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Thema: Bachblüten AMG |
Hallo ich bin durch Zufall auf diese Seite gestoßen und möchte mich mal kurz vorstellen. Ich heiße Marion und und interessiere mich sehr für Bachblüten mich jetzt hier viele Infos über die BB zu finden.
Ich habe da auch gleich mal eine Frage, fallen die Bachblüten immer noch unter das AMG (Arzneimittelgesetz) oder hat sich in den letzten Jahren daran etwas geändert?? In meinen Tierheilpraktiker Unterlagen stand sie würden darunter fallen, nun hörte ich aber es würde nicht mehr stimmen. Meine Unterlagen bekam ich aber erst im letzten Jahr. Ich bin gerade etwas verunsichert. Ich weiß ich darf sie nicht mischen und auch nicht weitergeben. Aber wie sieht es mit dem AMG aus?? Zählen sie als Arzneimittel oder als Lebensmittelergänzung? Oder gar als Lebensmittel??
Liebe Grüße
Marion
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Hallo sternchen,
so weit ich weiß, hat sich nichts geändert. In Deutschland fallen BB weiterhin unter das AMG. Das versteht, wer will, ist aber wohl so.
LG
Ulla
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Hallo Zusammen,
dem ganzen kann ich mich leider nicht anschließen.
Seit einigen Jahren sind Bachblüten als "Lebensmittel" eingestuft. Das Internet ist auch voll davon, die Richter in Hamburg haben damit ein gutes Werk getan. Hier könnt Ihr euch dies mal durch lesen, z.B.:
http://www.incantator.de/oberlandesgericht-hamburg-urteilt-bach-blueten-keine-arzneimittel/
Liebe Grüße
Pedro
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Stimmt aber auch nicht so ganz, in diesem Urteil ging es nur um die Rescue Mischung, die darf jetzt auch außerhalb von Apotheken verkauft werden. Man findet sie sogar in manchen Lebensmittelgeschäften, aber niemals die anderen Mischungen.
Danke für die Antworten.
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Hallo Sternchen,
lese mal folgenden Beitrag:
http://www.openpr.de/drucken/256619/juravendis-Rechtsanwaelte-Von-Blueten-und-Mythen-Neue-Vermarktungschancen-fuer-Bachbluetenprodukte-vorerst.html
Lieben Gruß
Pedro
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Hallo,
Pedro schein Recht zu haben, da hat sich wohl was geändert. Vielleicht ist der Grund, dass man BB außerhalb von Apos nicht findet (Außer Rescue), weil sie zum einen nicht beworben werden dürfen und zum anderen könnte der Grund sein, dass es eben kein "gutes Geschäft" ist. Relativ bekannt ist Rescue, relativ unbekannt und auch schwierig in der Anwendung im Alleingang sind Bachblüten. Die meisten wollen ein Fertigpräparat gegen ihre Beschwerden und das darf ja, wie ich den Artikel verstanden habe, nicht angeboten werden, da man ja damit werben müsste, wogegen es ist. Einzig die Einzelfläschchen - mit Ausnahme von Rescue - sind wohl frei verkäuftlich.
LG
Ulla
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