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Thema: Umsatzsteuer als Subunternehmer |
Hallo zusammen,
ein Subunternehmer im Bau ist für einen anderen Bauunternehmer tätig. Dieser Bauunternehmer arbeitet in der Schweiz, also beide Bauunternehmer arbeiten in der Schweiz.
Trotzdem muss doch der Subunternehmer in seiner Rechnung nur den § 13b UstG aufführen, also auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hinweisen, oder??
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