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Thema: Elternzeit: Kündigungsschutz bei nicht aufeinander


Hallo,

wie allgemein bekannt gibt es im Rahmen der Elternzeit für den Partner, der die zwei Partnermonate in Anspruch nimmt, 8 Wochen vor dem Eintritt in die Elternzeit (aber frühestens mit der Abgabe des Antrages – der ja wiederum min. 7 Wochen vorher abgegeben werden muss) Kündigungsschutz.

Gleichzeitig ist es möglich, die zwei Partnermonate auch nicht-zusammenhängend zu nehmen.

Meine Frage: Wie sieht es dann mit dem Kündigungsschutz vor dem zweiten Partnermonat aus? Angenommen, jemand plant im Mai und im August die zwei Partnermonaten zu nehmen (und er beantragt sie am 1.3.) Sicher ist, er hat dann Kündigungsschutz im März, April, Mai und August. Aber hat er Kündigungsschutz auch im Juni und Juli?.

Vielen Dank für eure Antworten!

Grüße,
honzaaa


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