
Arbeitsmedizinforum
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Thema: Ermächtigung Strahlenschutz |
Ich bin als selbstständiger Betriebsarzt heute erstmals um eine Untersuchung n.d. Strahlenschutzverordnung gebeten worden (Kontrollbereich) und habe "zugesagt". Bei meiner anschliessenden Recherche blieb für mich dann aber unklar, ob ich dafür doch noch eine Ermächtigung brauche, nachdem diese ja in den meisten Fällen entfallen sind. Kann mir diesbezüglich jemand weiterhelfen? Im Voraus schon einmal herzlichen Dank dafür.
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Die im Dezember 2008 in Kraft getretene ArbMedVV hat zwar einige Rechtsvorschriften (z. B. aus der GefStoffV, der BioStoffV ...) abgelöst - aber keine aus der Strahlenschutzverordnung!
"Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV)
Ausfertigungsdatum: 20.07.2001
Vollzitat:
"Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001 (BGBl. I S. 1714, (2002, 1459)), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. August 2008 (BGBl. I S. 1793) geändert worden ist"
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 29.8.2008 I 1793
§ 64 Ermächtigte Ärzte
(1) Die zuständige Behörde ermächtigt Ärzte zur Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgemaßnahmen nach den §§ 60, 61 und 63. Die Ermächtigung darf nur einem Arzt erteilt werden, der die für die arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich
strahlenexponierter Personen erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nachweist. ..."
Eine Ermächtigung ist weiterhin erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
U. R.
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Ich habe gerade meine Ermächtigung erhalten und bin lang hingeschlagen: nach Kursen für 2200,-€ (inkl. NK) und der Suche nach einem fortbildenden und beaufsichtigenden ermächtigten Kollegen und der Beantragung einer Fachkundebescheinigung bei der LÄK Niedersachsen (mit natürlich beglaubigten Fortokopien von Approbation und Kursnachweisen) verlangte die staatl. Gewerbeaufsicht in Hannover für den reinen Verwaltungsakt
575,- € !!!!
Dafür muss man schon einige Untersuchungen machen und sollte auch daran denken: alle 5 Jahre ist ein neuer Kurs und eine Verlängerung der Ermächtigung fällig (ich hab noch nicht gefragt, was die kosten wird )
Grüße aus Hildesheim
Thorsten Zindel
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