Forum der ControllerSpielwiese


 
Zurück zur Übersicht
Autor
Thema: Anlagenbuchhaltung


Guten Morgen,

ich habe eine Frage zur Anlagenbuchhaltung eines Modeherstellers mit eigenen stores. Wenn der eine Filiale schließt, aber noch Inneneinrichtung hat, die gemietet ist, wie muss er das bewerten?

Wie würde sich das bei leasing verhalten?

Bin über jeden fachlich korrekten Ansatz dankbar.

Grüße
Sascha



Hallo Sascha,
mit Anlagenbuchhaltung hat Miete und Leasing doch zumeist nichts zu tun. Es sei denn Du musst das Leasinggut als Nehmer bilanzieren.
In erster Linie denke ich, kommt es auf die vorliegenden Miet- bzw. Leasingverträge an und welche Verpflichtungen aus diesen nach Schließung noch entstehen.

Grüße
John



hi,

danke erst einmal. stimmt, hat damit nichts zu tun. nur in der Fragestellung kam das so vor. sollte einen wohl verwirren und ich habe die Verwirrung so weiter geleitet.

Die Mietkosten fallen theoretisch für weiter zwei Jahre an, obwohl die Räume nicht mehr genutzt werden.

Kann man da irgenwie im Voraus einen Verlust geltend machen, oder einfach laufen lassen?

Ich gebe zu, etwas blöd gestellt das Ganze. : )

Grüße
Sascha



sorry, nicht Räume, sonder Inneneinrichtung!



Wenn zum Abschlussstichtag die Aufgabe bereits beschlossen ist muss ! für die in Folgejahren noch anfallenden Kosten aus der Verpflichtung / Mietvertrag eine Rückstellung gebildet werden.

John

Zurück zur Übersicht


© 2001/2012 ControllerSpielwiese.de powered by Joachim Becker WebSolutions
Gerne können Sie bei uns werben.