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Thema: Fahrtenbuch, notw. BV?


Sachverhalt:

Mandantin: Freiberufliche Grafikerin mit Arbeitszimmer in der Privatwohnung.

PKW gebraucht für 1900,00€ ohne Vorsteuer privat 2008 gekauft.

-laut FB liegen die gesch. Fahrten bei 54%,

-laufende Gesamt-Kosten liegen bei 2390,00€ brutto ohne AFA.

Fragen:

-Das Fahrtenbuch meiner Mandantin wurde seit August letzten Jahres geführt. Darunter sind auch Fahrten zum Arzt als geschäflich deklariert. Ist das richtig?

-es geht jetzt darum ob der PKW ins Betriebsvermögen(BV) aufgenommen wird, was ja über 50% gesch. verpflichtend ist.

- wäre es sinnvoll in diesem Fall doch nur die KM-Pauschale zu nehmen?
und den PKW im Privatvermögen zu lassen?

- Dürfen die PKW-Kosten des im notw. BV befindlichen PKW zu 100% angesetzt werden oder auch nur da anteilig?

- Muss denn ein FB nur beim gewillkürten BV geführt werden und bei einem notwendigen nicht?

Danke schon mal!

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Hallo,

die Fahrten zum Arzt können nicht als betrieblich angesehen werden. Diese könnten höchstens als außergewöhnliche Belastung evtl. geltend gemacht werden und zählen zu den privaten Fahrten.

Man sollte auf jeden Fall eine Vergleichsberechnung anstellen, was für den Mandanten günstiger ist.

Gruß

steuerinfoblog




Wer hier für Mandanten fragt, sollte so etwas eigentlich wissen ...

Ein Fahrtenbuch muss überhaupt niemand führen, man muss nur die entsprechenden steuerlichen Folgen in Kauf nehmen, wenn man keines hat.

Bei der genannten Konstellation dürfte aber die Behandlung des Fahrzeugs als Betriebsvermögen in der Regel nachteilig sein, insbesondere wenn kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorliegt.

Sollte sich nach Überprüfung des Fahrtenbuchs herausstellen, dass die betrieblichen Fahrten unter 50% liegen, weil einige als betrieblich deklariert Fahrten korrekterweise als privat zu behandeln sind, kann das Fahrzeug als privates behandelt werden. Es ist dann eine Kosteneinlage entweder pauschal mit 30 ct je km oder mit den anteiligen tatsächlichen Kosten möglich.


Zuletzt bearbeitet: 01.08.12 21:37 von meyer


favagineus:

-Das Fahrtenbuch meiner Mandantin wurde seit August letzten Jahres geführt. Darunter sind auch Fahrten zum Arzt als geschäflich deklariert. Ist das richtig?

Vielleicht, evtl auch nicht.

Was steht denn als Zweck des Besuches dabei? privat oder betrieblich?

Das Fahrtenbuch muss das ganze Jahr geführt werden, ein Wechsel zum Fahrtenbuch innerhalb des Jahres wird von der FinVw nicht berücksichtigt - außer bei gleichzeitigem Fahrzeugwechsel.

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