Zurück zur Übersicht
Autor
Thema: Korrektur von Rechnungen nach USt-Sonderprüfung


Mein Mandant hat im Jahr 2008 als Subunternehmer 3 Rechnungen mit USt an den Hauptunternehmer gestellt.

Bei dem Hauptunternehmer war eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung. Mein Subunternehmer soll nun die Rechnungen korregieren nach § 13b UStG (Netto-Rechnungen). Das soll aber erst im Jahr 2012 erfolgen.

Warum sollen die Rechnungskorrekturen im Jahr 2012 sein?

Könnte man auch rückwirdend die Rechnungen korregieren?

Werbung


die Korrektur der unrichtigen Rechnungen bei Umsatzsteuer-Sonderprüfungen erfolgt bei Prüfungsfeststellungen, also bei Ihnen im Jahr 2012 und nicht rückwirkend im Jahr 2008.

Viel Erfolg und Grüße
www.steuer-info-blog.de




Danke für die Antwort

Werbung