Zurück zur Übersicht
Autor
Thema: Das leidige Thema Kleinunternehmer aber Rumpfjahr


Nabend alle zusammen,

ich habe am 01.10.2010 mein Gewerbe als Fotograf angemeldet, war allerdings bis 31.03.2011 noch im Angestelltenverhältnis.

Quasi also ab 01.04.2011 zu "100% selbständig" mit eigenem Fotostudio usw. (dasselbige wurde auch erst am 01.04.2011 eröffnet.

Jetzt stellt sich die Frage:

a) bin ich ab 01.01.2012 voll umsatzsteuerpflichtig, da das schon als "3. Kalenderjahr gilt" (über den 17.500 Euro usw. bin ich drüber)

oder

b) gilt die Umsatzsteuerpflicht erst ab 01.10.2012 (= exakt zwei Jahre)

oder

c) gibt es sowas wie ein Rumpfjahr, wo die drei Monate in 2010 "wegfallen" und erst 2011 und 2012 als 1. und 2. Jahr zählen, sprich ich erst ab 01.01.2013 Ust-pflichtig wäre?

Ich find einfach keine Lösung.

Danke an alle hier, die mir antworten oder Rückfragen haben.




Zuletzt bearbeitet: 04.07.12 21:16 von clark_smallville
Werbung


Hallo,

es wird bei der Umsatzsteuer immer das Kalenderjahr betrachtet. Bei der Umsatzsteuer gibt es kein abweichendes Wirtschaftsjahr, nur Rumpfjahre im Jahr der Eröffnung oder der Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit.
Die 17.500 Euro sind ein Jahresbetrag. Deine Tätigkeit beginnt am 01.10.2010, so dass Dein Umsatz im Jahr 2010 nicht höher wie (17.500 Euro : 12 Mon x 3 Mon.=) 4.375 Euro sein durfte, damit Du für das Jahr 2011 unter die Kleinunternehmerregelung fällst. Im Jahr 2011 darf Dein Umsatz nicht höher wie 17.500 Euro gewesen sein, sonst bist Du im Jahr 2012 umsatzsteuerpflichtig ...

Wie schon geschrieben: es wird jedes Jahr einzeln betrachtet ...

Gruss
Uwe

Warum muss ich als Laie jedes Jahr dem Finanzamt die Einkommensteuer erklären?



Hallo,

die Antwort hat Uwe ja schon geschrieben,
ich möchte noch mit einer Rückfrage nachziehen: Woher kommt die Überlegung, dass es relevant ist, ob 1., 2. oder 3. Geschäftsjahr? Mir ist bis jetzt immer "nur" die Regelung "im lfd. Geschäftsjahr unter 17.500 Euro, im Folgegeschäftsjahr eine Erwartung von unter 50.000 Euro" untergekommen. Diese Regelung hat aber gar nichts mit der Anzahl der Geschäftsjahre zu tun und ändert sich auch nicht im 3. Jahr.

clark_smallville, worauf beziehst du dich?

Werbung