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Thema: Vorsteuerabzug


Hallo ich noch mal,
das Fazit ist also: Keine Chance auf Steuerbefreiung bei der Anmietung der Räume, es sei denn, es handelt sich beim Vermieter um einen Kleinunternehmer. Auch die anderen Kosten sind einschließlich der MwSt. in den Aufwand zu buchen und erhöhen somit die jeweiligen Kosten. Keine Chance auf Liquiditätsfreisetzungen.
Danke

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