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Thema: Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (fr. G35)


Hallo,

meine Frage bezieht sich auf die Durchführung einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung „Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen“ (früher G35).

Gibt es einen Unterschied zwischen arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung und der sog. Tropentauglichkeitsuntersuchung oder beinhaltet eine Untersuchung nach der alten G35 Richtlinie beides?

Vielen Dank
Chance





Die Bezeichnung Tropentauglichkeit sollte man vermeiden. Die G 35-Untersuchung nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen bezog einen zu untersuchenden Personenkreis ein, der weiter gefasst war. Die Aussagen zu den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen können immer noch als Handlungsempfehlungen herangezogen werden (siehe auch BGI/GUV-I 504-35 November 2009), solange in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV – gültig ab Dez. 2008) keine widersprüchlichen Bestimmungen aufgenommen sind, bzw. keine weiteren Präzisierungen vorgenommen werden.

Zur G 35-Vorsorgeuntersuchung
in der 4. Auflage „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ des Gentner Verlags (Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen) finden Sie folgende Textpassage: „bei beruflichen Tätigkeiten im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen“. Neben den tropischen Ländern wurden auch die Subtropen, Aufenthalt in großen Höhen und andere gesundheitliche Belastungen mit einbezogen.

In der jetzt rechtlich verbindlichen ArbMedVV (Teil 4 (1)) ist eine Pflichtuntersuchung zu veranlassen bei: Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstigen Auslandsaufenthalten mit „besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen.“ Auch in einem Land mit gemäßigtem Klima könnte eine besondere Infektionsgefährdung vorliegen, wenn es dort z. B. zu Krankheitsausbrüche käme.

Die BGI/GUV-I 504-35 vom November 2009 präzisiert: "Bei besonderen Bedingungen je nach Einsatzort und Einsatzart (z.B. bei besonders hoher Infektionsgefahr, besonderer beruflicher Belastung, schlechter ärztlicher Versorgung, ständig wechselndem Einsatzort) ist ungeachtet der Dauer des Arbeitsaufenthaltes eine ärztliche Untersuchung erforderlich."

http://regelwerk.unfallkassen.de/regelwerk/data/regelwerk/inform/I_504-35.pdf


Zuletzt bearbeitet: 05.04.10 12:28 von UweRicken