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Thema: Firmenausflug |
Hallo,
wir planen einen Firmenausflug zu machen mit zwei Übernachtungen. Die Kosten werden vom Arbeitegber getragen. Insgesamt nehmen 7 Personen teil (zwei Chefs, 3 Angestellte und zwei freie selbstständige Mitarbeiter). Jetzt habe ich gelesen, dass der Ausflug mit allen Kosten nicht mehr wie 110 € pro Arbeitnehmer betragen darf, egal ob der Chef alle Kosten trägt. Meine Frage ist nun gelten diese 110 € für alle 7 Personen oder nur für die 3 Angestellten?
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Es geht darum, dass der auf eine Person entfallende Teil der Aufwendungen nicht 110,-€ übersteigen darf, wenn man als Arbeitgeber seine Arbeitnehmer für einen Ausflug nicht mit Steuer- und Sozialabgaben belasten will. Arbeitgeber können für bis zu 2 Veranstaltungen im Jahr je 110,- € je Arbeitnehmer als freiwillige soziale Aufwendungen ihren Angestellten zukommen lassen.
Ciao Dragon
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Danke für die Antwort. Nur noch mal zur Verständigung. Nehmen wir an der Ausflug kostet 500 €. Ist es richtig, dass der Betrag dann durch die 7 Teilenhemer aufgeteilt wird?
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Ja, wenn nicht ein Arbeitnehmer nachweislich die Präsidentensuite für 450,-€ hatte.
Ciao Dragon
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