
Arbeitsmedizinforum
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Thema: G25 Untersuchung |
Bei einem Mitarbeiter der dienstlich PKW fährt wird bei der Untersuchung ein zu hoher Blutdruck festgestellt. Er lehnt aber eine medikamentöse Einstellung ab.Bei unserem Gespräch weist er daraufhin, dass lt. Fahrerlaubnisverordnung eine Eignung als Fahrer von PKW erst ab einem dauerhaftem diastolischen RR von über 130 mmhg nicht mehr vorliegt. Da er diesen Wert nicht erreicht, verlangt er die Einstufung geeignet. Kann mir jemand einen Tip geben?
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Seit Inkrafttreten der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)im Dezember 2008 fällt die G25-Untersuchung nicht mehr unter die vom Verordnungsgeber vorgesehene Bestimmung.
Selbst bei Angebotsuntersuchungen (z.B. G 37) dürfen Betriebsärzte keine Beurteilung mehr abgeben. Es wird eine Notiz empfohlen: "untersucht und beraten". Die Teilnahme an Angebotsuntersuchungen ist für den Arbeitnehmer freiwillig.
Für die Durchführung einer G 25-Untersuchung bedarf es einer Betriebsvereinbarung. Wenn diese nicht vorliegt, muss der Arbeitnehmer die Untersuchung nicht dulden. Wenn der Mitarbeiter sich untersuchen läßt, könnten Sie ihm beide Exemplare der Vorsorgekartei(für den Arbeitgeber und für den Arbeitnehmer) aushändigen. Ihm ist es jetzt überlassen die Ausfertigung für den Arbeitgeber abzugeben, oder nicht.
Persönlicher Tipp: Die Empfehlung sich von seinem Hausarzt beraten zu lassen (eventuell 24-Stunden-RR)halte ich für die beste Lösung.
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