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Thema: Südanflug Okt-Dez 2010


Adrian Schoop
Rütistrasse 51
CH-8044 Gockhausen
adrian@schoop.org

Gockhausen, 17.11.10


Frau Bundespräsidentin
Doris Leuthard
Eidg. Dept. für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Bundeshaus
3003 Bern
doris.leuthard@gs-uvek.admin.ch


Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin

Nomination Alt-BR Leuenbergers in die Swiss-Luftfahrtstiftung

Der Bundesrat hat Moritz Leuenberger als Mitglied in die Swiss-Luftfahrtstiftung gewählt.

- Ausgerechnet Moritz Leuenberger, der vielfach in seinen Aussagen durch generelles Desinteresse an der Luftfahrt aufgefallen ist.
- Ausgerechnet Moritz Leuenberger, der in den Verhandlungen mit unserem deutschen Nachbarn Mal für Mal und trotz beidseitig akzeptierter Messdaten, wonach im Süddeutschen Raum niemand durch Fluglärm belästigt ist, gescheitert ist.
- Ausgerechnet Moritz Leuenberger, der in seiner Hilflosigkeit zum fragwürdigen Notrecht greifen musste, um das Flugregime in Kloten stützen zu können.
- Ausgerechnet Moritz Leuenberger, dem erhabenen Erschaffer der Südschneise, in der Abertausende tagtäglich dem Verlust ihres erarbeiteten und gewohnten Wohnwertes nachtrauern dürfen.
- Ausgerechnet Moritz Leuenberger, der es nicht fertig brachte innert 7 Jahren (länger als der 2. Weltkrieg gedauert hat!) sein Notrecht durch reguläres und auf demokratischer Basis beruhendes Recht zu ersetzen.
- Ausgerechnet Moritz Leuenberger, der sich vehement gegen alle modernen Anflugmethoden wehrte.
- Ausgerechnet Moritz Leuenberger, welcher sich entgegen seiner in aller Welt verbreiteten Aufrufe zur CO2-Verminderung erlaubte, für die Anflüge auf Kloten 70 km Umweg mit entsprechendem Mehr-Kerosin-Verbrauch, unnötiger Luftverschmutzung, unnötiger Belärmung und zusätzlichem Risiko zu verordnen.
- Ausgerechnet Moritz Leuenberger soll nun nach dem Willen des Bundesrates „Empfehlungen zu grundsätzlich strategischen Problemen an die Swiss und die Lufthansa abgeben“.............

Es stellt sich die Frage: Welche Erwartungen stellte der Bundesrat in Moritz Leuenbergers Ernennung und kann dieser sie erfüllen? Von den seit über 7 Jahren vom Südanflug Betroffenen kann diese Erenennung nur als Fusstritt empfunden werden.

Herr Leuenberger hat sich wieder einmal die Pfründe gesichert und die Filzerei in Bern hat Ueberstunden gemacht. Welche Schande.

Mit freundlichen Grüssen
Adrian Schoop



Seit heute gibt es noch eine kleine Ergänzung zum Brief von Adrian Schoop, Gockhausen:

- Ausgerechnet Moritz Leuenberger soll auch noch in den Verwaltungsrat von Implenia gewählt werden.



Adrian Schoop
Rütistrasse 51
CH-8044 Gockhausen
adrian@schoop.org

Gockhausen, 23.11.10

Frau Bundespräsidentin Doris Leuthard
Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
<doris.leuthard@gs-uvek.admin.ch>

SIL und Leq16

Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin

Als Nachfolgerin von Bundesrat Moritz Leuenberger im UVEK haben Sie ein anspruchsvolles Amt mit vielen offenen Problemen übernommen. Wir sind überzeugt, dass Sie Ihren wertvollen Beitrag zu deren Lösung beisteuern und gegenüber unserem nördlichen Nachbarstaat die realen Facts zur Sprache bringen und entsprechende Forderungen stellen werden.

Zum für uns vordringlichsten Problem, dem seit über 7 Jahren ungelösten, illegalen (das Bundesgericht hat bis heute kein Urteil gefällt) und für die Betroffenen gesundheitlich zunehmend schwer belastenden Zustand in der Südschneise des Flughafens Kloten:

Wir erwarten, dass auch Bern endlich erkennt, dass der ZFI als zentrale Ausgangsbasis in allen Diskussionen rund um den Flughafen nichts als eine arglistige Irreführung für grosse Teile der Bevölkerung ist. In der betroffenen Region leben immerhin mehr Menschen als in jedem unserer 18 kleinsten Kantone! Wir warten seit Jahren auf eine glaubhafte Erklärung, warum z.B. Gockhausen in den Ruhezeiten Werktags von 06-07 h, samstags, sonntags und an deutschen Feiertagen von 06-09 h und wetterabhängig täglich ab 20 h bis Betriebsende, in nur 280 m über Grund im 2-3 Minuten-Takt mit 80-90 dB überflogen werden darf, und mit diesen Daten, die niemand widerlegen kann, in der Kategorie lärmgeschädigter Anwohner gar nicht erscheint, d.h. vom ZFI unverständlicherweise oder bewusst nicht erfasst wird!

Warum bedient sich der Bund zum Messen des Fluglärms auch heute noch der völlig untauglichen Methode nach Leq16? Nur ein Tauber kann behaupten, dass unsere Ohren einen Durchschnittslärm als störend empfinden. Aber das BAZL wagte gegenüber mir zu behaupten dass die Gockhauser mit dem während den täglichen Ruhezeiten alle 2,5 Minuten zu erduldenden Lärm-Bombardement mit bis zu 90 dB pro Ueberflug eine Ruhe geniessen welche nicht zu beanstanden ist. Der Direktor des BAZL erlaubte sich, mir am 23.11.06 im Auftrag von BR Leuenberger zu schreiben: „Es handelt sich um ein Einzelereignis, welches die Immissionsgrenzwerte der Lärmschutzverordnung nicht überschreitet“.... Die Fluglärmkarte der EMPA zeigte in der Tat für grosse Teile von Schwamendingen, ganz Gockhausen und die gesamte Region der Südanflüge Grenzwerte von unter 57 dB! Die Aussage des BAZL mag formal zutreffen, aber dass sich im Bundeshaus niemand die Mühe nimmt, diese im wahrsten Wort „irr-sinnige“ und seit Jahren beanstandete Formel zu hinterfragen, stimmt bedenklich. Die intelligenzlose Interpretation schreit zum Himmel und wird durch die zuständigen Stellen laufend aufs Schändlichste ausgenützt!

Wann wird endlich eingesehen, dass mit Leq16 die menschliche Belastung gar nicht gemessen werden kann? Wann endlich orientiert man sich auch an den zahlreichen ärztlichen Gutachten betreffend der alarmierenden Zustände in Heathrow, Amsterdam, Hamburg, Frankfurt, Köln-Bonn, München oder Wien? Hier wird eine unhaltbare Vogel-Strauss-Politik betrieben.

Damit basieren alle Berechnungen für den SIL-Prozess, den kantonalen Richtplan und das Betriebsreglement, welche sich auf Lärmmessungen mit Leq16 stützen, auf völlig falschen Annahmen.

Es ist entnervend, zu sehen, wie im UVEK bis heute ( = vor Ihrer Amtsübernahme, sehr geehrte Frau Bundesrätin) gearbeitet wurde. Grundsätzlich die selben Fehler wie bei der NEAT, wo immense Steuerbeträge auf gut Glück verlocht werden, ohne dafür zu sorgen, dass die das Jahrhundertwerk verursachenden Staaten, Deutschland und Italien, innert nützlicher Frist die notwendigen Anschlussgleise und Abnahmeverpflichtungen garantieren und ohne ein glaubwürdiges Budget für die Folgekosten, für den Fall mit positiver oder aber auch negativer Kooperation dieser Staaten.

Jede weiterführende Planung ohne Richtigstellung der dem ZFI zu Grunde stehenden Lärmmessungen ist völlig irreführend und nicht akzeptabel.

Die Frage muss erlaubt sein, ob der Lärm-Terror nach Einführung der geplanten und noch lauteren Südstarts straight, welche selbstredend noch mehr Menschen mit Fluglärm-Terrror versorgen, durch das UVEK immer noch als „Einzelereignis, das die Mindestgrenzwerte der Lärmschutzverordnung nicht überschreitet“, taxiert wird?
Auch diese Antwort ist uns das UVEK noch schuldig.

Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin, wir danken Ihnen für Ihr Interesse und Ihren grossen Einsatz und wünschen Ihnen viel Erfolg - auch in diesem Bereich.

Mit freundlichen Grüssen

Adrian Schoop



Von: Ursula Hofstetter <ursula@familie-hofstetter.ch>
Datum: 17. Dezember 2010 15:24:03 GMT+01:00
An: redaktion.staefa@zsz.ch
Betreff: "Klare Regeln für Krisenlagen" ZSZ vom 17. Dezember 2010

Die eidgenössischen Räte haben sich auf eine Gesetzesänderung geeinigt: "Erlässt der Bundesrat per Notrecht eine Verordnung, muss er spätestens sechs Monate später die gesetzliche Grundlage dafür nachliefern. Ist dies nicht der Fall, tritt die Verordnung ausser Kraft".

Diese Gesetzesänderung war schon lange überfällig. Am 30. Oktober 2003 wurden die, nach wie vor rechtswidrigen ( der Entscheid des Bundesgerichts steht noch aus) Südanflüge per "Notrecht" eingeführt. Mehr als 7 Jahre sind nun verstrichen und dieses "Notrecht" ist zum Gewohnheitsrecht geworden, notabene ohne gesetzliche Grundlage. Neue Betriebsreglemente werden im SIL vorgeschlagen, mit Südanflügen, dies auch ohne Gesetzesgrundlage.

Die aufmerksamen Bürgerinnen und Bürger müssen sich die ernsthafte Frage nach dem funktionierenden Rechtsstaat- Schweiz stellen.

Ursula Hofstetter
Alte Forchstrasse 24 B
8127 Forch



Alles Gute im neuen Jahr (VFSN)

Was erwartet uns noch im 2011?

http://www.vfsn.ch/index.php?option=content&task=view&id=2355&Itemid=1

Im Herbst wird die Abstimmung über die Behördeninitiative und unseren Gegenvorschlag statt finden. Die Behördeninitiative, "Kein Neu- und Ausbau von Pisten" hat nur ein Ziel: möglichst viele Flugbewegungen in den Süden abzuschieben. Diese "St. Florian-Initiative" muss klar abgelehnt werden, sonst haben wir im Süden nicht nur alle Flugzeuge am Morgen sondern auch noch den grössten Teil am Abend und in der Nacht.

Auch wenn wir mit dem Regierungsrat im Bezug auf den Flughafen vielfach nicht einig sind, so können wir doch die Feststellung in seiner Stellungnahme zum SIL bestätigen, dass mit einer Pistenverlängerung Lösungen möglich sind, die am wenigsten Menschen mit Fluglärm belasten. Die Bedürfnisse der Bevölkerung erhalten vom Regierungsrat offensichtlich wieder etwas mehr Gewicht.

Unserem Leitsatz, möglichst wenig Menschen mit möglichst wenig Fluglärm belasten, werden wir auch 2011 treu bleiben und ihn weiter verfolgen. Es wäre schön, wenn alle in der Fluglärmdebatte Involvierten 2011 nach diesem Leitsatz entscheiden und handeln würden.



Flugschneise Süd Nein (VFSN)

Behördeninitiative 2 NEIN!

1. Die Initiative will verhindern, dass im SIL-Prozess über vernünftige Optionen diskutiert werden darf. Die Initiative zementiert die nächtlichen Südanflüge und provoziert Südstarts straight über dicht besiedeltes Gebiet.

2. Die Initiative „Kein Neu- und Ausbau von Pisten“ bewirkt, dass rund 18'000 Menschen zusätzlich mit Fluglärm über dem Immissionsgrenzwert belastet werden.

Mehr Fakten: NEIN zur Behördeninitiative 2



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