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Thema: Ust-Voranmeldung bei Ratenzahlung? |
Meine Grunddaten:
Gewerbetreibender
Ust.-Voranmeldung Monatlich
Ist-Versteuerung (vereinnahmte Entgelte)
Hallo,
wenn ich für eine Dienstleistung eine Rechnung stelle, und der Betrag in Raten beglichen wird, dann bin ich ja trotzdem dazu verpflichtet, die Ust. in vollem Umfang mit Erhalt der ersten Rate zu entrichten, selbst, wenn die Ust. die Höhe der ersten Rate übersteigt. << Ist das so richtig?
Wenn das so richtig ist, wie kann ich das umgehen? Kann ich separate Rechnungen für jede Rate stellen? Wie würde ich das vertraglich regeln?
vielen Dank
AO
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Hallo,
ich bin der Meingung, das Ihre Aussage nicht korrekt ist.
Bei der Istversteuerung ensteht die Umsatzsteuer erst mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem die Zahlung Ihrer Ausgangsrechnung erfolgt ist. D.h. wenn eine Teilzahlung oder Ratenzahlung geleistet wird, so wird auch nur die Umsatzsteuer aus dem Teilbetrag fällig und nicht die gesamte Umsatzsteuer der kopletten Rechnung.
Viel Erfolg und Grüße
www.steuer-info-blog.de
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Die Antwort von "steuerinfoblog" ist richtig.
Ich habe gerade mit meinem FA telefoniert, da hat man mir das bestätigt.
Gruß
AO
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Hallo,
leider werde ich nicht ganz schlau aus deinem Thread.
Beispiel:
Dienstleistung wird mit 10.000 zzgl 1.900 in Rechnung gestellt. Zahlbar in 10 Monatsraten á 1.190 €.
Dann ist in Jedem Monat, wo eine Rate bei dir eingeht die auf dies Rate entfallende Umsatzsteuer an das FA abzuführen.
Wenn dies das FA Dir bestätigt hat, dann stimmt es. Sonst hätte die IST-Versteuerung an dieser Stelle nämlich ihren Sinn verloren.
Ciao Dragon
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