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Thema: Garage


drich:
Erstmal danke danke danke.

Melde ich diese 10% dann in meiner Umsatzsteuervoranmeldung für Juni (da beginnt die Abschreibung) oder erst am Jahresende?

Danke schön


Nochmal auf diese Frage hier. Wie mache ich das mit den Baukosten die schon in 2011 entstanden sind.
Die müssen ja wie taxpert geschrieben hat, in diesem Jahr zu 5% berichtigt wird auf die nächsten 10 Jahre (die nächsten Jahre dann zu 10%).

D.h. wenn ich 2.000 Euro Vorsteuer ausgegeben habe in 2011 kann ich davon nun 100 Euro zurück erhalten.

Muss ich diese dann im Juli 2011 in meiner Erklärung mit reingeben?
Oder erst am Jahresende?
Wobei dann diese aber ja nicht merh mit den Voranmeldungen so übereinstimmt...

Danke schön vorab.

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Du übersiehst dabei §44 UStDV!!

Abs. 3:

VoSt nicht mehr als 2.500 €, dann Abzug erst im LETZTEN Jahr des Berichtigungszeitraumes (hier also im Jahr 10 der Nutzung!)

Abs. 4:

VoSt nicht mehr als 6.000 €, dann Abzug jeweils im Rahmen der Jahressteuererklärung, NICHT bei den Voranmeldungen!

taxpert



_____________________________________________
Your friendly bavarian tax collector

Mein Motto:
"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Album Revolver)

"Bitte, Danke und Verzeihung wandern auf die Liste der bedrohten Worte!"


Danke. Letzte Frage, dann ist es gut

Dragon:


Zum einen würde ich den § 15a UStG in Erwägung ziehen, dann müsstest du nur nachwiesen, dass du die Garage zu Unternehmensvermögen gemacht hast - Schreiben bis spätestens Ende Mai ans FA.


Ist dieses Schreiben Pflicht?
Soll ich da schreiben:

Guten Tag,
ich habe zum Juni 2012 ein Gebäude fertiggestellt, welches ich hiermit als Betriebsvermögen anzeige.
MfG


Der ganze Bau ist von Unternehmen gemacht worden und alle Rechnungen gehen auf die Firma. Daher dachte ich, dass es sowieso Betriebsvermögen ist.





Hallo,

bitte nur noch diese letzte Frage, wegen diesem Schreiben ans Finanzamt. Dann gebe ich auch Ruhe

Muss ich dieses Schreiben wegen der Zuordnung ans Finanzamt schicken?

Danke!



Ja, weil es der BFH so entschieden hat (BFH-Urteil vom 7.7.2011, V R 42/09, DStR 2011 S. 1949).

Ciao Dragon


Hallo,

danke.
Ich habe das gerade mal gelesen, aber da steht was von gemischt genutzten Gebäuden.
Ich nutze die Garage ganz für die Firma. Also 100%. Ändert das was oder kann der Brief nicht schaden, sicher ist sicher. ?

Danke schön



Macht es einen Unterschied, ob das Finanzamt nur einen Teil oder etwas Ganzes nicht dem Unternehmen zuordnen kann? - NEIN.

Woher soll das FA wissen, dass es dazu gehört, wenn nicht durch einen entsprechenden Brief.

Die Sache ist doch die, dass Sie die Garage zum Unternehmen zuordnen können nicht müssen. Aus ertragsteuerlicher Sicht ist das etwas anderes.

Ciao Dragon


Danke schön Euch allen !!!

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