Seiten: 1 2 Zurück zur Übersicht
Autor
Thema: Elster falsche Berechnungen


Hallo,

ich bin etwas empört über die Art und Weise, wie man mit Hilfe von Falschberechnungen im Elster-Programm Leute animiert, eine Steuererklärung abzugeben.
Mir geschehen. Elster (neueste Version für die Erklärung für 2011) berücksichtigte z.B. beim Abzug der Sonderausgaben 2800 €. Das Finanzamt hingegen nur 1900 € (wie seit neuestem angerechnet wird). Desweiteren gibt es da noch einen Abzug nach § 46 Abs. 3 u.5. Elster berücksichtigte 278 €, das FA 207.
Das ist doch eine Irreführung.
Als Laie sollte man sich doch auf die Berechnungen halbwegs verlassen können und nicht zu guter Letzt statt Erstattung vom FA eine Nachzahllung leisten müssen.

Man wird, weil eine Rückerstattung von Elster berechnet wird, animiert eine EkSt-Erklärung abzugeben. Und dann kommt der Hammer. Nachzahlen.
Ist das Sinn der Software? Die Steuerzahler zu täuschen?
Es ist schon schlimm genug, dass man nur noch 1900 € Sonderausgaben geltend machen kann. Das hatte ich früher allein durch Versicherungsbeiträge zusammenbekommen.
Nun darf man die KV-beiträge absetzen und bleibt auf den Versicherungen sitzen.... So eine Veralberung der Menschheit. :-( Und dann immer diese Beschränkungen...

Ich bin etwas aufgebracht, weil ich von einem solchen Programm auch halbwegs genaue Berechnungen fordere. Vor allem sollten die Parameter für die Berechnungen mit denen der Finanzämter übereinstimmen.

Ist das noch jemanden so ergangen? Ich gehe in Widerspruch, denke ich. Sehe diese Vortäuschung falscher Tatsachen nicht ein.

Viele grüße
mona

Werbung


Hallo,
ich habe mit ELSTER bisher nur sehr gute Erfahrungen gemacht. Habe das Programm vor 3 Jahren zum ersten Mal angewandt und war sofort begeistert.
Man sollte jedoch beachten, dass ein Programm immer nur so gut sein kann wie sein Anwender. Gerade bei den Sonderausgaben sollten die Eingaben sehr "penibel" erfolgen, sonst sind falsche Ergebnisse in der Berechnung nicht zu vermeiden.

Frdl. Gruß und einen schönen Feiertag



Hallo Nadamas,

meine Angaben waren richtig, sind ja vom FA übernommen worden. Ich hatte bisher auch noch nie solche Probleme, nutze Elster auch seit einigen Jahren. Und war bisher zufrieden.
Diese Abweichungen sind schon happig...

Auch dir einen schönen restlichen Feiertag



mona46:
Ich gehe in Widerspruch, denke ich.


Beim Finanzamt heißt das Einspruch.

Du kannst als Begründung um eine Überprüfung der .... bitten. Das kann nicht schaden.

Möglicherweise ergibt sich danach der Grund für die Nichtübereinstimmung. Es könnte sich beispielsweise auch um einen Eingabefehler (fehlendes Kreuzchen) oder Ähnliches von Dir selbst handeln.

Steht denn kein Hinweis unter "Erläuterungen zur Festsetzung", ob das Finanzamt in einem bestimmten Punkt abgewichen ist?

Bitte erst tief durchatmen bevor Du den Sachbearbeiter "fertig machst". Vielleicht hat er sich nur ausversehen vertippt und alles klärt sich auf.

Ein Anruf beim Finanzamt, bevor der Einspruch eingelegt wird, kann manchmal auch schon Aufklärung bringen.



mona46:
meine Angaben waren richtig, sind ja vom FA übernommen worden.


Wieso müssen Angaben richtig sein, nur weil das FA diese übernommen hat?

Meinst Du etwa, die Sachbearbeiter haben die Zeit, jede einzelne Eingabe unter die Lupe zu nehmen? Durch die elektronische Übertragung ist doch schon alles da. Es genügen dann nur noch stichprobenartige Plausibilitätsprüfungen.

Jeder 2. oder 2. Steuerbescheid ist nicht ganz korrekt. Man muss auch selber prüfen. Notfalls gibt es extra das "Instrument" des Rechtsbehelfs (Einspruch).

Willkommen in der Bürokratie.

PS:
Leider kein Feiertag hier.



Hallo Brande,

natürlich werde ich noch Mal tief durchatmen. :-)
In den Erläuterungen steht nichts besonderes, nur, was man im Falle eines Einspruchs macht, dass die Beiträge zur RV zu 88 % berücksichtigt wurden. Sie schreiben über die Arbeitnehmersparzulage, vermögenswirksame L. und die Vorläufigkeit des Bescheides.
Leider kann ich meine Angaben in Elster nicht mehr vollständig nachvollziehen, da ich einen PC-Crash hatte und die Daten in Elster weg sind. Habe nur noch die Steuer-Berechnungen des Programms gespeichert.

Welches Häkchen z.B. kann man in Elster vergessen, dass die 2800 € berechnet werden, die sonst nur Selbstständige bekommen??

L.G. mona



mona46:
Hallo Nadamas,

meine Angaben waren richtig, sind ja vom FA übernommen worden. Ich hatte bisher auch noch nie solche Probleme, nutze Elster auch seit einigen Jahren. Und war bisher zufrieden.
Diese Abweichungen sind schon happig...

Auch dir einen schönen restlichen Feiertag


Ich schätze mal, dass das Finanzamt die Angaben eben nicht ohne weiteres übernommen hat. Es ist durch die Eintragung einer "1" in der Anlage "Vorsorgeaufwand" davon ausgegangen, dass Du steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung erhalten hast. Hier solltest Du Deine Elstereingaben nochmals überprüfen. Diese "1" kann große Auswirkungen nach sich ziehen.



Brande:
mona46:
meine Angaben waren richtig, sind ja vom FA übernommen worden.


Wieso müssen Angaben richtig sein, nur weil das FA diese übernommen hat?

Meinst Du etwa, die Sachbearbeiter haben die Zeit, jede einzelne Eingabe unter die Lupe zu nehmen? Durch die elektronische Übertragung ist doch schon alles da. Es genügen dann nur noch stichprobenartige Plausibilitätsprüfungen.

Jeder 2. oder 2. Steuerbescheid ist nicht ganz korrekt. Man muss auch selber prüfen. Notfalls gibt es extra das "Instrument" des Rechtsbehelfs (Einspruch).

Willkommen in der Bürokratie.

PS:
Leider kein Feiertag hier.


Leider ist er hier in unserem Städchen so, dass das FA alles überprüft. Jede Quittung und jeder Beleg werden gewälzt und es wird fleißig gestrichen. Mich hat es auch gewundert, dass die Daten nicht alle exakt übernommen wurden, man dem Programm nicht "glaubt" und alles überprüft.
Da ich den Bescheid überprüft habe, bin ich erst einmal auf den Berechnungs"fehler gekommen.
Aber als Laie ist man trotzdem immer der Dumme.

L.G. mona



Nadamas:
mona46:
Hallo Nadamas,

meine Angaben waren richtig, sind ja vom FA übernommen worden. Ich hatte bisher auch noch nie solche Probleme, nutze Elster auch seit einigen Jahren. Und war bisher zufrieden.
Diese Abweichungen sind schon happig...

Auch dir einen schönen restlichen Feiertag


Ich schätze mal, dass das Finanzamt die Angaben eben nicht ohne weiteres übernommen hat. Es ist durch die Eintragung einer "1" in der Anlage "Vorsorgeaufwand" davon ausgegangen, dass Du steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung erhalten hast. Hier solltest Du Deine Elstereingaben nochmals überprüfen. Diese "1" kann große Auswirkungen nach sich ziehen.


Ich habe hier eine zwei angegeben. Ist ja immer so irreführend. Was ist richtig, wenn man angestellt ist, ein ganz normales Arbeitsverhältnis hat, wo der AN und der Ag je einen Teil der KV-beitrages bezahlen.War die zwei evtl. falsch?



Schon ist der Fehler gefunden. Die "1" wäre die richtige Eintragung gewesen.



Nadamas:
Schon ist der Fehler gefunden. Die "1" wäre die richtige Eintragung gewesen.


Der Fehler wurde also klar festgestellt, die Ursache befand sich zwischen Tastatur und Rückenlehne des Bürostuhls, wie so häufig...




Wow. So schnell kann man ein Problem lösen und ich muss mich nicht mehr sinnlos aufregen. :-) Danke für eure Hilfe. Dass ich nach dieser kleinen Nummer gucken muss?? Mein Fehler Und was ein falsches Ankreuzen ausmacht.
Danke für die Unterstützung :-)

L.G. mona



Nun kannst Du das mit einem Einspruch korrigieren lassen.

Und wegen der Nachzahlung solltest Du in dem Schreiben zusätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen, damit Du erstmal nicht bezahlen brauchst.



Whity:
Der Fehler wurde also klar festgestellt, die Ursache befand sich zwischen Tastatur und Rückenlehne des Bürostuhls, wie so häufig...


Mal wieder ein klarer Fall von Selbstüberschätzung. Dieses Forum ist voll davon.

Anstatt den ausgebildeten Fachleuten ein Honorar zukommen zu lassen wird lieber an das Finanzamt Lehrgeld bezahlt.



Brande:
Nun kannst Du das mit einem Einspruch korrigieren lassen.

Und wegen der Nachzahlung solltest Du in dem Schreiben zusätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen, damit Du erstmal nicht bezahlen brauchst.


Wenn ich das Ganze richtig verstanden habe, dann hat das FA alles richtig gemacht und der Fehler lag bei mona46! Warum dann Einspruch, warum Lehrgeld an FA??? Es sei denn es läge ien Antragsveranlagung vor, die zurückgenommen werden soll!

taxpert

_____________________________________________
Your friendly bavarian tax collector

Mein Motto:
"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Album Revolver)

"Bitte, Danke und Verzeihung wandern auf die Liste der bedrohten Worte!"

Zuletzt bearbeitet: 07.06.12 14:52 von taxpert
Werbung
Seiten: 1 2 Zurück zur Übersicht