Neue Influenza A/(H1N1) Stand 14. Juni 2009
Die WHO hat wegen der "Neuen Influenza A/(H1N1)" letzte Woche die höchste Warnstufe (6) ausgesprochen. Auch Verdachtsfälle sind zwischenzeitlich meldepflichtig. Bei der Durchführung von Nasen- und Rachenabstrichen müssen adäquate persönliche Schutzmaßnahmen (entsprechend ABAS Beschluss 609, d. h. Tragen einer Atemschutzmaske mindestens vom Standard FFP2 und einer Schutzbrille, sowie Handschuhen und eines Schutzkittels) beachtet werden. Diese persönliche Schutzausrüstung liegt allerdings in den meisten Hausarztpraxen nicht vor – siehe das bislang unbeantwortete Schreiben an den Gemeinsamen Bundesausschuss vom 12. November 2007!
http://www.bsafb.de/264.0.html
Mitarbeiter bzw. Patienten, bei denen sich innerhalb von sieben Tagen nach Rückkehr aus einem Land mit hoher „Influenzagefährdung“ Grippesymptome zeigen, sollen bitte sofort (möglichst ohne Verlassen des aktuellen Aufenthaltsorts) telefonisch Kontakt mit ihrem Betriebs- oder Hausarzt aufnehmen.
http://www.bsafb.de/264.0.html
Auf dieser Seite finden Sie auch sechs PDF-Dateien zu diesem Thema zum Download:
NLGA - Vorgehen beim Verdachtsfall (5 PDF-Seiten, 47 KB)
MeldeformularInfluenza (1 PDF-Seite, 20 KB)
Erhebungsbogen (1 PDF-Seite, 23 KB)
Wann und wie ist zu melden (1 PDF-Seite, 29 KB)
Meldepflicht (1 PDF-Seite, 64 KB)
Abstriche (1 PDF-Seite, 22 KB)
Diese Informationen werden vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt zur Verfügung gestellt.
http://www.nlga.niedersachsen.de
Zuletzt bearbeitet: 16.06.09 05:06 von Administrator
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