| Autor |
Thema: Ist die Beschneidung Körperverletzung? |
Welche Auffassung habt ihr zu dem Urteil des Landgerichts Köln, nach dem
die nicht medizinisch indizierte, die religiöse Beschneidung also von männlichen Säuglingen (nach jüdischem Ritual am achten Tag) und Knaben (nach islamischem Ritual etwa im 6. Lebensjahr) Körperverletzung ist? Gibt es eine absolute, also vom (Verfassungs)recht losgelöste Religionsfreiheit? Haben Eltern das absolute Recht, über Kinder zu entscheiden?
Grimm
Zuletzt bearbeitet: 15.07.12 14:51 von Grimm
|
|
Die Beschneidung ist Körperverletzung und ich frage mich, was das mit Religionsausbildung zutun hat. Ob und wann die Beschneidung geschieht sollte man den Menschen im volljährigen Alter überlassen. Und wenn dies dann der Fall sein sollte, sollte dies in Krankenhäusern durchgeführt werden und nicht von Laien. In diesem Fall sprechen einige vorschnell von Antisemitismus, doch das ist überhaupt nicht der Fall. Hier gibt es ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, daß ich durch die Beschneidung äußerst in Frage stellen muß.
Einen Namen hat der Mensch seit Geburt und Taufe, doch geschätz wird er nach dem Namen, den er sich gemacht hat.
(Lothar Schmidt)
|
|
Richtig, Steuermann, irgendwie hat die Natur es eingerichtet das eine Vorhaut vorhanden ist. Dann hat es auch einen sinn. sollten medizinische Gründe vorliegen dann ja aber bei einem Facharzt. was hat ein Körperteil mit Religion zu tun.
Gruß von der Nordseeküste.
Der captain
|
|
das sehe ich genauso, fürchte aber da das Religiöse im Vordergrund steht , das da ein dunkler Markt entsteht und die Kinder noch mehr leiden, oder es wird im Ausland gemacht. Leidtragende sind auf jeden Fall die Kinder, denen die Religion zu diesem Zeitpunkt noch herzlich egal ist.
______________________________________________
Bewahre in allen Dingen die Freiheit des Geistes, und sieh zu, wohin er dich führt.
Ignatius von Loyola
|
|
Ich ziehe mal meinen Kommentar von gestern hier her.
... ich bin mir nicht sicher, ob dieses Verbot nicht vielleicht recht willkürlich ist, nur weil es in einem Fall eine Komplikation gegeben hat. Nicht, dass ich das gutheiße aber ich halte es für nicht gerechtfertigt, sich mal eben so über jahrtausende alte ethnische Gepflogenheiten hinwegzusetzen. Im Falle der Juden schätze ich mal grob auf 3.000 Jahre. Damit wird der jeweiligen Religion die Identität geraubt. Ich halte das für mal wieder überstürzt.
„Nichts was du im Leben tust ist unbedeutend. Darum ist es wichtig, dass es getan wird, weil es kein Anderer so tun kann wie Du es tust." dvm.
|
|
Zunächst mal schönen guten Abend!
Nun zum Kommentar: Meine Meinung ist, dass die Unversehrtheit von Kindern über allen Riten, Gebräuchen oder was weiß ich für Gewohnheiten stehen.
Nur weil es im Koran zum guten Ton gehört, steinigt man hierzulande ja auch keine Ehebrecherinnen oder hackt einem Dieb mal ganz schlank die Hand ab...
|
|
Das ist ganz und gar nicht überstürzt. Heutzutage darf kein Elternteil seinen Kindern auch nur eine Ohrfeige geben und das soll erlaubt werden?. Reicht es den nicht, daß in einigen Gegegenden schon geschächtet werden darf. Nicht umsonst haben unsere Väter ein Grundgesetz geschrieben, daß von jedem der in unserem Staat lebt, beachtet werden muß.
Einen Namen hat der Mensch seit Geburt und Taufe, doch geschätz wird er nach dem Namen, den er sich gemacht hat.
(Lothar Schmidt)
|
|
Ihr habt alle so schöne sachliche Argumente die ich ebenso sehe. Trotzdem besteht das religiöse Gebot der Beschneidung und ich frage mich, wo das letztlich drauf hinauslaufen wird. Ebenso wie sich die Deutschen die generelle Geschwindigkeitsbeschränkung für Autobahnen nicht gefallen gelassen haben - sie war ja bereits im Gespräck - frage ich mich, ob die Juden oder Mohamedaner das Gesetz über den Glauben stellen. Weit eher vermute ich mit Wiebke ein Abwandern in den Untergrund, sonst wären es keine Juden.
„Nichts was du im Leben tust ist unbedeutend. Darum ist es wichtig, dass es getan wird, weil es kein Anderer so tun kann wie Du es tust." dvm.
|
|
Ich möchte nur hoffen, daß die Gerichte nicht einknicken. Auch für Religionen gibt es Grenzen.
Einen Namen hat der Mensch seit Geburt und Taufe, doch geschätz wird er nach dem Namen, den er sich gemacht hat.
(Lothar Schmidt)
|
|
Bei der Beschneidung (Zirkumzision) handelt es sich um ein archaisches Relikt, um einen archaischen Ritus. Auch hat sie ihren Ursprung nicht in der jüdischen Religion, wie oft behauptet wird; denn schon in vorjüdischer Zeit wurde sie durchgeführt: zum Beispiel im alten Ägypten. Die jüdisch-orthodoxe Religion sieht darin ja den Vollzug des Bundes mit Gott.
Mitunter ist es ja durchaus angebracht, einmal von dem Gebrauch zu machen, mit dem der liebe Gott uns versehen hat: vom Verstand. Es muss doch einmal die Frage gestellt werden, welch ein Gott es wohl sein sollte, der als Unterpfand des Bundes mit ihm eine Vorhaut verlangt, dazu auch noch die eines acht Tage alten Jungen: eines Jungen, dem durch diesen Eingriff, ja ohne Narkose, auch noch größte Schmerzen zugefügt werden. Wie könnte dies ein transzendenter Gott sein? - Nein, es ist ein durch und durch vermenschlichter Gott: ein anthropomorpher Gott also! Hier besteht eine archaische tradierte Gottesvorstellung als Projektionsfläche menschlicher Deutungen, Fehldeutungen, Ängste, Wünsche und Phantasien.
Der Theologe und Philosoph Christoph Türcke sieht in der Beschneidung die symbolische Fortführung des Menschenopfers. Dies ist gar nicht schwer zu verstehen: In altjüdischer Zeit war das Menschenopfer (das Opfer des Erstgeborenen) ja weit verbreitet: als Brandopfer, als Bauopfer. Im Alten Testament können wir es lesen, und wir erfahren auch etwas über die Sublimierung der Gottesvorstellung: an die Stelle des Menschopfers tritt später das Tieropfer und zugleich das Opfern der Vorhaut der Erstgeborenen und letztlich aller männlicher Juden. (Zum Beispiel: Buch der Richter 11; 30,31; 1. Buch Mose 17, 10-14; 1. Buch Mose 22, 2-18.)
Dass es sich aber bei der Beschneidung eines Knaben, um so mehr bei der eines Säuglings objektiv um Körperverletzung handelt, steht für mich fest - und nicht nur für mich. In einem Rechtsstaat kann eine Religion - welche auch immer es sei - nicht außerhalb des Rechtssystems stehen. Anders gesagt: Das Gesetz ist für alle gleichermaßen verbindlich. Es kann keine Ausnahmen geben - auch keine religiös motivierten; und dennoch wird die religiöse Beschneidung wohl im Nachhinein legalisiert werden - wie auch immer -, da ihr Beweggrund fest in die jüdische, aber auch in die islamische Religionsidentität zementiert ist; denn ohne Beschneidung kommt für die orthodoxen Juden kein Bund mit Gott zustande.
Soweit ich weiß, dürfen in australischen und kanadischen Kliniken keine religiösen Beschneidungen durchgeführt. In Norwegen ist sie schon zu einem Politikum geworden. Es wird über ein Verbot diskutiert. In den Niederlanden und in Schweden wird ihr Verbot in der Ärzteschaft thematisiert.
Grimm
|
|
moin,
für mich eine ganz klare Körperverletzung
ohne wenn und aber,
Was unsere Kanzlerin davon hält:
Merkel – "Wir machen uns zur Komikernation"
Kanzlerin Angela Merkel macht sich für das Recht auf Beschneidung stark. Sie wolle nicht, dass Juden herzulande ihre Riten nicht ausüben dürften. Sonst werde Deutschland zur "Komikernation".
Quelle: Welt Online
ohne Kommentar
--------------------------------------
von allen Dingen die mir sind verloren
gegangen habe ich am meisten an meinem Verstand
gehangen!
|
|
Wird die Beschneidung nicht auch aus hygienischen Gründen durchgeführt? Habe mal sowas gehört. Habe aber im Prinzip keine Ahnung...
*********************************************
Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden (Hermann Hesse)
|
|
Die Worte unserer Kanzlerin sind ja geradezu lächerlich. Nur weil man Stärke beweist wird man zum Komiker? Der einzigste Komiker steht für mich schon fest. Es ist geradezu lächerlich, was ich da hören muß. Was zuviel ist, ist zuviel.
Einen Namen hat der Mensch seit Geburt und Taufe, doch geschätz wird er nach dem Namen, den er sich gemacht hat.
(Lothar Schmidt)
|
|
»Wird die Beschneidung nicht auch aus hygienischen Gründen durchgeführt?«
Die Beschneidung wird auch aus hygienischen Gründen durchgeführt. Die WHO empfiehlt sie vor allem für Afrika, aber auf keinen Fall für Knaben: also nur für Männer. Es heißt auch, durch sie werde das Aidsrisiko eingeschränkt, was aber wohl nicht als erwiesen gilt: aber all dies greift allenfalls bei einem Mann, keineswegs aber bei einem Knaben.
Ein sicherlich völlig anderes Kapitel ist die grausame, lebenslange Schmerzen verursachende Beschneidung von Frauen, fast ausschließlich in islamischen Ländern vorkommend. Auch sie wird als religiös begründet dargestellt und könnte unter dem Aspekt »Religionsfreiheit« beansprucht werden. Zum Anspruch der Religionsfreiheit käme dann auch noch die Steinigung hinzu (noch in neutestamentlicher Zeit bei den Juden üblich), heute noch im Islam praktiziert, zumindest als akzeptierte Form der Selbstjustiz: in Afghanistan, in Saudi Arabien, im Iran als Todesstrafe für Ehebrecherinnen, in Pakistan, in Somalia und anderen islamischen Staaten Afrikas.
Natürlich sind der Religionsfreiheit klare Grenzen zu setzen: Grenzen auf der Grundlage unserer Verfassung und daraus hervorgehender Gesetze.
Grimm
|
|
Wer auch immer dieser `einzigste´ Komiker sein mag?
In altjüdischer Zeit war das Menschenopfer (das Opfer des Erstgeborenen) ja weit verbreitet: als Brandopfer, als Bauopfer.
Man kann ja über alles reden. Mann kann auch diverser Meinung sein über Beschneidung. Alles legitim. Aber solch einen Satz hier zu finden halte ich für absolut untersten Bodensatz. Da ich Dich als ernsthaften Menschen einschätze, frage ich mich ernsthaft, was Dich geritten hat, hier solch eine Behauptung in den Raum zu stellen. Ich habe schon vieles gelesen, was die Bibel oder den Glauben aus der Bibel diskreditiert oder diskriminiert, aber solch einen Schwachsinn habe ich hier nun wirklich nich nicht gelesen. Du willst doch nicht ernsthaft die Richterstelle als Beweis für Deine Behauptung gewertet wissen?
In einem Rechtsstaat kann eine Religion - welche auch immer es sei - nicht außerhalb des Rechtssystems stehen.
Was ist Recht? Recht ist immer das, was man dafür hält; hier, wie bei den Budukuden.
Wir sind ein Gesetzesstaat aber kein Rechtsstaat.
„Nichts was du im Leben tust ist unbedeutend. Darum ist es wichtig, dass es getan wird, weil es kein Anderer so tun kann wie Du es tust." dvm.
|
|
|