Bron:
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/abgeltungssteuer.htm
Die Abgeltungssteuer (Zinssteuer) gilt für Zinsen, Dividenden und Erlöse aus Wertpapierverkäufen, die ab dem 1. Januar 2009 zufließen. Der Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent (plus Solidarzuschlag und Kirchensteuer) wird von der Bank direkt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Ab dem 1. Januar 2009 entfällt die bis dahin geltende Spekulationsfrist auf Wertpapiere (private Veräußerungsgeschäfte) und das Halbeinkünfteverfahren für Aktionäre.
Kernpunkte der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge ab 2009:
Betroffen sind alle Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden. Das bisherige Halbeinkünfteverfahren, wonach bei Dividenden nur die Hälfte der Erträge zu versteuern ist, entfällt. Dividenden unterliegen dann auch in voller Höhe der neuen Zinssteuer. Ebenfalls gilt dann nicht mehr die Besteuerung von Spekulationsgewinnen beim Verkauf von Wertpapieren innerhalb eines Jahres. Damit sind auch Kursgewinne generell der Besteuerung zu unterwerfen.
Kursgewinne von Aktien, für die zum 31.12.2008 die Spekulationsfrist abläuft, bleiben (nach dem bis dahin geltenden Recht) steuerfrei, vorausgesetzt, diese Aktien wurden länger als ein Jahr im Depot geführt. Für Wertpapiere und Fondsanteile, die ab dem 1. Januar 2009 erworben werden, gilt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent.
Bislang erhebt der Fiskus eine 30 %ige "Zinsabschlagsteuer", die aber nur eine Vorauszahlung auf die tatsächlich zu zahlende Einkommensteuer ist. Im Rahmen der Steuererklärung werden bis zur Einführung der definitiven Abgeltungssteuer in 2009 die erzielten Zinseinkünfte mit dem persönlichen Steuersatz unter Anrechnung der 30%igen Zinsabschlagsteuer besteuert.
Lebensversicherungen:
Die Erträge aus Lebensversicherungen, die der Altersvorsorge dienen, werden bei Abschluss ab 2005 zur Hälfte bei Fälligkeit besteuert, wenn sie nach dem 60. Lebensjahr und nach Ablauf von mindestens zwölf Jahren ausgezahlt werden. Würde die Abgeltungssteuer auch hier greifen, würden letztlich nur noch 12,5 Prozent der Erträge aus einer Lebensversicherung besteuert werden. Um diese ungewollte Privilegierung zu vermeiden, bleiben Lebensversicherungen von der neuen Abgeltungssteuer ausgeschlossen. Steuerlich bleibt somit bei Lebensversicherungen alles beim Alten. Ausnahme: Ab 2009 unterliegt auch der Verkauf einer Lebensversicherung der Abgeltungsteuer, wenn der Versicherungsvertrag noch keine 12 Jahre bestanden hat. Bisher war nur die Kündigung der Lebensversicherung innerhalb von 12 Jahren steuerpflichtig.
Zuletzt bearbeitet: 26.10.07 13:56 von Administrator
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