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Thema: Antrag auf Veranlagung zurückziehen |
Ich versteh nicht ganz was an der zitierten Aussage nicht stimmen soll?
Hab vorher Abi gemacht und beim Studium handelt es sich um ein ganz normales Fh-Studium.
Abgesetz habe ich so ziemlich genau das was im Post oben vorgeschlagen wird. Was jetzt genau nicht anerkannt wurde kann ich nicht sagen und beim Finanzamt konnte ich bisher niemanden erreichen.
Vielleicht wurden ja auch die Studiengebühren für 2011 nicht als Werbungskosten anerkannt, auch wenn das so nicht aus der Begründung hervorgeht.
Falls wirklich weitere Details notwendig sind, kann ich sie heut abend nachliefern. Da das Web nicht vergisst und ein öffentlicher Raum ist würde ich darauf aber soweit wie möglich verzichten wollen.
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gorn: Hab vorher Abi gemacht und beim Studium handelt es sich um ein ganz normales Fh-Studium.
Wir versuchen Dir doch nur aus der Nase zu ziehen, ob es sich um eine Erstausbildung/Erststudium oder um eine Nachfolge-Ausbildung/Fortbildung handelt, weil das den Unterschied Sonderausgaben oder Werbungskosten ausmacht.
Zu diesem Thema wurden und werden verschiedene Gerichtsverhandlungen geführt. Wir wollten eigentlich heraus finden, welches bereits erfolgte Urteil oder welches noch anhängige Verfahren speziell mit Deinem Fall vergleichbar ist.
Wenn Dir das Web zu heiß ist, warum lässt Du Dir nicht von einem Lohnsteuerhilfeverein helfen? Wo Du doch möglicherweise sowieso dem Finanzamt Geld verschenkst, hättest Du wenigstens Deine innere Ruhe, wenn alle Fragen geklärt sind.
Zuletzt bearbeitet: 04.05.12 09:32 von Brande
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Brande:
Wir versuchen Dir doch nur aus der Nase zu ziehen, ob es sich um eine Erstausbildung/Erststudium oder um eine Nachfolge-Ausbildung/Fortbildung handelt, ...
Ok. Welche Angabe braucht ihr denn dafür?
Hab Vollabi gemacht, im Anschluss meinen Bachelor und nun geht es um das Masterstudium, das auf dem Bachelor aufbaut.
Danke, dass ihr mir so unermütlich weiterhelft.
Zuletzt bearbeitet: 04.05.12 09:42 von gorn
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gorn: Hab Vollabi gemacht, im Anschluss meinen Bachelor und nun geht es um das Masterstudium, das auf dem Bachelor aufbaut.
Es handelt sich also um ein Zweitstudium, so dass Deine Ausbildung quasi eine Fortbildung ist. Somit geht es hier um vorweggenommene Werbungskosten zur Ausübung eines späteren Berufes. Ich gehe davon aus, dass Du noch keinen Arbeitgeber hast.
Nun geht es nur noch darum, wie hoch Deine Werbungskosten sind z. B. ob die Entfernungspauschale (km nur Hinfahrt und Unterkunftskosten) oder nach Dienstreisegrundsätzen (km hin und zurück + Verpflegungsmehraufwendungen und Unterkunftskosten) zur Anwendung kommen.
Wie hast Du gerechnet?
Bist Du überhaupt auswärtig untergebracht?
Hast Du eine Haupt- und eine Nebenwohnung?
Wohnst Du bei den Eltern sozusagen im Kinderzimmer + Wohnung am Studienort?
Hast Du am Lebensmittelpunkt eine eigene Wohnung und zusätzlich ein Zimmer am Studienort?
Davon hängt ab, ob eine doppelte Haushaltsführung in Frage kommt.
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BL?
Lohnsteuer?
Soli?
Welche weiteren Einnahmen?
Steuerklasse?
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Ich habe nur eine Wohnung im Studienort. Meine Eltern wohnen im selben Ort. Doppelte Haushaltsführung liegt also nicht vor. Fahrtwege sind auch nicht absetzbar, da mich mit Fahrrad fahre.
Die anderen Angabe kann ich gerade nur grob aus dem Kopf angeben
BL ca 20k
Lohnsteuer ca 1850
Keine weiteren Einnahmen
Steuerklasse 1
Nachgefordert werden ca 200 (inkl soli und kirche)
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gorn: Ich habe nur eine Wohnung im Studienort. Meine Eltern wohnen im selben Ort. Doppelte Haushaltsführung liegt also nicht vor. Fahrtwege sind auch nicht absetzbar, da mich mit Fahrrad fahre.
Die anderen Angabe kann ich gerade nur grob aus dem Kopf angeben
BL ca 20k
Lohnsteuer ca 1850
Keine weiteren Einnahmen
Steuerklasse 1
Nachgefordert werden ca 200 (inkl soli und kirche)
Das ist ungenau!
Nachforderungen konkreter.
Ursache der Nachforderung: Kein Kirchensteuerabzug vom Lohn.
WK vermutlich unter 1000 €.
VZ 2011?
Zuletzt bearbeitet: 04.05.12 10:52 von Wolfi
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gorn: Ich habe nur eine Wohnung im Studienort. Meine Eltern wohnen im selben Ort.
Ist das so zu verstehen:
Du wohnst nicht mehr bei den Eltern - auch nicht mit Nebenwohnung im ehemaligen Kinderzimmer.
Du bist ausschließlich in einer eigenen Wohnung mit Hauptwohnung gemeldet.
Sämtliche Fahrten sind von kurzer Strecke und werden mit dem Fahrrad durchgeführt - sowohl zur Hochschule als auch zum Nebenjob.
Zuletzt bearbeitet: 04.05.12 11:11 von Brande
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Ja. Wie gesagt kann ich frühstens heute abend mit genauen angaben dienen.
Mal angenommen bei der erklärung ist alles richtig,würde es mir helfen den antrag auf veranlagung z urückzuziehen?
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Hallo,
also bei 20 T€ Bruttoarbeitslohn sagt der Abgabenrechner des BMF:
Die Lohnsteuer beträgt 1.706,00 Euro
Der Solidaritätszuschlag beträgt 93,83 Euro
Die Kirchensteuer beträgt 153,54 Euro
In der Summe also 1.953,37 Euro ...
Was mir noch einfällt: hast Du Deine studentischen Krankenversicherungsbeiträge angegeben - als Sonderausgabe, nicht Studiumskosten?
Und ja, Du kannst den Antrag zurücknehmen, aber: das Finanzamt hat von der Nachzahlung Kenntnis erlangt, und kann einen Steuerbescheid aufgrund dieser Nachzahlung mit der Begründung erlassen, dass die Lohnsteuer falsch berechnet wurde und zu wenig abgeführt worden ist.
Gruss
Uwe
Warum muss ich als Laie jedes Jahr dem Finanzamt die Einkommensteuer erklären?
Zuletzt bearbeitet: 04.05.12 13:48 von Uwe
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@ Uwe,
ich glaube eher nicht, dass das FA die Steuern trotzdem nachfordern kann - zumindest nicht vom @gorn.
Solten die Voraussetzungen des § 46 Abs. 2 EStG erfüllt sein, im dem Sinne dass eine Ausnahme bei ausschliesslichen Arbeitslohn nicht greift, so muss keine Erklärung abgegeben werden. Wenn mann innerhalb der Einspruchsfrist einen entsprechenden "Antrag" vorträgt, so ist die Veranlagung nicht vorzunehmen und es kommt zu keiner Steuernachzahlung bei @gorn.
Die mit der Lohnabrechnung abgeführte Einkommensteuer gilt die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nämlich ab - § 46 Abs. 4 Satz 1 EStG.
Ciao Dragon
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Hallo,
@Dragon:
ich glaube nicht, ich weiß es aufgrund meines reichhaltigen Erfahrungsschatzes ...
§ 42d Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 EStG
Der Arbeitnehmer kann im Rahmen der Gesamtschuldnerhaftung nur in Anspruch genommen werden,
1. wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig vom Arbeitslohn einbehalten hat ...
D.h. der Arbeitnehmer muss keine Steuererklärung einreichen, und trotzdem muss er zahlen ...
Gruss
Uwe
Warum muss ich als Laie jedes Jahr dem Finanzamt die Einkommensteuer erklären?
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Also ich habe meine Sachbearbeiterin beim Finanzamt erreicht. Es sieht zwar tatsächlich so aus, dass die Software einen Fehler gemacht hat und bestimmte Werbungskosten nicht angerechnet wurde. Da ich habe den Rechner vorher nicht abgeschrieben, sondern komplett abgesetzt habe, bin ich nun trotzdem unter dem Pauschalbetrag.
Des weiteren habe ich nachgefragt wieso es überhaupt zu einer Nachzahlung kommen kann und was passiert, wenn ich den Antrag auf Veranlagung zurückziehe.
Auf die erste Frage wusste sie auch keine Antwort. Sie hat anhand der Lohnsteuertabelle selbst kurz nachgerechnet und kam so nur auf Nachforderungen zwischen 20€ und 50€. Allerdings meinte sie, dass man das nochmal in Ruhe durchrechnen müsste.
Beim Zurückziehen des Antrages auf Veranlagung würde ich nach Lohnsteuertabelle behandelt.
Das hab ich mal durchgerechnet:
Mein Brutto war 20.703€.
Gezahlt habe ich an Steuern insgesamt 2143,81€.
Laut Lohnsteuerberechner des BMF müsste ich 2148,7€ zahlen (die Lohnsteueränderung zum Dezember ist da bereits mit einkalkuliert).
Laut Steuerbescheid müsste ich 2346,10€ zahlen.
Klingt für mich nach Antrag zurückziehen. Aber woher kommen diese Unterschiede? Ich nehme an die Lohnsteuertabelle geht bereits von den Pauschalbeträgen aus und rechnet sich auf das Jahr herunter. Alles andere macht doch keinen Sinn, oder?
Zuletzt bearbeitet: 04.05.12 17:08 von gorn
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Ich würde mal sicherheitshalber im Lohnbüro (Nebenjob) nachfragen, ob irgendwas in dem Kalenderjahr auffällig war.
(z. B. eine Korrektur oder eine Nachberechnung mit einer geänderten Monatslohn-Abrechnung)
Gab es eine Unterbrechung z. B. wegen Zahlung von Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Kurzarbeitergeld....)?
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Keine Lohnersatzleistungen oder geänderte Lohnabrechnung.
Wenn ich mit dem Lohnsteuersatz vom Dezember Abgaben für das Jahresbrutto berechne, kommt zumindest bei der Lohnsteuer und Kirchensteuer auf den Cent genau das raus, was ich durch den Arbeitgeber gezahlt habe.
Zuletzt bearbeitet: 04.05.12 17:30 von gorn
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