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Thema: Korrektur von Rechnungen nach USt-Sonderprüfung |
Mein Mandant hat im Jahr 2008 als Subunternehmer 3 Rechnungen mit USt an den Hauptunternehmer gestellt.
Bei dem Hauptunternehmer war eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung. Mein Subunternehmer soll nun die Rechnungen korregieren nach § 13b UStG (Netto-Rechnungen). Das soll aber erst im Jahr 2012 erfolgen.
Warum sollen die Rechnungskorrekturen im Jahr 2012 sein?
Könnte man auch rückwirdend die Rechnungen korregieren?
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die Korrektur der unrichtigen Rechnungen bei Umsatzsteuer-Sonderprüfungen erfolgt bei Prüfungsfeststellungen, also bei Ihnen im Jahr 2012 und nicht rückwirkend im Jahr 2008.
Viel Erfolg und Grüße
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