Arbeitsmedizinforum


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Autor
Thema: Verord.z.Schutz der AN vor künstl. opt. Strahlen


Ich habe mir gerade die o.g. Verordnung durchgelesen und festgestellt, dass hiermit eine Ergänzung der ArbMedVV einhergeht. Es gibt Pflichtuntersuchungen für AN bei denen die Grenzwerte für künstliche oprische Strahlung überschritten werden und Angebotsuntersuchungen für diejenigen bei denen eine Überschreitung stattfinden könnte.
Aber:
- Es steht nur nirgendwo, wie diese Untersuchungen aussehen sollen.
- Außerdem soll der Betriebsarzt arbeitsmedizinisch beraten - auf welcher Grundlage??
Fragen über Fragen - weiß jemand Antworten hierauf???
Viele Grüße aus Hildesheim,
Thorsten Zindel