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Thema: Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten ?


Hallo,

ich habe folgende Frage und bin mir bei der Lösung nicht sicher:

ein Arzt betreibt seien Praxis in einem Gebäude mit Flachdach - dieses muss laut Gutachten des Architekten durch ein Pultdach ersetzt werden, da das Flachdach so nicht mehr zur reparieren sei.

Durch das Pultdach entsteht ein "Dachbodenraum", der dann als Archiv genutzt werden soll.

Ist das nun wirklich ein Fall von herstellungskosten oder könnte man Erhaltungsaufwand annehmen, da der Bühnen´raum ja kein Wohnraum ist ?

Wie seht ihr das ?

Danke für alle Meinungen.

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BFH, Urteil v. 19.6.1991, IX R 1/87, BStBl 1992 II S. 73.

Das sind Herstellungskosten...

Eine auch geringe Erweiterung der Fläche ergibt HK. Auch wenn solche HK mit zweifelsfreien Erhaltungsaufwendungen (Flachdach hätte repariert werden müssen = Erhaltung) zusammentreffen, so sind nun alle Kosten insgesamt als HK zu betrachten


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