Nabend alle zusammen,
ich habe am 01.10.2010 mein Gewerbe als Fotograf angemeldet, war allerdings bis 31.03.2011 noch im Angestelltenverhältnis.
Quasi also ab 01.04.2011 zu "100% selbständig" mit eigenem Fotostudio usw. (dasselbige wurde auch erst am 01.04.2011 eröffnet.
Jetzt stellt sich die Frage:
a) bin ich ab 01.01.2012 voll umsatzsteuerpflichtig, da das schon als "3. Kalenderjahr gilt" (über den 17.500 Euro usw. bin ich drüber)
oder
b) gilt die Umsatzsteuerpflicht erst ab 01.10.2012 (= exakt zwei Jahre)
oder
c) gibt es sowas wie ein Rumpfjahr, wo die drei Monate in 2010 "wegfallen" und erst 2011 und 2012 als 1. und 2. Jahr zählen, sprich ich erst ab 01.01.2013 Ust-pflichtig wäre?
Ich find einfach keine Lösung.
Danke an alle hier, die mir antworten oder Rückfragen haben.
Zuletzt bearbeitet: 04.07.12 21:16 von clark_smallville
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