Danke. Letzte Frage, dann ist es gut
Dragon:
Zum einen würde ich den § 15a UStG in Erwägung ziehen, dann müsstest du nur nachwiesen, dass du die Garage zu Unternehmensvermögen gemacht hast - Schreiben bis spätestens Ende Mai ans FA.
Ist dieses Schreiben Pflicht?
Soll ich da schreiben:
Guten Tag,
ich habe zum Juni 2012 ein Gebäude fertiggestellt, welches ich hiermit als Betriebsvermögen anzeige.
MfG
Der ganze Bau ist von Unternehmen gemacht worden und alle Rechnungen gehen auf die Firma. Daher dachte ich, dass es sowieso Betriebsvermögen ist.
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