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Thema: Medienberichte Okt-Dez 2010 |
08. Oktober 2010 - 11:04
Viel Streit um Lärm – kein Lärm um Steuern
http://www.swissinfo.ch/ger/politik_schweiz/Viel_Streit_um_Laerm_kein_Laerm_um_Steuern.html?cid=28500018
Von Lena Langbein, swissinfo.ch
Eine Schweizer Delegation sprach kürzlich mit ranghohen deutschen Politikern vor allem über den Verzug beim Ausbau der Neat-Zufahrtsstrecken und das Doppelbesteuerungs-Abkommen. Trotz guter Stimmung gab es nicht in allen Punkten Einvernehmen.
Vom 5. bis 7.10. weilte die fünfköpfige Delegation für die Beziehungen zum Deutschen Bundestag zu einem Gedankenaustausch in Berlin und traf unter anderem den deutschen Verkehrsminister Peter Ramsauer von der Christlich-Sozialen Union (CSU) und den Vizepräsidenten des deutschen Bundestags, Wolfgang Thierse von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD).
Auf der Tagesordnung standen so brisante Themen wie der Streit um die Landeanflüge am Flughafen Zürich, die Verzögerungen beim Ausbau des Zubringers der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (Neat) auf deutscher Seite und das neu zu verhandelnde Doppelbesteuerungs-Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland.
Trotz Freundschaftsbekundungen und allgemein herrschender Zuversicht erzielten beide Seiten erwartungsgemäss nicht in allen Punkten ein Einvernehmen.
Kein Verständnis für Verzug Karlsruhe-Basel
Im Vordergrund der Besprechungen, so der Delegationspräsident, Ständerat Maximilian Reimann von der Schweizerischen Volkspartei (SVP), habe der Ausbau der Rheintalbahn gestanden.
Deutschland wurde gerügt, weil der Ausbau der nördlichen Neat-Zufahrtsstrecke um Jahre in Verzug geraten ist. "Das belastet das bilaterale Verhältnis. Mit Interesse und Genugtuung haben wir aber zur Kenntnis genommen, dass das Problem in Deutschland erkannt worden ist", so Reimann weiter.
Als Gründe für den Rückstand beim Bahnausbau nennt Deutschland einerseits Geldmangel und die zahlreichen Einsprachen seitens der Bevölkerung andererseits. "Dafür haben wir wenig Verständnis", sagte dazu die christdemokratische Nationalrätin Kathy Riklin, Vizepräsidentin der Delegation.
Sollten die Zufahrtsstrecken tatsächlich nicht termingerecht fertiggestellt werden, wie es das gemeinsame Abkommen zwischen Deutschland, Italien und der Schweiz vorsieht, müsse Deutschland an der Grenze zur Schweiz Verlade-Einrichtungen schaffen, in denen Güter von der Strasse aufs Gleis umgeladen werden können: "Ein Transit von Gütern wird nicht mehr akzeptiert. Da wird die Schweiz hart bleiben", lautet die Ansage an die Deutschen.
Thomas Dörflinger, Bundestags-Abgeordneter von Waldshut-Tiengen und Vorsitzender der Deutsch-Schweizerischen Parlamentariergruppe, bestätigte, der Verzug beim Ausbau der Bahntrassen in Baden-Württemberg sei Fakt, betonte aber gleichzeitig, dass diese Situation auch für Deutschland nicht befriedigend sei.
Doppelbesteuerungs-Abkommen: Win-win-Situation
Viel befriedigender seien hingegen die guten Kontakte der Häuser Schäuble und Merz, und viel zuversichtlicher äusserten sich die Delegationsmitglieder hinsichtlich einer baldigen Unterzeichnung des revidierten Doppelbesteuerungs-Abkommens mit Deutschland.
"Wir gehen davon aus, dass die Verträge noch in der Amtszeit von Finanzminister Hans-Rudolf Merz, also bis Ende Oktober unterzeichnet werden", sagte Delegationspräsident Reimann. Merz hoffe natürlich, dass dies dann auch sein deutscher Amtskollege Wolfgang Schäuble tun wird.
Schäuble ist derzeit im Spital und wurde bei den Besprechungen von Finanzstaatssekretär Hans Bernhard Beus vertreten.
Als unabdingbar bezeichnete die Delegation, dass es im Rahmen des Doppelbesteuerungs-Abkommens keinen automatischen Informationsaustausch geben werde. Die Rechtsstaatlichkeit und der Schutz der Steuerpflichtigen müssen gewahrt werden.
"Der Staat darf sich nicht zum Hehler machen", sagte Reimann. Alle Schweizer Forderungen seien von deutscher Seite gut aufgenommen worden.
Gleichzeitig mit dem Doppelbesteuerungs-Abkommen solle nun eine Regelung gefunden werden, wie man mit den sogenannten "Altlasten", das heisst, den Geldern umgeht, die bereits vor Jahren in der Schweiz angelegt wurden. Auch der weitere Zufluss von unversteuerten Geldern müsse verhindert werden.
Die Details des Abkommens sind zwar noch vertraulich, fest steht aber, dass man auf deutscher Seite bereit war, Zugeständnisse zu machen. "So gibt es eine Win-Win-Situation", sagte Ständerat Eugen David von der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP). "Die Schweiz wird als Finanzplatz nicht geschwächt und Deutschland bekommt Zugang zu seinen Steuern."
Die Kuh sei noch nicht vom Eis, fügte er noch hinzu. Die Signale aus Deutschland seien jedoch sehr positiv.
Hörprobe auf Zürcher Anflugschneise
Weniger positiv scheint die Stimmung in Hinsicht auf den Fluglärmstreit am Flughafen Zürich gewesen zu sein. Hierzu gebe es nicht viel Neues, sagte Reimann. Nach der Erstellung des gemeinsamen Lärm-Gutachtens sei nun Deutschland an der Reihe, konstruktive Vorschläge zu machen.
In diesem Sinne hat zumindest schon einmal eine Kommission des Verkehrsministeriums einen baldigen Besuch in Zürich angekündigt. "Um sich an der Anflugschneise Süd einmal umzuhören", wie es Reimann formulierte. Zwischen sechs und sieben Uhr morgens, versteht sich. Das ist doch immerhin schon einmal ein Zugeständnis.
Lena Langbein, swissinfo.ch
Berlin
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SonntagsZeitung - 700 Einsprachen beim BAZL
«Das Bazl hat schon 700 Eingaben bekommen»
Peter Müller, Chef des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, spürt die Wut der Anwohner des Flughafens Zürich. Nun macht er Druck auf Deutschland
VON ALICE CHALUPNY
Die Vernehmlassungsfrist für die langfristige Planung zum Flughafen Zürich läuft Ende Oktober ab. Wie viele Einsprachen haben Sie erhalten?
Rund 700. Insgesamt dürften es sicher über 1000 werden. Erfahrungsgemäss werden die meisten Stellungnahmen erst gegen Ende der Frist eingereicht.
Auch die Flughäfen Genf und Basel kommen noch in die Vernehmlassung. Brauchen Sie mehr Personal?
Ich werde deswegen sicher keine Aufstockung des Personals beantragen. Aber es ist schon eine Herkulesaufgabe, die wir vor uns haben.
Der Flughafen Zürich soll sich «nachfrageorientiert» entwickeln können, sagt das Bazl. Genau das stellen die Swiss und die Flughafenbetreiberin in Abrede. Zu Recht?
Der Flughafen Zürich hat zwar noch ein gewisses Wachstumspotenzial, aber dem sind Grenzen gesetzt. Der Flughafen befindet sich in unmittelbarer Stadtnähe und ist zu einem guten Teil von einem dichten Siedlungsgebiet umgeben. Daraus ergeben sich Limiten - räumliche und politische.
Die Swiss behauptet, dass Ihre Planung den Status quo zementiere und Zürich zum Provinzflughafen zu verkommen drohe. Alles nur politisches Säbelrasseln?
Wir können nicht ausschliessen, dass zusätzlicher Flugverkehr in Zukunft über Konkurrenzflughäfen wie München oder Wien geführt werden wird. Ich sehe der Entwicklung aber mit Gelassenheit entgegen, denn ich bin überzeugt, dass die Flughafenbetreiberin und gerade auch die Swiss als Hub-Carrier dank ihrer ausgezeichneten Performance der Konkurrenz die Stirn bieten können. Die begrenzten Möglichkeiten des Flughafens sind zugleich auch einer seiner Trümpfe: Als eine Art City-Airport kann er gegenüber ausländischen Flughäfen punkten.
Heute verfügt der Flughafen Zürich über drei sich teilweise kreuzende Pisten. Zwei parallele Bahnen würden die drohenden Kapazitätsprobleme weitgehend lösen. Doch der Kanton Zürich hat dieses Thema ad acta gelegt. Ein Fehler?
Aus flug- und sicherheitstechnischer Sicht macht eine Parallelpiste Sinn. Damit wären auch mehr Starts und Landungen auf dem Flughafen möglich. Aber gerade dies würde zu einer zusätzlichen Lärmbelastung und zu raumplanerischen Eingriffen führen, die der Kanton für nicht zumutbar hält.
Warum hat der Flughafen Zürich eine derart ineffiziente Infrastruktur?
Das habe ich mich auch schon gefragt (lacht). Zuerst wurden zwei sich kreuzende Pisten gebaut, damit die Flugzeuge bei wechselnden Winden jeweils in die richtige Richtung starten und landen können. Die dritte Piste, die zu einer Überschneidung im Luftraum führt, war offenbar eine raumplanerische Kompromisslösung.
Und jetzt kommen Sie wieder mit einem Plan voller Kompromisse.
Wir möchten auf die verschiedenen Bedürfnisse eingehen - wirtschaftliche, soziale und ökologische. Es ist klar, dass dabei kein Weg an Kompromissen vorbeiführt.
Ihre neue Chefin Doris Leuthard könnte die Parallelpiste wieder auf die Tagesordnung setzen. Wie realistisch stehen die Chancen, nachdem der Zürcher SP-Bundesrat Moritz Leuenberger abgedankt hat?
Das wird sich weisen (schmunzelt).
Für Zürich sind drei Betriebsvarianten vorgesehen. Für welche Lösung plädiert das Bazl?
Das Uvek hat eine Präferenz für «E», optimiert auf dem bestehenden Pistensystem, und für «J», optimiert auf einem System mit verlängerten Pisten, geäussert (siehe Seite 60 unten).
Bei der Variante «E optimiert» legt sich Deutschland mit seinen morgendlichen Sperrzeiten quer. Jüngst hat das Europäische Gericht in Luxemburg die deutsche Position bestätigt. Kämpfen Sie weiter?
Der Bundesrat wird in Kürze entscheiden. Wir bedauern, dass das Gericht zwar auf die Fluglärmargumente der deutschen Seite eingegangen ist, die viel grössere Belastung in der Schweiz aber nicht gewürdigt hat.
Das sehen die Deutschen sicher anders.
Ich weiss, wovon ich spreche: Ich war um sechs Uhr morgens in Gockhausen am Zürichberg. Und ich habe im Schwarzwald Wanderungen mit deutschen Exponenten in Sachen Fluglärm gemacht. Dass es in diesem Gebiet, das Süddeutschland als Naherholungsgebiet auch touristisch nutzt, Fluglärm gibt, soll man durchaus anerkennen. Aber die Lärmbelastung in der Schweiz ist sehr viel grösser, und es sind sehr viel mehr Menschen betroffen.
Nach einem ersten Treffen im April herrscht Funkstille zwischen den beiden Staaten. Wann verhandeln Sie weiter?
Deutschland hatte Mühe bekundet, einen weiteren Termin mit uns zu finden. Nun haben wir ein Datum für ein zweites Vorgespräch gefunden, wir treffen uns noch diesen Monat.
In Baden-Württemberg hat das umstrittene Hauptbahnhofprojekt «Stuttgart 21» zu massiven Protesten geführt. Jetzt wollen Sie auch noch mit mehr Fluglärm kommen?
Ich will nicht spekulieren, ob diese Vorkommnisse sich auf unsere Gespräche auswirken.
Was fordern Sie von Deutschland?
Wir wünschen eine Lockerung der deutschen Sperrzeiten, damit Nordanflüge zu jeder Tageszeit möglich werden. Vor allem auch in den Morgenstunden. Mit einer solchen Lösung könnten die sehr belastenden Südanflüge reduziert werden.
Dafür hätte der Osten wieder mehr Fluglärm, was zu neuem Widerstand führen würde.
Wir werden versuchen, das zu vermeiden.
Der Thurgauer Regierungsrat Jakob Stark schlägt vor, den Flughafen in Bundesbesitz zu überführen, um die Schweizer Verhandlungsposition zu stärken. Wie beurteilen Sie das?
Der Bundesrat hat in seinem luftfahrtpolitischen Bericht in Aussicht gestellt, dass er prüfen werde, ob der Einfluss des Bundes auf die Flughäfen verstärkt werden solle. Das Bazl hat dazu gewisse Vorarbeiten geleistet. Die neue Departementschefin wird über das weitere Vorgehen befinden.
Publiziert am 10.10.2010
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ZO - Bereits 700 Einsprachen im Rahmen der Flughafen-Planung
Bazl-Chef erwartet, dass weitere Einsprachen folgen
Die langfristige Planung für den Flughafen Zürich bewegt die Gemüter: Seit dem Start der Vernehmlassung Ende August sind beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) bereits 700 Einsprachen eingegangen.
Bazl-Chef Peter Müller erwartet, dass in den nächsten drei Wochen die Zahl der Einsprachen «sicher über 1000» steigen wird, wie er in einem Interview mit der «SonntagsZeitung» erklärte. Erfahrungen zeigten, dass die meisten Stellungnahmen erst gegen Ende der Vernehmlassungsfrist eintreffen. Diese Frist läuft Ende Oktober ab.
Der Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (Sil) steckt den Rahmen für Betrieb und Infrastruktur des Flughafens Zürich bis im Jahr 2030 ab. Gemäss dem Papier soll sich der Flughafen entsprechend seiner Verkehrsnachfrage entwickeln können, dabei sollen aber gleichzeitig die Grundsätze der Nachhaltigkeit eingehalten werden.
Dieser Spagat sorgt in der Flughafenregion seit Jahren für hitzige Diskussionen (wir berichteten). Der Verein Flugschneise Süd - Nein (VFSN) lehnt das Sil-Objektblatt uneingeschränkt ab, weil es Ziele wie Schutz der Bevölkerung, Lärmreduktion und Planungssicherheit nicht ansatzweise erreiche.
Die Fluglärmgegner im Osten wehren sich ebenso vehement gegen zusätzliche Ostanflüge und gegen die Betriebsvariante «J optimiert». Die Variante setzt auf eine Kombination von Nord- und Ostbetrieb und sieht eine Verlängerung der Piste 28 nach Westen und der Piste 32 nach Norden vor.
Mehrverkehr über andere Flughäfen führen
Laut Müller ist klar, dass kein Weg an Kompromissen vorbeiführen wird, wenn auf wirtschaftliche, soziale und ökologische Bedürfnisse eingegangen werden soll. Der Flughafen Zürich habe zwar noch ein gewisses Wachstumspotenzial. Diesem Wachstum seien jedoch wegen der unmittelbaren Stadtnähe Grenzen gesetzt.
Der Chef des Bundesamtes für Zivilluftfahrt schliesst deshalb nicht aus, dass zusätzlicher Flugverkehr in Zukunft über Konkurrenzflughäfen wie München oder Wien geführt werden wird. Er sehe der Entwicklung aber mit Gelassenheit entgegen.
«Ich bin überzeugt, dass die Flughafenbetreiberin und gerade auch die Swiss als Hub-Carrier dank ihrer ausgezeichneten Performance der Konkurrenz die Stirn bieten können», sagte der Bazl-Chef im Gespräch mit der «SonntagsZeitung». Die begrenzten Möglichkeiten des Flughafens seien zugleich auch einer der Trümpfe. Als eine Art City- Airport könne er gegenüber ausländischen Flughäfen punkten.
Deutsche Sperrzeiten lockern
Wie Müller im Interview weiter erklärte, wird der Bundesrat in Kürze entscheiden, wie es im Fluglärmstreit mit Deutschland weiter gehen soll. Es sei bedauerlich, dass das EU-Gericht in Luxemburg bei der Abweisung der Nichtigkeitsklage der Schweiz zwar auf die Fluglärmargumente der deutschen Seite eingegangen sei, die viel grössere Belastung in der Schweiz aber nicht gewürdigt habe.
Laut dem Bazl-Direktor werden sich die Schweiz und Deutschland noch in diesem Monat zu einem zweiten Vorgespräch treffen. Die Schweiz wünsche sich eine Lockerung der deutschen Sperrzeiten, damit Nordanflüge zu jeder Tageszeit möglich werden - vor allem auch in den Morgenstunden. Mit einer solchen Lösung könnten die sehr belastenden Südanflüge reduziert werden, sagte Müller. (sda/rsc)
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Fluglärmgegner decken den Bazl-Chef mit Einsprachen ein
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Fluglaermgegner-decken-den-BazlChef-mit-Einsprachen-ein/story/23458117
Aktualisiert am 10.10.2010
Die Planung für den Flughafen Zürich bewegt die Gemüter. Seit dem Start der Vernehmlassung sind beim Bundesamt für Zivilluftfahrt bereits 700 Einsprachen eingegangen.
Peter Müller erwartet, dass in den nächsten drei Wochen die Zahl der Einsprachen «sicher über 1000» steigen wird, wie der Chef des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl) in einem Interview mit der «SonntagsZeitung» erklärte. Erfahrungen zeigten, dass die meisten Stellungnahmen erst gegen Ende der Vernehmlassungsfrist eintreffen. Diese Frist läuft Ende Oktober ab.
Der Sachplan Infrastruktur Luftfahrt steckt den Rahmen für Betrieb und Infrastruktur des Flughafens Zürich bis 2030 ab. Gemäss dem Papier soll sich der Flughafen entsprechend seiner Verkehrsnachfrage entwickeln können, dabei sollen aber gleichzeitig die Grundsätze der Nachhaltigkeit eingehalten werden.
Vehementer Widerstand der Fluglärmgegner
Dieser Spagat sorgt in der Flughafenregion seit Jahren für hitzige Diskussionen. Der Verein Flugschneise Süd - Nein (VFSN) lehnte das SIL-Objektblatt uneingeschränkt ab, weil es Ziele wie Schutz der Bevölkerung, Lärmreduktion und Planungssicherheit nicht ansatzweise erreiche.
Die Fluglärmgegner im Osten wehren sich ebenso vehement gegen zusätzliche Ostanflüge und gegen die Betriebsvariante «J optimiert». Die Variante setzt auf eine Kombination von Nord- und Ostbetrieb und sieht eine Verlängerung der Piste 28 nach Westen und der Piste 32 nach Norden vor.
Mehrverkehr über andere Flughäfen führen
Laut Müller ist klar, dass kein Weg an Kompromissen vorbeiführen wird, wenn auf wirtschaftliche, soziale und ökologische Bedürfnisse eingegangen werden soll. Der Flughafen Zürich habe zwar noch ein gewisses Wachstumspotenzial. Diesem Wachstum seien jedoch wegen der unmittelbaren Stadtnähe Grenzen gesetzt.
Der Chef des Bundesamtes für Zivilluftfahrt schliesst deshalb nicht aus, dass zusätzlicher Flugverkehr in Zukunft über Konkurrenzflughäfen wie München oder Wien geführt werden wird. Er sehe der Entwicklung aber mit Gelassenheit entgegen.
«Ich bin überzeugt, dass die Flughafenbetreiberin und gerade auch die Swiss als Hub-Carrier dank ihrer ausgezeichneten Performance der Konkurrenz die Stirn bieten können», sagte der Bazl-Chef im Gespräch mit der «SonntagsZeitung». Die begrenzten Möglichkeiten des Flughafens seien zugleich auch einer der Trümpfe. Als eine Art City- Airport könne er gegenüber ausländischen Flughäfen punkten.
Deutsche Sperrzeiten lockern
Wie Müller im Interview weiter erklärte, wird der Bundesrat in Kürze entscheiden, wie es im Fluglärmstreit mit Deutschland weiter gehen soll. Es sei bedauerlich, dass das EU-Gericht in Luxemburg bei der Abweisung der Nichtigkeitsklage der Schweiz zwar auf die Fluglärmargumente der deutschen Seite eingegangen sei, die viel grössere Belastung in der Schweiz aber nicht gewürdigt habe.
Laut dem Bazl-Direktor werden sich die Schweiz und Deutschland noch in diesem Monat zu einem zweiten Vorgespräch treffen. Die Schweiz wünsche sich eine Lockerung der deutschen Sperrzeiten, damit Nordanflüge zu jeder Tageszeit möglich werden - vor allem auch in den Morgenstunden. Mit einer solchen Lösung könnten die sehr belastenden Südanflüge reduziert werden, sagte Müller. (pbe/sda)
Erstellt: 10.10.2010, 13:27 Uhr
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Südbaden, 12.10.2010
Weitere Gespräche im deutsch-schweizerischen Fluglärmstreit
http://www.tv-suedbaden.de/default.aspx?ID=3074&showNews=851833
Erneute gemeinsame Sitzung Ende November
Die Gespräche im deutsch-schweizerischen Fluglärmstreit sind fortgesetzt worden. Nachdem die Schweiz im Frühjahr ihre Lösungsvorschläge vorgestellt hatte, kam gestern bei einer gemeinsamen Sitzung bei Frankfurt die deutsche Seite zu Wort. Eine weitere Sitzung ist Ende November geplant.
Der Konflikt über den Fluglärm, den Maschinen im Landeanflug auf den Airport Zürich-Kloten über Südbaden verursachen, schwelt seit Jahrzehnten. Die Schweiz verlangt eine Lockerung der Sperrzeiten für Überflüge im deutschen Luftraum in der Nacht und an Wochenenden. Ein gemeinsames Gutachten kam 2009 zu dem Schluss, dass der Airport keine Fluglärm-Grenzüberschreitungen über deutschem Gebiet verursacht. Das EU-Gericht in Luxemburg hatte die deutschen Beschränkungen für den Anflug auf Zürich Anfang September für rechtens erklärt.
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12. Oktober 2010 - 14:34
CH/Fluglärmstreit: Deutsche Vorschläge für An- und Abflugregelung
http://www.swissinfo.ch/ger/news/newsticker/wirtschaft/CH/Fluglaermstreit:_Deutsche_Vorschlaege_fuer_An-_und_Abflugregelung.html?cid=28526638
Zürich/Langen D (awp/sda) - Die Arbeit der schweizerisch-deutschen Arbeitsgruppe zum Flughafen Zürich geht weiter. Am jüngsten Treffen hat die deutsche Delegation ihre Vorstellungen für die künftige Regelung der An- und Abflüge über süddeutsches Gebiet präsentiert.
Wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) am Dienstag mitteilte, fanden die Gespräche am Montag in Langen bei Frankfurt statt. Beim Treffen im letzten Frühling hatte die Schweizer Seite ihre Vorstellungen für das An- und Abflugregime unterbreitet. Über den Inhalt der Vorschläge machte das BAZL keine Angaben.
Weitere Gespräche der Arbeitsgruppe seien vereinbart worden, schreibt das BAZL. Das nächste Treffen soll Ende November stattfinden.
Die Arbeitsgruppe hat von den Verkehrsministern der beiden Länder den Auftrag, Ansätze für eine Vereinbarung zwischen den beiden Ländern zu finden. Geleitet wird die Arbeitsgruppe von BAZL-Direktor Peter Müller und Gerold Reichle, Leiter der Abteilung Luft- und Raumfahrt im deutschen Verkehrsministerium.
Der Schweizer Delegation gehören auch Vertreter des Kantons Zürich und der Flughafen Zürich AG an, auf deutscher Seite nahmen am Treffen Vertreter des Landes Baden-Württemberg und des Landkreises Waldshut teil.
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Arbeitsgruppe Schweiz-Deutschland hat Gespräche zum Flughafen Zürich fortgesetzt
http://www.news.admin.ch/dokumentation/00002/00015/?lang=de&msg-id=35543
Bern, 12.10.2010 - Die schweizerisch-deutsche Arbeitsgruppe zur Regelung der An- und Abflüge im Zusammenhang mit dem Flughafen Zürich hat sich am 11. Oktober in Langen bei Frankfurt ein weiteres Mal getroffen. Dabei präsentierte die deutsche Delegation ihre Vorstellungen. Weitere Gespräche wurden vereinbart.
Im Frühling hatte die Schweizer Seite Vorstellungen für eine künftige Regelung der An- und Abflüge über süddeutsches Gebiet im Zusammenhang mit dem Flughafen Zürich unterbreitet. Beim gestrigen Treffen präsentierte die deutsche Delegation ihre eigenen Vorstellungen. Die Arbeitsgruppe vereinbarte weitere Gespräche zu dem Thema. Ein nächstes Treffen soll Ende November 2010 stattfinden.
Die Arbeitsgruppe hat von den Verkehrsministern der Schweiz und Deutschlands den Auftrag, Ansätze für eine Vereinbarung zwischen den beiden Ländern zu finden. Sie steht unter der Leitung von Peter Müller, Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), und Gerold Reichle, Leiter der Abteilung Luft- und Raumfahrt im deutschen Verkehrsministerium. Der Schweizer Delegation gehörten auch Vertreter des Kantons Zürich und der Flughafen Zürich AG an, auf deutscher Seite nahmen Vertreter des Landes Baden-Württemberg und des Landkreises Waldshut teil.
Adresse für Rückfragen:
Für Medienschaffende:
Kommunikation BAZL
Telefon: 031 324 23 35
Herausgeber:
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Internet: http://www.bazl.admin.ch
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Flugbeschränkungen: Bundesrat zieht Entscheid des EU-Gerichts weiter
http://www.news.admin.ch/message/?lang=de&msg-id=35563
Bern, 13.10.2010 - Der Bundesrat hat beschlossen, die Ablehnung der schweizerischen Nichtigkeitsklage bezüglich deutscher Flugbeschränkungen durch das Europäische Gericht erster Instanz vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anzufechten. Der Bundesrat hält damit an seiner Überzeugung fest, dass die deutsche Verordnung die Flughafenkapazitäten Zürichs unverhältnismässig einschränkt und die Swiss diskriminiert. Mit dieser Anfechtung des Gerichtsentscheids schöpft der Bundesrat alle Rechte aus, welche der Schweiz durch das bilaterale Luftverkehrsabkommen Schweiz-EU erwachsen.
Auf der Grundlage des bilateralen Luftverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der EU hatte die Schweiz am 10. Juni 2003 Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die von Deutschland erlassenen Flugbeschränkungen in Bezug auf den Flughafen Zürich eingereicht. Die schweizerische Beschwerde wurde von der Kommission am 5. Dezember 2003 abgewiesen.
Der Bundesrat war mit den Schlussfolgerungen der EU-Kommission nicht einverstanden und reichte deshalb einen Rekurs gegen den Entscheid ein. Nach der Ablehnung der Nichtigkeitsklage durch das Europäische Gericht Erster Instanz am 9. September dieses Jahres legt nun der Bundesrat gegen den Entscheid beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ein Rechtsmittel ein. Der Bundesrat schöpft damit alle der Schweiz auf der Grundlage des bilateralen Luftverkehrabkommens erwachsenden Rechte und Möglichkeiten aus.
Der Bundesrat teilt weder die Einschätzung des Europäischen Gerichts über die faktischen Folgen der Flugbeschränkungen noch die Beurteilung der rechtlichen Grundlagen. Mit dem Weiterzug der Klage an den EuGH wird die Schweiz insbesondere die Unverhältnismässigkeit der Massnahmen sowie eine Diskriminierung der Swiss International Air Lines geltend machen und ihre Rechte aus dem Luftverkehrsabkommen wahren.
Diskriminierend sind die Flugbeschränkungen für die Swiss International Air Lines, weil sie als Hauptbenutzerin des Flughafens mit Verkehrsdrehkreuz in Zürich am stärksten von diesen Beschränkungen betroffen ist. Sie wird dadurch im Vergleich zu ihren Wettbewerbern in ihrem Zugang zum EU-Luftverkehrsraum benachteiligt. Dies stellt eine indirekte Diskriminierung dar.
Adresse für Rückfragen:
Für Medienschaffende:
Kommunikation UVEK
Telefon: 031 324 61 70
Herausgeber:
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Internet: http://www.uvek.admin.ch/index.html?lang=de
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Neue Runde im Streit um Anflüge auf Zürich
http://www.swp.de/ulm/nachrichten/suedwestumschau/art4319,670953
Stuttgart/Zürich. Der Streit um den Lärm der Zürich-Kloten anfliegenden Maschinen geht weiter. Deutschland fordert eine Beschränkung der Anflüge auf 75 000.
Im Fluglärmstreit mit der Schweiz verlangt die Bundesrepublik eine weitere Reduzierung der Überflüge über Südbaden zum Flughafen Zürich. Die Zahl solle von bisher 80 000 auf 75 000 im Jahr sinken, teilte das baden-württembergische Verkehrsministerium in Stuttgart gestern auf Anfrage mit. Auf diese Forderung in den Verhandlungen mit dem Nachbarland habe sich der Südwesten mit dem Bundesverkehrsministerium verständigt.
Die deutsche Seite habe diese Position bei einem weiteren Treffen der deutsch-schweizerischen Arbeitsgruppe zum Fluglärmstreit in Langen bei Frankfurt/Main am Montag eingebracht. Bei einer Sitzung der Arbeitsgruppe im Frühjahr hatten die Eidgenossen ihre Lösungsvorschläge vorgestellt.
Die Arbeitsgruppe soll Ende November ein weiteres Mal zusammenkommen, teilte das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) mit. Zum Inhalt der Gespräche machte das Amt keine Angaben.
Der Konflikt um den Fluglärm, den die Maschinen im Landeanflug auf den Flughafen in Zürich-Kloten über Südbaden verursachen, schwelt seit Jahrzehnten und belastet die gutnachbarschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern.
Die Bürgerinitiative Flugverkehrsbelastung Landkreis Waldshut nannte die deutsche Forderung nach einer Begrenzung der Überflüge auf 75 000 einen "ersten, seit langem überfälligen Schritt". Sie rechne allerdings mit politischem Widerstand der Schweiz.
Die deutsch-schweizerische Arbeitsgruppe wurde 2008 eingesetzt. Die Schweizer Regierung in Bern verlangt seit langem eine Lockerung der im Jahr 2003 von der Bundesrepublik einseitig erlassenen Sperrzeiten in der Nacht und an den Wochenenden für Überflüge zum grenznahen Flughafen Zürich. Ein gemeinsames Gutachten kam 2009 zu dem Schluss, dass der Airport Kloten keine Fluglärm-Grenzüberschreitungen über deutschem Gebiet verursacht.
Anfang September hatte allerdings das EU-Gericht in Luxemburg in einem erstinstanzlichen Urteil die deutschen Beschränkungen für den Anflug auf Zürich für rechtens erklärt. lsw
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14.10.2010
Qatar Airways
Pilot stirbt im Cockpit
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,723113,00.html
Notfall an Bord: Während eines Fluges von Qatar Airways hat der Pilot einen Herzinfarkt im Cockpit erlitten. Er starb noch vor der Landung in Katar. Der Co-Pilot konnte die Maschine jedoch übernehmen.
Doha/Manama - Auf einem Flug von Qatar Airways hat der Pilot einen Herzinfarkt erlitten und starb noch vor der Landung. Der Co-Pilot übernahm und steuerte die Maschine, die am Mittwoch eigentlich von Manila nach Doha hätte fliegen sollen, sicher zum Flughafen von Kuala Lumpur. Wie lokale Medien am Donnerstag berichteten, ging dort eine neue Crew an Bord.
Der indische Pilot, der bereits kurz nach dem Start über Schmerzen in der Brust geklagt hatte, war 43 Jahre alt und arbeitete seit fünf Jahren für die staatliche Fluggesellschaft des Golfemirates Katar.
Die Passagiere erfuhren zunächst nichts vom Tod des Piloten. Das Flugzeug landete schließlich mit viereinhalb Stunden Verspätung in der katarischen Hauptstadt Doha.
abl/dpa
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Fluglärm verdirbt den Geschmack
http://pressetext.at/news/101015001/fluglaerm-verdirbt-den-geschmack/
Gehirn kann sich nicht auf das Essen konzentrieren
Essen im Flugzeug: Ohne Würze schmeckt es langweilig (Foto: pixelio.de/Langer)
Stuttgart (pte/15.10.2010/06:00) - Catering-Services müssen Menüs für Fluggäste stets kräftig würzen, und auch NASA-Astronauten sind für deftige Geschmacksvorlieben bekannt. Warum das so ist, haben Forscher der Universität Manchester http://www.manchester.ac.uk nun herausgefunden.
Wie sie in der Fachzeitschrift "Food Quality and Preference" berichten, verringern Hintergrundgeräusche den Geschmack - zumindest in der Wahrnehmung des Speisenden. Sie spielten Versuchspersonen per Kopfhörer verschiedene Geräusche zu, gaben ihnen Süßes und Salziges zu essen und ließen sie bewerten. Bei Stille war der Geschmack weit intensiver als bei Lärm.
Flugzeuge sind Geschmackskiller
"Lärm, Trockenheit, niedriger Luftdruck und vielleicht auch die Beschleunigung verschlechtern im Flugzeug die Geruchs- und Geschmackswahrnehmung", erklärt Florian Mayer vom Fraunhofer Institut für Bauphysik http://www.ibp.fraunhofer.de im pressetext-Interview. Gut gewürzte Gerichte wie etwa die thailändische oder indische Küche kommen somit im Flieger gut an, während geschmacksarme Speisen die Passagiere langweilen. "Besonders stark ist die Abschwächung bei salzig und süß, etwas weniger bei bitter und sauer. Scharfes nimmt der Körper als Schmerz statt als Geschmack wahr, weshalb es keine Änderung gibt."
Mayer hat mit Kollegen nachgewiesen, dass die Druckverhältnisse im Flugzeug Geruch und Geschmack einer Speise verändern. "Zwar gehen bei Tiefdruck mehr Geruchsmoleküle in die Luft, was für besseres Riechen günstig wäre. Doch sinkt die Löslichkeit der Nasenschleimhaut, wodurch weniger Moleküle die Rezeptoren erreichen. Diese werden zudem mit weniger Sauerstoff versorgt, weshalb man im Flugzeug oder auf hohen Bergen ähnlich schlecht riecht wie mit verstopfter Nase", erklärt der Experte. Ähnlich verhindert fehlende Luftfeuchte das Funktionieren der Nasenschleimhaut, da diese zu trocken bleibt.
Wie man schlechte Küche kaschiert
Der Einfluss von Geräuschen geht hingegen auf die Kappe der verringerten Aufmerksamkeit. "Nicht die Lautstärke entscheidet, sondern wie unangenehm ein Geräusch ist. Je störender es ist, desto eher lenkt das Gehirn darauf seine Konzentration - und desto unangenehmer wird auch Geruch und Geschmack wahrgenommen", so der Wissenschaftler. Je stiller oder weniger ablenkend Gastronomen ihr Raumambiente gestalten, desto mehr profitiert also der Geschmack. Wer hingegen keine gute Küche zu bieten hat, setzt besser auf grelle Beleuchtung und laute Musik.
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Blick -Pariser Flughafen ab Montag ohne Treibstoff?
PARIS - Bereits Anfang nächster Woche könnte dem Grossflughafen Roissy-Charles de Gaulle das Kerosin ausgehen. Grund: die anhaltenden Proteste gegen die Rentenreform.
Der derzeitige Kerosinvorrat reiche noch bis Montagabend oder Dienstag, sagte ein Sprecher des Umweltministeriums.
Es gebe aber «Wege, eine Lösung zu finden, den Flughafen zu beliefern», sagte der Sprecher der Nachrichtenagentur AFP. Die Wirtschaftszeitung «La Tribune» hatte gestern berichtet, die Kerosinreserven am Hauptstadtflughafen Roissy reichten nur noch für «48 Stunden».
Die Öl-Raffinerien streiken noch immer
Aus Protest gegen die geplante Rentenreform waren die Mitarbeiter aller zwölf französischen Raffinerien sowie der wichtigen Öl-Häfen in Streik getreten. Nach Angaben des französischen Erdöl- Branchenverbandes UFIP wurde auch heute morgen noch in zehn Raffinerien gestreikt.
Aufgrund der Streiks war die Versorgungsleitung für die Pariser Flughäfen Orly und Roissy-Charles de Gaulle sowie für den Süden der französischen Hauptstadt und die Zentralregion unterbrochen worden. Die Leitung sei derzeit «mit Unterbrechungen» in Betrieb, sagte der Ministeriumssprecher.
Für heute sind erneut landesweite Proteste gegen die Rentenreform geplant. Bereits am Dienstag waren nach Angaben der Gewerkschaften rund 3,5 Millionen Menschen auf die Strasse gegangen, die Regierung sprach von 1,2 Millionen Demonstranten. Erstmals beteiligten sich in dieser Woche auch viele Schüler und Studenten an den Protesten.
Der Senat soll am nächsten Mittwoch über die Rentenreform abstimmen, ein zentrales Projekt der konservativen Regierung von Staatspräsident Nicolas Sarkozy. Umstritten ist vor allem die Erhöhung des Renteneintrittsalters von 60 auf 62 Jahre. (SDA/as)
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http://www.fluglaerm-ost.ch/images/Fluglaerm_Karte.pdf
Die Ost-Bevölkerung ist selber offenbar nicht breit, 15 Minuten für ein selbst verfasstes Schreiben ans BAZL aufzuwenden, sodass man jetzt vorgekauten "Bürgerprotest" machen muss. Warum machts Ralph Weidenmann nicht so wie bei der Petition "Pistenausbau Nein" - Einfach das Telefonbuch ZH-Ost abschreiben. aber hier würde es eben Porto kosten....
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BAZL - SIL-Objektblatt für Flugplatz St.Gallen-Altenrhein geht in öffentliche Anhörung
Bern, 18.10.2010 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eröffnet das Anhörungsverfahrung zum Objektblatt des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flugplatz St. Gallen-Altenrhein. Das Objektblatt setzt den Rahmen für den Betrieb und die Infrastruktur des Regionalflugplatzes. Es basiert auf dem Koordinationsprotokoll vom Februar 2007. Organisationen und Private haben bis am 17. November Zeit, sich zum Inhalt des Objektblatts zu äussern.
Mit dem Objektblatt definiert der Bund den Rahmen für den künftigen Betrieb eines Flugplatzes und die erforderlichen Anlagen wie Pisten, Rollwege und Gebäude. Es beschreibt die Rolle des Flugplatzes, definiert die möglichen Betriebsformen und legt die Grenzen des zulässigen Fluglärms in Form von Belastungskurven fest. Das Objektblatt für den Flugplatz St.Gallen-Altenrhein ist auf das Koordinationsprotokoll vom Februar 2007 abgestützt. In diesem wurden die Ergebnisse der Koordinationsgespräche mit den betroffenen Gemeinden, dem Kanton St. Gallen und dem österreichischen Land Vorarlberg festgehalten.
Das Objektblatt für den Flugplatz St.Gallen-Altenrhein enthält die folgenden wesentlichen Festlegungen:
* Der Flugplatz ist eine Anlage von regionaler Bedeutung. Seine Entwicklung richtet sich nach dem regionalwirtschaftlichen Bedarf. Sie ist durch das Gebiet mit Lärmbelastung begrenzt, es werden keine Erleichterungen nach Lärmschutzverordnung (LSV) gewährt.
* Der Flugplatz St.Gallen-Altenrhein ist ein privates Flugfeld.
* Der Flugplatz wird im bisherigen Rahmen weiterbetrieben. Grundlagen sind die Bestimmungen im Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Österreich von 1991, in der zugehörigen Verwaltungsvereinbarung von 1992 sowie im bestehenden Betriebsreglement.
* Mittelfristig sollen die Voraussetzungen für einen massvollen Ausbau des Flugbetriebs mit verstärktem Linienangebot geschaffen werden. Bei einem solchen Ausbau ist die Zahl der Flugbewegungen auf jährlich 36'500 begrenzt.
Weiter enthält das SIL-Objektblatt Angaben zum Natur- und Landschaftsschutz, zum Lärm, zu den Hindernisbegrenzungen und zur Erschliessung.
Das Land Vorarlberg und die betroffenen österreichischen Gemeinden haben sich an den Koordinationsgesprächen ebenfalls beteiligt. Die österreichischen Behörden lehnen die von schweizerischer Seite angestrebte Konzessionierung des Flugplatzes ab; am geltenden Staatsvertrag und an der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung sei grundsätzlich festzuhalten. Vor diesem Hintergrund soll auf die Einleitung eines Verfahrens zur Konzessionierung bis auf Weiteres verzichtet werden.
Die Anhörung zum Objektblatt St.Gallen-Altenrhein beginnt am 19. Oktober 2010 und dauert bis zum 17. November für Private und Organisationen, bis zum 20. Dezember 2010 für die betroffenen Gemeinden und den Kanton St. Gallen.
Wie kann es sein, dass bei einem Regionalflughafen die Anzahl Flugbewegungen begrenzt werden kann und beim City Flughafen Kloten nicht?
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19-10-2010, 12:00: Flughafen Zürich: Gegenvorschlag - Teilsieg der Südschneiser vor Bundesgericht
Lausanne (awp/sda) - Die Südschneiser haben vor Bundesgericht einen Teilsieg errungen: Der Zürcher Kantonsrat hat ihren Gegenvorschlag zur Initiative für das Pistenmoratorium zu Unrecht weitgehend für ungültig erklärt.
2006 hatten 42 Zürcher Gemeinden eine Initiative eingereicht, wonach sich der Kanton dafür einsetzen soll, dass Aus- und Neubauten der Flughafen-Pisten unterbleiben. Gegen die Zustimmung des Kantonsrats zu dieser Initiative erhob der "Verein Flugschneise Süd - NEIN" (VFSN) ein Referendum mit Gegenvorschlag.
Dieser bezweckt einen verstärkten Schutz der Bevölkerung auch bei Änderungen in Bezug auf die siebenstündige Nachtflugsperre, die Flugrouten über dicht besiedeltem Gebiet oder die Anzahl der zulässigen Flugbewegungen. Dazu soll das Mitspracherecht des Gemeinwesens im Verwaltungsrat der Flughafen AG gestärkt werden.
Der Kantonsrat erklärte den Gegenvorschlag dann allerdings 2009 in weiten Teilen für ungültig, da er deutlich über die kantonsrätliche Vorlage hinausgehe. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des VFSN nun teilweise gutgeheissen. Ungültig bleibt die vorgeschlagene Änderung von Paragraf 10 Buchstabe c des Flughafengesetzes.
Er sieht bei gewissen Beschlüssen des Verwaltungsrates der Flughafen AG eine Erweiterung der Vetomöglichkeiten des Kantons vor, was laut Bundesgericht gegen das Aktienrecht verstösst. Was den Rest des Gegenvorschlages betrifft, steht er in einem ausreichenden Sachzusammenhang mit der Vorlage des Kantonsrats. (Urteil 1C_22/2010 vom 6.10.2010)
dm
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