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Thema: STASI-IM FRANK KUSCHEL vor GERICHT


LINKEN-ABGEORDNETER FRANK KUSCHEL STEHT IN ERFURT VOR GERICHT

©TA

19.4.2012 Ilmenau

DER VERHINDERTE GENERAL

Frank KUSCHEL, linker Landtagsabgeordneter und Bürgermeister-Kandidat in Arnstadt, ist immer für eine Schlagzeile gut. Vor der Kommunalwahl geht es mal wieder um seine IM-Tätigkeit für die Stasi.


Von Volker PÖHL

Arnstadt - Es war wohl eine der eigentümlichsten Wahlveranstaltungen, zu der die Linke Dienstagabend ins Hotel Goldene Sonne in Arnstadt eingeladen hatte. "Frank KUSCHEL und die Staatssicherheit - Wahrheiten, politische Instrumentalisierung und Legenden!" war der Abend überschrieben. Im Saal des Hotels drängten sich die Besucher, vorwiegend Frauen und Männer mit Silberhaar, aber auch einige Junge darunter.

Das Fazit des Thüringer Parteivorsitzenden der Linken, Knut KORSCHEWSKY, gleich voran: "Wir bekennen uns als Nachfolger der SED zur Vergangenheit. Wer für uns kandidiert, muss zu seiner Verantwortung stehen. Auch nach 22 Jahren sind wir gegen eine Schlussstrichmentalität." Die Linke wolle sich der eigenen Geschichte stellen. Eine Offenlegung der Vergangenheit erwarte die Partei allerdings von allen Kandidaten. KORSCHEWSKY: "Wir müssen - und wollen damit umgehen. Ich bin froh, wenn sich Frank KUSCHEL zu seiner Verantwortung in der DDR-Zeit bekennt."

"Parlamentsuntauglich"

Vor der Kommunalwahl war vergangene Woche aus dem Thüringer Landtag gedrungen, dass die Einzelfallprüfung auf Stasi-Mitarbeit der Linke-Abgeordneten Ina LEUKEFELD und Frank KUSCHEL neu bewertet wurde. Erst im Mai soll bekanntgegeben werden, dass gegen LEUKEFELD das Verfahren eingestellt wird. Vor sechs Jahren war sie ebenso wie Frank KUSCHEL als "parlamentsunwürdig" eingestuft worden. Nun bleibt der Makel nur noch an Frank KUSCHEL haften. Grund genug für die Linke im Ilm-Kreis in die Offensive zu gehen.

Gleich zu Beginn der Veranstaltung ließ der Landtagsabgeordnete Dutzende Kopien seiner IM-Akte "Vorgang XI 288/87, Fritz Kaiser" (Streng geheim) verteilen. Darin auch seine ganzseitige Verpflichtungserklärung vom 30. März 1988. "Angesichts der gegenwärtigen Verschärfung der internationalen Lage durch den Gegner sehe ich ein, daß es notwendig ist, alle Angriffe des Feindes gegen die DDR, die gesellschaftlichen Verhältnisse und die staatliche Sicherheit rechtzeitig zu erkennen, vorbeugend zu verhindern und wirksam zu bekämpfen", heißt es da im ersten Satz. KUSCHEL setzt noch eins drauf: Die Akte spiegele seinen ganzen Umfang der Zusammenarbeit mit dem MfS nicht wider, sie sei noch intensiver gewesen. Seit 1990 habe er gelernt, offen mit diesem Teil seiner Biografie umzugehen. Bewerten müssten ihn andere. Für ihn war die DDR eine humanistische Gesellschaft, wie sollten da entgegengesetzte Strukturen wie das MfS entstehen? Diese Frage habe er als junger Mann nicht beantworten können. Und er schiebt auch gleich eine Geschichte nach. Wenn in der Akte unter Herkunft "Arbeiterklasse" steht, dann müsse man wissen, dass sein Vater Republikflüchtling und später Alkoholiker war, bevor er mit 48 gestorben sei und seine Mutter Hilfsarbeiterin und später Invalidenrentnerin war. Zum Haushalt gehörten in der Familie sechs Kinder.

Er habe immer sehr gute Leistungen in der Schule gezeigt, was ihm auch in der Stasiakte bescheinigt wird. Abitur mit "sehr gut", ein dreijähriges Studium an der Offiziershochschule der Landstreitkräfte Löbau schließt er mit Auszeichnung ab. "Ich wollte General werden", sagt Frank KUSCHEL zu seinen Beweggründen. Fast hätte es geklappt, denn er sei für die Militärakademie Leningrad vorgesehen gewesen. Dann habe eine Verletzung am Rücken seine Pläne 1985 jäh zunichte gemacht. Von Februar bis August 1987 war er Mitarbeiter für Koordination, Ordnung und Sicherheit in der Abteilung Inneres beim Rat des Kreises Ilmenau. "Für die Erfüllung gesellschaftlicher und Öffentlichkeitsarbeit opferte der IM-Kandidat einen großen Teil seiner persönlichen Freizeit", heißt es im Werbevorschlag vom 10. März 1988 der Staatssicherheit, Kreisdienststelle Ilmenau.

Vom Rat des Kreises wechselte KUSCHEL 1987 zum Rat der Stadt Ilmenau, wurde stellvertretender Bürgermeister für Inneres. Dort hatte er vor allem mit Ausreiseantragstellern zu tun. Deren Begehr zurückzudrängen, war seine Aufgabe. Diese Leute zu kriminalisieren, habe ihn nachdenklich gemacht. Auch hatte er mit dem ökologischen Arbeitskreis der evangelischen Kirche zu tun. Dort traf er auf den jungen Bodo BUSCH: Wehrdienstverweigerer, zeitweise arbeitslos, später Gärtner in Ilmenauer Stadtdiensten. Bodo BUSCH, der am Dienstagabend neben KUSCHEL saß (er ist meist bei Veranstaltungen der Linken dabei), beteuerte, dass er damals wohl in den Knast gegangen wäre, wenn KUSCHEL nicht seine Hände schützend über ihn gehalten hätte. Vergangenheitsaufarbeitung à la Frank KUSCHEL.



Menschen habe er als stellvertretender Bürgermeister in Ilmenau nicht geschadet.*) KUSCHEL: "Am liebsten wäre ich von der Stelle weggelaufen."**) Mit dem Mandat der FDJ habe er dann einen Job im Kreis angenommen, den niemand haben wollte: Bürgermeister in Großbreitenbach. Obwohl er das System zu dieser Zeit schon durchschaut habe, sei er nicht ausgestiegen. Er hat die Mitarbeiter im Rat der Stadt, im Großbreitenbacher Karnevalsverein und im Wohngebiet bespitzelt. Das nennt KUSCHEL persönliches Versagen. "Ich kann nicht bewerten, ob ich jemanden Schaden zugefügt habe. Auf alle Fälle habe ich in Persönlichkeitsrechte eingegriffen." Entschuldigt hat er sich an diesem Abend dafür nicht.

Quelle
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Siehe auch hier und hier!
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*) Eine dreiste Lüge! Das Gegenteil kann leicht bewiesen werden.
**) Das glaubt er selber nicht! wm





„Thüringer Allgemeine“ v. 19.4.2012, Seite T C TH1





ERFURT: Kuschelt auch das Amtsgericht mit ...?


3.5.2012

PROZESS GEGEN LINKE-ABGEORDNETEN KUSCHEL VERTAGT

Der Prozess gegen den Linke-Abgeordneten Frank KUSCHEL vor dem Amtsgericht Erfurt ist auf Dienstag (8. Mai) vertagt worden. Grund sei die Sitzung des Landtags am (heutigen) Donnerstag, bei der der Politiker unabkömmlich* sei, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Erfurt (dapd-lth). Die Anklagebehörde wirft KUSCHEL versuchte Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung vor. Er habe im Oktober 2009 Polizisten am Betreten eines Jugendtreffs gehindert. Zugleich soll er sie als 'Spitzelpolizisten' bezeichnet haben. Zuvor hatten die Beamten zwei Männer verfolgt, die einen Unbekannten zusammengeschlagen hatten und dann in den Jugendtreff geflüchtet waren. KUSCHEL hatte zu Prozessbeginn einen Teil der Vorwürfe eingeräumt. dapd

Quelle
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TA, 8.5.2012

LINKE-ABGEORDNETER KUSCHEL SIEHT PROZESS ALS "POLITISCHE KAMPAGNE"

Linke-Abgeordneter Frank KUSCHEL hat den Prozess gegen ihn als politische Kampagne bezeichnet. Zugleich sprach er am Dienstag am Rande des zweiten Verhandlungstages vor dem Erfurter Amtsgericht von einem Rachefeldzug für eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

©Marcus Scheidel
Vor dem Amtsgericht Erfurt wurde am Dienstag der Prozess gegen den Linke-Abgeordneten Frank Kuschel fortgesetzt


Erfurt. Diese war von der Linke-Abgeordneten Susanne HENNIG gegen Polizisten gestellt worden. Die Staatsanwaltschaft wirft KUSCHEL versuchte Nötigung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor.

KUSCHEL soll im Oktober 2009 Polizisten am Betreten eines Erfurter Jugendtreffs gehindert und einen Zivilbeamten als "Spitzelpolizist" bezeichnet haben. Die Polizei vermutete dort drei Tatverdächtige, die zuvor mehrere Menschen angegriffen und verletzt haben sollen. KUSCHEL hatte den Ausruf zu Prozessbeginn bereits eingeräumt.

"Wir sind dort an jenem Abend deeskalierend vorgegangen und haben die Polizei von einer Art Erstürmung der Räume abhalten müssen, damit die Situation nicht entgleitet", sagte er weiter. "Nachdem die Tätersuche abgeschlossen und die Situation geklärt war, haben wir uns auch ordentlich verabschiedet. Was jetzt hier stattfindet, kann ich nicht nachvollziehen."

Zuvor hatte es bei der Befragung einer Zeugin durch den Staatsanwalt eine kleine Überraschung gegeben. Die Polizistin hatte von der Strafanzeige gegen KUSCHEL keine Ahnung - die hatte ihr Vorgesetzter für sie gestellt. Zudem fühle sie sich, wie ihre Kollegen auch, weder persönlich beleidigt noch genötigt, sagte sie. Darüber hinaus sagten weitere Polizeibeamte aus.

Der Prozess soll am 22. Mai fortgesetzt werden. Dann wird mit den Plädoyers gerechnet. KUSCHEL will am nächsten Verhandlungstag auf Freispruch plädieren. dapd

Quelle

*) Der wohl erste (lt. Staatsanwaltschaft Erfurt) „unabkömmliche“ und zugleich parlamentsunwürdige Politiker in einem deutschen Parlament ... O sancta simplicitas!




21.5.2012

Landtag:

KUSCHEL WEGEN IM-VERGANGENHEIT PARLAMENTSUNWÜRDIG

Erneut ist der Linke-Abgeordnete Frank KUSCHEL vom zuständigen Parlamentsgremium für parlamentsunwürdig erklärt worden


Erfurt. Hintergrund ist seine frühere Tätigkeit für die DDR-Staatssicherheit. Das Votum sei mit Zweidrittelmehrheit zustande gekommen, teilte der Landtag am Montag mit. Das Gremium hatte sich mit zwei Einzelfallprüfungen befasst. Fraktionschef Bodo RAMELOW sprach von einer wenig überraschenden Entscheidung. Zugleich stärkte die Fraktion KUSCHEL den Rücken.

Laut Gesetz werden Parlamentarier, die vor 1970 geboren wurden, daraufhin überprüft, ob sie mit der Staatssicherheit oder dem sogenannten Kommissariat 1 der Volkspolizei zusammengearbeitet haben. KUSCHEL war laut Kommission seit Ende April 1988 als IM erfasst. Er war damals Kommunalpolitiker in Ilmenau. KUSCHEL sitzt seit 2004 im Erfurter Landtag. Auf sein Mandat hat die Entscheidung keine Auswirkungen.

Auf rund 25 Seiten befasst sich der Kommissionsbericht mit den Erkenntnissen zu KUSCHEL und legte Rechenschaft über seine Arbeit ab. Demnach geht aus den vom Bundesbeauftragten übermittelten Unterlagen hervor, dass zu KUSCHEL eine Personal- und eine Arbeitsakte vorliegen. Es gebe 14 Berichte von Führungsoffizieren zu 13 Treffen mit ihm.

RAMELOW zeigte sich indes überrascht, dass das Gremium mitteilte, auch alle entlastenden Umstände angemessen gewürdigt zu haben. "Meine Erfahrungen und meine Kenntnis der Protokolle sprechen eine andere Sprache." Seit der vorhergehenden Untersuchung seien "keinerlei neue Erkenntnisse zu einer engeren oder tieferen Zusammenarbeit mit dem MfS" bekannt geworden.

"Wie anders kann denn demokratische Bewährung, wie sie das Verfassungsgericht als entlastende Kriterien zur Berücksichtigung vorschreibt, aussehen, wenn nicht durch aktives Mitwirken an demokratischen Entscheidungen?", sagte er mit Blick auf KUSCHELs Arbeit als Parlamentarier sowie dessen Wiederwahl.

Darüber hinaus verwies RAMELOW darauf, dass KUSCHEL die Zusammenarbeit mit dem MfS "mehrfach, auch gegenüber dem Thüringer Landtag, als 'schwerwiegenden Fehler' bezeichnet" habe. Die Verkürzung auf das Etikett des Stasi-Spitzels sei "letztlich ebenso unbegründet, wie die Kennzeichnung eines Abgeordneten als 'parlamentsunwürdig' politisch motiviert ist". Statt Aufklärung habe im Fall KUSCHEL ohnehin die Diskreditierung im Fokus gestanden. /dapd

Quelle

Jetzt also wissen wir es ganz genau!

Toll auch, wie sich der Stasioso selber damit beschäftigt ... www.frankkuschel.de




29.5.2012, 16.51 Uhr

Prozess um Auseinandersetzung mit Polizisten

LINKE-ABGEORDNETER KUSCHEL ZU GELDSTRAFE VERURTEILT


Der Linke-Landtagsabgeordnete Frank KUSCHEL ist wegen Beleidigung und Widerstands gegen Polizisten vom Amtsgericht Erfurt zu einer Geldstrafe von 3.200 Euro verurteilt worden. Das Gericht sprach KUSCHEL am Dienstag schuldig, im Herbst 2009 in Erfurt einen Zivilbeamten als "Spitzelpolizisten" tituliert und einen anderen tätlich angegriffen zu haben.

©mdr
Frank Kuschel im Plenarsaal des Thüringer Landtages


In der Verhandlung ging es um eine Auseinandersetzung im Gebäude des Jugendclubs "Redroxx" in Erfurt. In das Haus, in dem sich auch Büros der Linke-Landtagsabgeordneten Susanne HENNING und Matthias BÄRWOLFF befinden, hatten sich auf der Flucht vor der Polizei mehrere Männer geflüchtet. Sie sollen zuvor einen Passanten in der Innenstadt angegriffen haben. Die verfolgenden Polizisten wollten das Gebäude betreten, wurden daran jedoch zunächst von KUSCHEL gehindert. Dabei kam es zu einer Rangelei. KUSCHEL sagte während des Prozesses aus, im Verlaufe der Auseinandersetzung einen Polizisten als Spitzel bezeichnet zu haben. Auch eine Rangelei könne er nicht ausschließen. KUSCHEL erklärte weiter, er habe sich von den Beamten provoziert gefühlt. Er habe deeskalierend wirken wollen.

Mit seinem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Richterin Karin KÖNIG erklärte in der Begründung, KUSCHEL habe keinesfalls deeskalierend gewirkt. Auch sei er nicht als Abgeordneter, sondern bei einer Veranstaltung in dem Jugendtreff als Gast aufgetreten.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Zum Prozess war es gekommen, weil KUSCHEL zuvor einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft abgelehnt hatte. Das Urteil des Amtsgerichts kritisierte er scharf. Die Richterin brauche eine Schulung in Verfassungsrecht, sagte KUSCHEL. Linke-Fraktionschef Bodo RAMELOW sagte, KUSCHEL habe als Abgeordneter nur zum Schutz der Abgeordnetenbüros gehandelt. Deshalb seien seine Äußerungen und Handlungen nicht strafbar.

Quelle



Das Gericht sprach KUSCHEL am Dienstag schuldig, im Herbst 2009 in Erfurt einen Zivilbeamten als "Spitzelpolizisten" tituliert und einen anderen tätlich angegriffen zu haben.


IM Fritz Kaiser geht das spitzeln nicht aus dem Kopf.
Kusch




Das ist wohl wahr, lieber Herr Mäge.
Hier die MfS-Verpflichtungserklärung des Stasi-Spitzels:





BERICHT
des Thüringer Landtags vom 21. Mai 2012

über das Bewertungsergebnis zur Prüfung des Einzelfalls des Abgeordneten KUSCHEL


im Ergebnis der Sitzungen des erweiterten Gremiums vom 3.11.2011, 13.12.2011, 24.1.2012 und 1.3.2012 (Drucksache 5/4451, 34 Seiten)

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ERGÄNZUNG

Der heutige Landtagsabgeordnete der Linken, Frank KUSCHEL, war nicht bloß ein einfacher Inoffizieller Mitarbeiter der Staatssicherheit. Vielmehr hob er sich deutlich von anderen Mitarbeitern des MfS oder der RdK-Abteilung Inneres ab.


Die Ausreiseantragsteller, mit denen er zu tun bekam, spürten es: Genau wie IM „Sonja“ in Suhl wollte auch er weiterkommen, es zu etwas bringen. KUSCHEL hatte sich dem MfS in besonderer Art und Weise angedient; mit einer Akribie, die ihres gleichen sucht!

Zur Erinnerung: Vor fast 30 Jahren setzte der Spät-Ausreiser Erich HONECKER in Helsinki seinen Schriftzug unter eine Akte, die freie Wohnsitzwahl für alle DDR-Bürger garantierte. Diese kannte Frank KUSCHEL als stellvertretender Bürgermeister der Stadt Ilmenau. Doch anstatt die ruhige und ordnungsgemäße Ausreise der Antragsteller zu gewährleisten, sorgte der rabiate Stasi-Scherge für chaotische Zustände: Im Morgengrauen schickte er VP-Überfallkommandos, die die Ausreisewilligen zwecks schneller „Zuführung“ aus dem Schlafe rissen. Der gesamte Neubaublock wurde wach gepoltert. Nur in Nazi-Filmen sah ich Ähnliches, die Judenverfolgung betreffend. Menschen, die von der DDR den Kanal gestrichen voll, zudem mit strengen Berufsverboten auszukommen hatten, jahrelang keinen Pfennig verdienten - und das bei dem so „großzügig“ geknüpften sozialistischen Sozialnetz! -, verpaßte KUSCHEL eiskalt empfindliche Geldstrafen. Nur, weil diese sich nicht in seine (geistige) Nähe zu begeben gedachten:





Nicht nur dem Sportkameraden Günter SCHRAMM setzte der Stasi-IM zu. Meinen langjährigen Arbeitskollegen, den Mathematik-/Physiklehrer Otto L., der ebenfalls mit einem Berufsverbot leben mußte und dessen Sohn wegen des Ausreiseantrags der Eltern von der Erweiterten Oberschule relegiert wurde, erklärte KUSCHEL einfach mal so zum „kriminell gefährdeten Bürger“ (s.o. und „Dänen von Sinnen“, Anita Tykve Verlag Böblingen/Berlin 1990, S. 188 u. 441). Nach dem Mauerfall, also viele Jahre später entschuldigte sich der Oberbürgermeister von Ilmenau öffentlich für KUSCHELs Ganovenstreiche.

Menschenrechtsverletzungen dieser Art, die nicht selten faschistoide Züge trugen und hinter deren Urheber Die Linke mit Bodo RAMELOW an der Spitze noch immer wie eine Mauer steht, könnten reihenweise aufgezählt werden. Für sie ist die SED-Diktatur niemals ein Unrechtsstaat gewesen. Im Gegenteil:
Heute bekämpfen sie den Rechtsstaat mit allen Mitteln, um sein freiheitliches Werte-System zu beseitigen. Und weil sie in einer Demokratie leben, werden sie für ihre (Schand-)Taten obendrein reichlich belohnt!

Was haben sie getan, Honeckers Erben samt KUSCHEL & Co., als es um die Rehabilitierung deren Opfer ging? Haben sie sich eingesetzt etwa für eine SED-Opfer- oder gar Ehrenpension der von ihnen Malträtierten?

Bevor der Stasimann über die PDS in den Thüringer Landtag einzog, schrieb ich etliche Texte an die Redaktionen der Thüringer Tageszeitungen mit dem Titel: „Kuschel in den Landtag – ein Unding!
Vergebens. Über die Liste der PDS gelangte er scheinbar mühelos ins Thüringer Parlament.

Bis heute frage ich mich: Was ist es, was die Wahlerfolge der SED-Altlasten ermöglicht?
Ist es Vergeßlichkeit der Menschen? Nostalgie? Trägheit? Politikverdrossenheit? Trotz? Oder etwa bewußtes Verdrängen?
Was auch immer die Gründe hierfür sind: Der Erfolg der Ewiggestrigen ist vor allem Dilettantismus und der Unfähigkeit der Etablierten, der sogenannten Volksparteien geschuldet. Wie heißt es doch so treffend im Fußballsport: Eine Mannschaft kann stets nur so gut spielen, wie ihr Gegner es zuläßt!

Daß dem Stasioso im Jahre 2005 weniger Erfolg beschieden war, nämlich als er in den Bundestag einziehen wollte, sei hier nur am Rande erwähnt. Ein Tropfen auf den heißen Stein ...


„Freies Wort“ v. 27.6.2005


Zuletzt bearbeitet: 21.06.2012 14:50 von Administrator


So verteidigte sich der Abgeordnete Frank KUSCHEL alias IMFritz Kaiserim Thüringer Landtag:

Frau Präsidentin,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
liebe Gäste, Bürgerinnen und Bürger,

nach 2006 hat mich die Überprüfungskommission zum zweiten Mal in einem sogenannten Einzelüberprüfungsverfahren als parlamentsunwürdig eingestuft. Dieses Überprüfungsverfahren hat von allen Beteiligten unbestritten eine politische Dimension, juristische Fragen sind im Verfahren eher vernachlässigungswürdig.

In der Diskussion um die Zusammenarbeit und das Verhältnis zum Ministerium für Staatssicherheit gilt es zwischen der politischen und persönlichen Verantwortung zu differenzieren.

Zur politischen Verantwortung hat sich meine Partei seit 1990 mehrfach geäußert und sich zu den Verfehlungen und Verwerfungen in der DDR bekannt. Dieser Verantwortung schließe ich mich an.

Zu meiner persönlichen Verantwortung habe ich mich seit 1990 ebenfalls vielfach in der Öffentlichkeit geäußert. Beispielhaft verweise ich auch auf meine persönliche Erklärung im Thüringer Landtag im Zusammenhang mit dem ersten Überprüfungsverfahren am 13.7.2006. Da es im Vergleich zu 2006 keine neuen Erkenntnisse zu meiner Zusammenarbeit mit dem MfS gibt, ist meine persönliche Erklärung vom Juli 2006 hier im Thüringer Landtag weiterhin aktuell.

Da jedoch diesem 5. Landtag neue Abgeordnete angehören, die 2006 noch nicht Mitglied des Landtags waren, möchte ich an dieser Stelle noch einmal kurz die Grundaussagen meiner persönlichen Erklärung vom 13. Juli 2006 zitieren.

1. Die Zusammenarbeit mit dem MfS war ein persönlicher politischer Fehler, resultierend aus meinem unkritischen Vertrauen in das Sicherheitskonzept der SED und der DDR.

2. Der Umgang mit den sogenannten* Ausreisewilligen stand im Widerspruch zum eigenen sozialistischen Gesellschaftsanspruch, insbesondere die Kriminalisierung der Antragsteller war ein klarer Verstoß gegen internationale, selbst nationale anerkannte Regelungen. Ich hatte damals nicht den Mut, dagegen offen vorzugehen, sondern habe vielmehr die Versetzung in eine andere Stadt vorgezogen. Auch dies ist als persönlicher politischer Fehler zu bewerten.

3. Ich habe politische Fehler begangen und kann dabei nicht ausschließen, dass in der Folge dieser Zusammenarbeit mit dem MfS auch Menschen zusätzlicher Schaden entstanden ist. Dafür kann ich nur um Entschuldigung bitten und mein Bedauern erklären. Mehrfach habe ich bereits erklärt und tue es hier an dieser Stelle noch einmal, ein solcher möglicher Schaden für Dritte tut mir leid.

Insofern, also aufgrund der gesamten Vorgänge, ist es berechtigt und auch zulässig, mich mit diesem Teil meiner Biographie auch weiterhin zu konfrontieren, gegen einen Schlussstrich in jeglicher Art spreche ich mich ausdrücklich aus. Meine Zusammenarbeit mit dem MfS hatte ausschließlich berufliche Bezüge, dies hatte auch dieses Überprüfungsverfahren erneut bestätigt, was jedoch nichts an der Bewertung ändert, dass diese Zusammenarbeit Bestandteil eines Sicherheitskonzepts war, das mit den eigenen Ansprüchen an eine sozialistische Gesellschaft im Widerspruch stand. Ich war immer bereit, zu meiner Zusammenarbeit mit dem MfS Erklärungen und Erläuterungen abzugeben und dies weit über die eigentliche Aktenlage hinaus. Im Regelfall wurden mir diese Erklärungen und Erläuterungen aber als Rechtfertigungsversuch zugerechnet. Es bleibt aber mein Angebot, mich auch weiterhin dem Dialog mit den Opfern des MfS-Systems zu stellen. Meine Akte selbst liegt seit 1999 öffentlich aus und kann eingesehen werden.

Nach meiner Überzeugung konnte das jetzige Einzelfallüberprüfungsverfahren zu meiner Person keinen neuen Beitrag zur Aufarbeitung von DDR-Geschichte leisten. Das bedauere ich, dass erneut eine Chance in dieser Hinsicht verstrichen ist. Dennoch seien mir zwei Anmerkungen zum Bericht der Präsidentin gestattet:

1. Es wird der Eindruck erweckt, als hätte der Bundesbeauftragte für die Stasiunterlagen gutachterlich das Vorliegen neuer Daten und Informationen festgestellt. Diesem Eindruck ist zu widersprechen, im Vergleich zu den Ergebnissen der Überprüfung im Jahr 2006 gab es keinerlei neue Informationen oder Erkenntnisse.

2. Im Abschlussbericht der Einzelfallprüfung wird ausgeführt, dass ich nach einer Anhörung im Überprüfungsgremium die weitere Zusammenarbeit mit diesem Gremium abgelehnt hatte oder habe. Diese Verweigerung ist für das Gremium eine wichtige Entscheidungsgrundlage für meine Einstufung als unwürdiger Abgeordneter. Hierzu ist klarzustellen, dass ich dem Überprüfungsgremium in einer Anhörung sehr umfassend Auskunft über meine Zusammenarbeit mit dem MfS gegeben habe. Auch diese Auskunft ging weit über die Aktenlage hinaus. Nachdem ich das Protokoll dieser Anhörung und der anschließenden Auswertung im Gremium zur Kenntnis nehmen musste, war durch mich festzustellen, dass eine Mehrheit in diesem Gremium meine Erläuterungen und Aussagen als unglaubwürdig und Schutzbehauptung eingestuft hat. Mit diesem Vorwurf der Unglaubwürdigkeit bzw. Schutzbehauptung wurde ich in der Anhörung jedoch zu keinem Zeitpunkt konfrontiert. Insofern musste ich zu der Einschätzung kommen, dass diese Anhörung sehr formal erfolgte und letztlich eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder bereits eine Entscheidung zu meiner Person getroffen hatte. Eine weitere Mitarbeit im Überprüfungsgremium wäre deshalb für alle Beteiligten wenig ergebnisorientiert verlaufen. Zudem ist festzustellen, dass nicht nur ich, sondern alle Vertreter der Fraktion der Partei Die Linke die Mitarbeit in dem Gremium eingestellt haben.

Die Unwürdigkeitseinstufung nehme ich so wie die Öffentlichkeit zur Kenntnis. Ich werde weiterhin kritisch mit meiner eigenen Biographie umgehen und Politikangebote für Bürgerinnen und Bürger unterbreiten. Nur die Bürgerinnen und Bürger haben das tatsächliche Entscheidungsrecht, wer würdig oder unwürdig ist, dem Landtag anzugehören. Dank der heutigen demokratischen und rechtsstaatlichen Möglichkeiten werde ich wie in den zurückliegenden 20 Jahren an verschiedenen Stellen, ob in Parlamenten und Vereinen oder Bürgerinitiativen oder als Bürger, so wie viele andere auch, für meine politischen Angebote, Alternativen und Veränderungen streiten, und dies in Anbetracht meiner Vergangenheit und den damit beschriebenen Fehlern und Verwerfungen, für die ich mich nochmals entschuldigen möchte. Danke.

(Beifall Abgeordnete BERNINGER, Die Linke)

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode 88. Sitzung
Freitag, den 1.6.2012
Erfurt, Plenarsaal

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*) An dieser Stelle zeigt der Stasimann, daß er nichts dazugelernt hat. wm

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