochschule im Rahmen eines Z w e i t studiums als vorweggenommene Werbungskosten zugelassen (Az. VI R 44/10).
Ein Zeitsoldat darf seine Fahrten zur Ausbildungsstätte, die im Rahmen einer vollzeitigen Berufsförderungsmaßnahme angefallen waren, ebenfalls in voller Höhe in der Einkommensteuererklärung angeben (Az. VI R 42/11).
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In zwei Urteilen v. 28.07.2011 – VI R 7/10 und VI R 38/10 – hatte der BFH entschieden, dass die Aufwendungen für eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium als vorweg genommene Werbungskosten abziehbar sind. Mit dem BeitrRLUmsG v. 07.12.2011 hat der Gesetzgeber daraufhin in dem neuen § 9 Abs. 6 EStG – rückwirkend ab 2004 – bestimmt, dass die Kosten einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, außerhalb eines Ausbildungsdienstverhältnisses keine Werbungskosten sind sondern Sonderausgaben.
Gegen diese Gesetzesänderung bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken:
1.
Die Versagung des Werbungskostenabzugs bei selbstfinanzierten Erstausbildungen/Erststudien verstößt im Vergleich mit arbeitgeberfinanzierten Erstausbildungen/Erststudien im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses – bei denen Werbungskosten abziehbar sind – gegen das objektive Nettoprinzip. Denn die Aufwendungen sind in beiden Fällen auf die Erzielung von Einnahmen aus einer künftigen Berufstätigkeit gerichtet. Damit verletzt die Unterscheidung beim Werbungskostenabzug den Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 GG.
2.
Die selbstfinanzierte Berufsausbildung ist aus verfassungsrechtlicher Sicht ein zwangsläufiger pflichtbestimmter Aufwand.
3.
Soweit die Jahre vor 2011 betroffen sind, handelt es sich auch nicht nur um eine gesetzliche Klarstellung, sondern um eine verfassungswidrige echte Rückwirkung.
Somit solltest Du Deine Aufwendungen erstmal als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen, falls Du eine Erstausbildung machst.
Wenn das Finanzamt dies ablehnt, lohnt sich ein Einspruch mit einem Antrag auf Ruhen des Verfahrens bis zu einer endgültigen Entscheidung, denn vor dem BFH sind unter den Az. VI R 2/12 (Vorinstanz FG Düsseldorf, 14 K 4407/10 F) und Az. VI R 8/12 (Vorinstanz FG Münster, 5 K 3975/9 F) Revisionsverfahren anhängig.
Zuletzt bearbeitet: 30.05.12 16:49 von Brande
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Hallo (ich habe in einem anderem Beitrag als Steffi geschrieben, jetzt als Flo; wir teilen uns den Account)
Dazu habe ich auch eine Frage:
Bei wem kann ich mich informieren, ob es sich für mich auch lohnt "das Studium von der Steuer abzusetzten"? Ich kenne mich einfach garnicht aus und wusste auch nicht, dass ich meinen Laptop hätte erstattet bekommen können. Geht das auch noch im Nachhinein?
Ich mache gerade mein Erststudium und habe dazu einen KfW-Studienkredit aufgenommen, der mir jeden Monat 300€ spendet.
Viele Grüße Flo
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Hallo,
ok, ich habe das gelesen, bin aber nicht schlauer. Wer kann mir da helfen? Vermutlich ein Steuerberater oder? Den müsste ich dann bezahlen. Was würde sowas kosten?
Entschuldigt diese absolute Ahnungslosigkeit. Sowas lernt man nunmal nicht in der Schule.
Kurz zu mir nochmal. Ich habe Abi gemacht, dann Zivi.
Jetzt mache ich mein Erststudium, dazu KfW-Kredit weil das Bafög nicht reicht. Ich habe einen Laptop gekauft fürs Studium. Ich wohne in einem WG-Zimmer mit Erstwohnsitz dort.
Da ich immer wieder mal Semesterjobs habe, habe ich zwischenzeitlich auch schon Steuererklärungen abgegeben.
Das ist mir alles zu hoch...es wäre nett wenn mir jemand Tipps geben könnte ab wen ich mich wenden kann.
VIele Grüße Flo
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Es könnte Dir ein Lohnsteuerhilfeverein helfen. Die sind nicht so teuer wie Steuerberater. Außerdem wirst Du nicht nur für den Moment der Fertigstellung der Steuererklärung beraten und dann kommt die Honorar-Rechnung sondern Du wirst Mitglied im Verein und kannst Dich somit das ganze Jahr über gegen einen Jahres-Mitgliedsbeitrag, der nach dem Einkommen gestaffelt ist, mit Fragen an die Berater wenden.
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Da ich immer wieder mal Semesterjobs habe, habe ich zwischenzeitlich auch schon Steuererklärungen abgegeben.
Damit sind die entsprechenden Jahre abgeschlossen, d.h. Werbungskosten die durch das Studium entstanden sind, können für diese Jahre nicht mehr geltend gemacht werden.
Ansonsten gibt es ein für Studenten positiven Urteil aus dem Jahr 2011, was aber durch eine daraufhin erfolgte rückwirkende Gesetzesänderung wieder hinfällig ist.
Gegen diese Rückwirkung der Gesetzesänderung laufen nun wiederum Verfahren, der Ausgang offen ist.
Man macht keinen Fehler, wenn man einfach die anfallenden Studienkosten als Werbungskosten angibt. Das Finanzamt wird die Anerkennung ablehnen. Daraufhin kann man Einspruch einlegen und das Ruhenlassen des Verfahrens beantragen.
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