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Thema: Südanflug Apr-Jun 2011


Hier die Beiträge.



5. April 2011

ZOL-Leserforum

Fluglärmgegner haben nicht resigniert «Südanflug-Gegnern geht die Puste aus», Ausgabe vom 30. März

Den Südanfluggegnern soll die Puste ausgehen? – Von wegen. Hätte Herr Fritzsche an der Generalversammlung des Vereins Flugschneise Süd – Nein (VFSN) vom vergangenen 28. März teilgenommen, hätte er sich davon überzeugen können, dass diese Organisation immer noch bei Weitem die grösste und aktivste Bürgerbewegung von Fluglärmbetroffenen ist.

Fritzsche hat offenbar keine Ahnung von den Aktivitäten des VFSN. Dass die Betroffenen es nach sieben Jahren leid sind, sich am Lärmtelefon mit leeren Floskeln abspeisen zu lassen, und deshalb auf Anfragen verzichten, hat nichts mit Resignation zu tun, und dass die Mahnwache auf Anordnung des Flughafens nur noch einmal monatlich stattfindet, schon gar nicht.

Politisches im Vordergrund

Der VFSN konzentriert sich mittlerweile auf politische und juristische Aspekte der Flughafenproblematik. Es stehen wichtige Entscheidungen im SIL-Prozess bevor und eine Abstimmung. Dem VFSN ist es zu verdanken, dass im vergangenen Jahr im Gegensatz zu den Vorinstanzen nun auch vom Bundesgericht die massive Lärmbelastung im Süden des Flughafens und der Handlungsbedarf beim Bevölkerungsschutz anerkannt wurden. Erkenntnisse, welche in die weitere Planung des Flughafenbetriebs werden einfliessen müssen. Solche Prozesse binden Kapazitäten und sind nicht an beflaggten Hauswänden sichtbar.

Wenn im Herbst über ein Pistenausbauverbot abgestimmt wird, ist zu bedenken, dass dieses zu einer weiteren Verlagerung von Fluglärm in den Süden führen wird. Der VFSN verlangt in seinem Gegenvorschlag, dass diese Verlagerung durch flankierende Massnahmen verhindert wird. Auch hier war der Gang vors Bundesgericht notwendig, welches diesen Gegenvorschlag in allen wesentlichen Teilen für gültig erklärte – im Gegensatz zum Zürcher Kantonsrat.

Vor Abstimmungskampf

Der Abstimmungskampf wird nochmals Ressourcen binden. Der Verein stellt sich dieser Herausforderung zum Wohl der Bevölkerung im Süden des Flughafens.

Yvonne Wewerka, Pfaffhausen



Ich hoffe, dass der VFSN seinen eigenen Gegenvorschlag auch wirklich unerstützt. Er ist wesentlich besser als die Behördeninitiative, denn er bringt dem Kantonsrat und der Bevölkerung mehr Mitsprache bei Fluglärm-relevanten Entscheiden im Verwaltungsrat des Flughafens. Die Behördeninitiative hat demgegenüber rein deklamatorischen Charakter.



Ruedi_Lais:
Ich hoffe, dass der VFSN seinen eigenen Gegenvorschlag auch wirklich unerstützt. Er ist wesentlich besser als die Behördeninitiative, denn er bringt dem Kantonsrat und der Bevölkerung mehr Mitsprache bei Fluglärm-relevanten Entscheiden im Verwaltungsrat des Flughafens. Die Behördeninitiative hat demgegenüber rein deklamatorischen Charakter.


Ja Herr Lais, das wissen hier aber alle. Sagen Sie das Ihren Kollegen im KR.



Der Flughafen Zürich beantragt die An- und Abflugrouten.

Das Bazl bewilligt in der Regel die üblichen Maximalforderungen des Flughafens Zürich, ohne auf die Bedürfnisse der betroffenen Bevölkerung näher einzugehen. Deshalb ist es ausserordentlich wichtig, dass sich die Bevölkerung im Süden schon im Rahmen des SIL-Prozesses und insbesondere auch bei der kommenden Abstimmung über die Behördeninitiative "Fluglärmverlagerung in den Süden durch Pistenausbau-Stopp" durch ein kräftiges Nein an der Urne wehrt.



Kompetenzverteilung laut Luftfahrtgesetz (LFG)

http://www.admin.ch/ch/d/sr/748_0/a36c.html

Art. 36c

c. Betriebsreglement

1 Der Flugplatzhalter muss ein Betriebsreglement erlassen.

2 Im Betriebsreglement sind die im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt, in der Konzession oder in der Betriebsbewilligung sowie in der Plangenehmigung vorgegebenen Rahmenbedingungen konkret auszugestalten; insbesondere festzuhalten sind:

a.
die Organisation des Flugplatzes;
b.
die An- und Abflugverfahren sowie die besonderen Vorschriften für die Benützung des Flugplatzes.

3 Der Flugplatzhalter unterbreitet das Betriebsreglement dem BAZL zur Genehmigung.

4 Erstellt oder ändert der Flugplatzhalter das Betriebsreglement im Zusammenhang mit der Erstellung oder Änderung von Flugplatzanlagen, so genehmigt das BAZL das Betriebsreglement frühestens im Zeitpunkt, in dem die Plangenehmigung erteilt wird.

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Lärm-Beschwerden: laerm@zurich-airport.com Tel 043 816 21 31   Skyguide Tower: Tel 043 816 39 03

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