Arbeitsmedizinforum


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Autor
Thema: Werbeverbot als niedergelassener Arzt


Hallo zusammen,
ich habe eine berufsrechtliche Frage. Wenn man sich als Arbeitsmediziner in der Rechtsform "niedergelassener Arzt" betätigt oder betätigen möchte, inwieweit darf man zwecks Kundengewinung Werbung machen ? Die Berufsordnung verbietet ja beispielsweise anpreisende Werbung. Was hat man darunter zu verstehen ? Darf man Unternehmer anschreiben oder anrufen ? Darf man Unternehmen auch ohne Anforderung Informationsmaterial zukommen lassen ? Was geht und was geht nicht ?

Gruß
Bibo