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Thema: Karlsruhe erlaubt Bundeswehreinsatz im Inland


Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Karlsruhe erlaubt Bundeswehreinsatz im Inland

Die Bundeswehr darf auch bei Einsätzen im Inland militärische Kampfmittel zur Abwehr von Gefahren einsetzen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem nun veröffentlichten Beschluss. [...]


http://www.tagesschau.de/inland/bundeswehreinsatz114.html

Es möge mir bitte niemand mehr aus der deutschen Politik den Herrn Assad kritisieren...





Syrien mit der Bundesrepublik zu vergleichen, ist nichts weiter wie Polemik. Als vor Jahren die Heide brannte waren wir dabei und halfen mit. Bei Katastrophen und Suchaktionen kann so auf besonderes Gerät zurückgegriffen werden. Desweiteren halte ich einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren durchaus für möglich, wenn die Befehlsgewalt bei den Polizeibehörden bleibt und die Bundeswehr als Unterstützer fungiert.


Einen Namen hat der Mensch seit Geburt und Taufe, doch geschätz wird er nach dem Namen, den er sich gemacht hat.
(Lothar Schmidt)



Ich gebe Dir in allen Deinen angeführten Punkten recht. Allerdings war das alles auch jetzt schon möglich. Die nun getroffene Entscheidung erweitert die "Möglichkeiten" aber doch sehr entscheidend.



1962 war der Einsatz von Bundeswehrkräften im Lande noch nicht erlaubt. Trotzdem hatte Helmut Schmidt sich bei der Sturmflut darüber hinweg gesetzt und der Erfolg hatte ihm Recht gegeben.

Hier geht es jetzt um Einsatz von Waffen und da wird es haarig. Konkret kann ich mir keinen konkreten Fall für Deutschland vorstellen, wo das wirklich notwendig wäre. Will heißen, wo die Polizei mit ihren Mitteln nicht auskommt.
Was für meine Begriffe fehlt, ist weniger die Möglichkeit eines Bundeswehreinsatzes, sondern mehr geschulte Polizeikräfte in Richtung GSG 9. Die sollten nicht nur in den jeweiligen Landeshauptstädten abrufbar sein mit notfalls stundenlangen Anfahrten.



„Nichts was du im Leben tust ist unbedeutend. Darum ist es wichtig, dass es getan wird, weil es kein Anderer so tun kann wie Du es tust." dvm.



Im Rahmen der Globalisierung ist es unumgänglich auf jedwede Art von Gefahren die von Außen einen Staat treffen könnten, reagieren zu können. Karlsruhe hat für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren einige Hürden eingebaut. So muß der Einsatz der Bundeswehr von der Bundesregierung genehmigt werden, nicht von Einzelpersonen. Dies gilt auch für Eilfälle.



Einen Namen hat der Mensch seit Geburt und Taufe, doch geschätz wird er nach dem Namen, den er sich gemacht hat.
(Lothar Schmidt)



So muß der Einsatz der Bundeswehr von der Bundesregierung genehmigt werden, nicht von Einzelpersonen. Dies gilt auch für Eilfälle.

Hab ich das nicht vor einiger Zeit schon mal gehört? Und wurde das nicht mit der Begründung besonderer Eile ganz elegant umgangen?



„Nichts was du im Leben tust ist unbedeutend. Darum ist es wichtig, dass es getan wird, weil es kein Anderer so tun kann wie Du es tust." dvm.

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