Wolfi:Mal so nebenbei:
Eine Zweitausbildung hat man dann, wenn es eine abgeschlossene Erstausbildung gibt.
Wenn mann also zum Beispiel die enormen Kosten eines Medizinstudiums oder Pilotenausbildung, ..., als WK haben will, dann muss man/frau eben vorher einen Berufsabschluß als Rettungssanitäter machen (wenige Wochen) oder Flugbegleiter.
So ist das Leben. Alles vom BFH abgesegnet.
Auch eine Ausbildung zum Staatlich geprüften Wirtschaftsassistenten ist eine Berufsausbildung mit Abschluss und damit eine Erstausbildung.
Hier alle Urteile:
BFH vom 18.06.2009 VI R 79/06 (Wirtschaftsassistent)
BFH vom 27.10.2011 VI R 52/10 (Rettungsassistent)
FG Köln 12.12.2011 7 K 3147/08 Rev. VI R 6/12 (Flugbegleiterin)
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